# taz.de -- RKI plant Impfkampagnen: Jeder Piks registriert | |
> Die Pläne für ein Impfregister, in dem alle Sars-CoV-2-Geimpften stehen, | |
> sind ziemlich weit. In Sachen Datenschutz und -sicherheit ist vieles | |
> unklar. | |
Bild: Zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Datenschutzbehörde | |
BERLIN taz | In den Empfehlungen zur Sars-CoV-2-Impfung, die der Deutsche | |
Ethikrat, die Wissenschaftsakademie Leopoldina und die Ständige | |
Impfkommission diese Woche vorgestellt haben, klang es noch wie eine | |
Empfehlung: der Aufbau einer zentralen Datenbank. In der sollen Angaben zu | |
den Geimpften und dem jeweils verwendeten Impfstoff stehen. Doch ein Blick | |
in die Nationale Impfstrategie, Stand Anfang November, des | |
Gesundheitsministeriums zeigt: Eine derartige Datenbank ist nicht nur | |
geplant, sondern wird bereits vom Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelt. | |
Die Datenbank verfolgt zweierlei Ziele: Auf der einen Seite wollen die | |
Behörden einen Überblick darüber bekommen, wie viele Menschen geimpft | |
wurden und wie sich diese Impfungen örtlich und innerhalb der Bevölkerung | |
verteilen. Auf Basis dessen kann dann, so sieht es die Impfstrategie vor, | |
gegebenenenfalls mit Impfkampagnen nachgesteuert werden. Zum Beispiel, wenn | |
sich in einer Region oder einer Altersgruppe besonders wenig Menschen | |
impfen lassen. Auf der anderen Seite sollen sich Wirksamkeit und auch | |
mögliche Nebenwirkungen von Impfungen überblicken lassen. Dafür ist | |
vorgesehen, in dem Register unter anderem das Datum der Impfung, das | |
verwendete Produkt mit Name und Chargennummer sowie die Dosis zu vermerken. | |
Dazu kommen eine Reihe von Daten zu den geimpften Personen. So heißt es in | |
der Impfstrategie, dass „Alter, Geschlecht, Wohnort (Land-/Stadtkreis), | |
Impf-Indikation“ in das Register eingestellt werden sollen. Die Erhebung | |
der genannten Daten ist verpflichtend: Die Zentren, die die Impfungen | |
durchführen, müssen sie via Onlineformular an das RKI übermitteln, das die | |
Daten dann „in Echtzeit“ vorliegen hat. Die erhobenen Daten sollen zudem | |
„in aggregierter Form“ weitergegeben werden. Genannt sind an dieser Stelle | |
das Gesundheitsministerium, das Paul-Ehrlich-Institut, das unter anderem | |
die Qualität von Impfstoffen überwacht, die Bundesländer und die | |
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. | |
In der Impfstrategie ist ausdrücklich davon die Rede, dass lediglich | |
„nicht-personenbezogene Angaben“ erhoben werden. Doch in der Behörde des | |
Bundesdatenschutzbeauftragten möchte man nicht ausschließen, dass es am | |
Ende doch um personenbezogene Daten gehen könnte. Einer der Faktoren wäre | |
beispielsweise, wie der Punkt „Wohnort“ in der Datenbank umgesetzt wird. | |
Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sollte, so die Einschätzung der | |
Behörde, weit gefasst genug sein, um in Kombination mit Alter und | |
Geschlecht einen Personenbezug zu vermeiden. | |
## Postleitzahl entscheidet | |
Anders sieht es aus, wenn am Ende Postleitzahlen erhoben werden. Diese in | |
Kombination mit Alter und Geschlecht würden gerade in dünn besiedelten | |
Gegenden Rückschlüsse zulassen. Und tatsächlich ist [1][im Entwurf für das | |
Dritte Bevölkerungsschutzgesetz], das das Bundeskabinett Ende Oktober | |
verabschiedet hat, von Postleitzahlen die Rede. Die sollen von den | |
Impfzentren nicht nur ans Robert-Koch-Institut, sondern auch ans | |
Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte | |
hat die Übermittlung der Postleitzahl bereits kritisiert. Und es gibt einen | |
weiteren entscheidenden Unterschied: Soll laut Impfstrategie das Alter | |
erhoben werden, ist in dem Gesetzentwurf von „Geburtsmonat und -jahr“ die | |
Rede, die im Impfregister landen sollen. | |
Welche der Angaben es denn nun sein werden, die am Ende im Impfregister | |
landen – Geburtsmonat und -jahr oder nur Alter, Postleitzahl oder nur | |
Landkreis –, das beantwortete das Gesundheitsministerium bis | |
Redaktionsschluss nicht. | |
Auch darüber hinaus sind für die Sicherheit und den Schutz der Daten | |
zentrale Fragen offen. Etwa: Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie sind sie | |
verschlüsselt? Wie lange sollen sie gespeichert werden? Werden sie mit | |
anderen Daten zusammengeführt? Zum Beispiel mit den Leistungs- und | |
Abrechnungsdaten der Krankenkassen? Die soll das RKI nämlich später | |
ebenfalls nutzen, um Rückschlüsse zu ziehen auf die Dauer der Impfwirkung | |
und eventuelle Nebenwirkungen. Außerdem sollen „digitale Gesundheitsdaten“ | |
ausgewertet werden. | |
Was damit gemeint ist, beantwortet das RKI nicht; auch nicht, ob Daten | |
zusammengeführt werden sollen und was in Sachen Datensicherheit und | |
Zugriffsrechte geplant ist. Man befinde sich „noch in der | |
Konzeptionsphase“, so Sprecherin Susanne Glasmacher. „Bei der Konzeption | |
spielen natürlich die Frage, wer Zugriff hat, und Aspekte zum Datenschutz | |
eine zentrale Rolle“. Die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde | |
nach eigenen Angaben bislang nicht in den Prozess eingebunden. | |
15 Nov 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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