# taz.de -- Selbstabschaltende Diesel-Software: Volkswagen droht neuer Rückruf | |
> Der Europäische Gerichtshof stellt sich gegen Volkswagen. Damit werden | |
> Abschaltanlagen für Diesel-Abgase künftig wohl noch strenger gehandhabt. | |
Bild: Der EuGH hat in einem Strafverfahren gegen Volkswagen entschieden – es … | |
In einem Strafverfahren gegen Volkswagen hat der Europäische Gerichtshof | |
(EuGH) am Donnerstag gegen den Automobilhersteller entschieden. Demnach | |
darf in einem Motor die Abgasreduzierung nur abgeschaltet werden, um dort | |
Schäden zu vermeiden. Die damit formulierten hohen Anforderungen an solche | |
Abschaltmechanismen könnten nun zu neuen Rückrufaktionen bei Millionen von | |
Dieselfahrzeugen führen. | |
In Frankreich läuft [1][seit dem Bekanntwerden der Schummelsoftware von VW | |
im Herbst 2015] ein Strafverfahren wegen „schwerer Täuschung“ der | |
Verbraucher. Laut französischem Verbraucherschutz-Gesetzbuch droht VW eine | |
Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Die Schummelsoftware | |
hatte dafür gesorgt, dass die Abgasreduzierung nur arbeitet, wenn das | |
Fahrzeug auf einem Prüfstand steht. Deshalb konnten die gesetzlichen | |
Grenzwerte im Normalbetrieb nicht eingehalten werden. Betroffen waren rund | |
950.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns. | |
VW berief sich seinerzeit auf eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung. | |
Demnach ist die Abschaltung von Maßnahmen der Abgasreduzierung | |
grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind solche Abschalteinrichtungen nur | |
erlaubt, „um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen“. VW | |
argumentierte, auch der Schutz des Motors vor Verschmutzung und die | |
Verzögerung von Verschleiß fielen darunter. Ein Pariser Gericht hatte diese | |
Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. | |
## Was passiert mit bestehenden Abschalteinrichtungen? | |
[2][Der EuGH hat die Argumentation von VW nun klar abgelehnt.] Der Schutz | |
vor Verschmutzung und Verschleiß des Motors kann eine Abschaltung der | |
Abgasreduktion im Normalbetrieb nicht rechtfertigen. Sonst wäre das Verbot | |
von Abschaltvorrichtungen in „seiner Substanz entleert“, so die Richter. | |
Die Abgasreduktion darf deshalb nur abgeschaltet werden, um „den Motor vor | |
plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen“, die unmittelbar … | |
einer „konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen“. | |
In Deutschland ist nach dem Urteil eine Diskussion darüber entbrannt, ob | |
mit diesen strengen Anforderungen nicht nur die VW-Schummelsoftware für | |
illegal erklärt wurde, sondern auch sogenannte Thermofenster, die viele | |
Dieselhersteller verwenden. Sie führen dazu, dass die Abgasreduktion nur | |
bei mittleren Temperaturen funktioniert, bei Kälte aber abgeschaltet wird. | |
Das Kraftfahrbundesamt hatte 2015 ein Software-Update angeordnet, das | |
Thermofenster bestehen ließ. | |
VW hat seine Argumentation bereits den neuen Anforderungen angepasst und | |
behauptet nun, die Thermofenster schützten die Motoren vor plötzlichen und | |
unerwartet auftretenden Schäden. Ob dies stimmt, müssen neue | |
Sachverständigengutachten klären. Möglicherweise kommen auf VW aber neue | |
teure Rückruf- und Nachbesserungspflichten zu. | |
Anwälte sehen zudem eine neue Klagewelle von Dieselkäufern auf die | |
Hersteller zurollen. Sie suchen neue Betätigungsfelder, auch weil der | |
Bundesgerichtshof an diesem Donnerstag entschied, dass Klagen wegen der | |
VW-Schummelsoftware spätestens Ende 2018 erhoben werden mussten und spätere | |
Klagen verjährt sind (Az.: VI ZR 739/20). | |
Schadenersatzklagen wegen des Thermofensters werden aber nur erfolgreich | |
sein, wenn es gelingt, VW und anderen Herstellern „sittenwidrige“ Absichten | |
nachzuweisen. Das war bei der Schummelsoftware, die nur auf dem Prüfstand | |
funktionierte, leichter als beim Thermofenster, das die Abgasreduktion bei | |
kalten Temperaturen abschaltet. | |
17 Dec 2020 | |
## LINKS | |
[1] /5-Jahre-Dieselskandal/!5711270 | |
[2] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-12/cp200170de… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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