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# taz.de -- Vor dem Bund-Länder-Gipfel zu Corona: Neue Kontaktbeschränkungen …
> Am Montagnachmittag trifft sich Angela Merkel mit den
> Ministerpräsident:innen der Länder. Das Kanzleramt schlägt vor, die
> Coronaregeln weiter zu verschärfen.
Bild: Sollen helfen Risikogruppen zu schützen: FFP2-Masken, hier getragen von …
Berlin dpa/epd | Im Kampf gegen das [1][Coronavirus] will der Bund die
Kontaktbeschränkungen nochmals drastisch verschärfen. Das geht aus dem
Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsident:innen an diesem
Montag hervor.
Unter anderem soll künftig der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch
mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines
weiteren Haushalts gestattet sein, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe
(Montag) unter Berufung auf die Beschlussvorlage berichteten. Bei Verstößen
solle es Ordnungsmaßnahmen geben.
Private Zusammenkünfte sollen auf das Treffen mit einem einzigen weiteren
Hausstand beschränkt bleiben, wie es weiter hieß. Auf private Feiern soll
bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Kinder und Jugendliche
sollen sich in ihrer Freizeit nur noch mit einem Freund oder einer Freundin
treffen. Auch sei die Aufforderung an die Bürger vorgesehen, sich bei jedem
Erkältungssymptom, insbesondere bei Krankheitssymptomen der Atemwege,
sofort nach Hause in Quarantäne zu begeben.
In dem Papier, das der taz vorliegt, heißt es zur Begründung: „Der Verlauf
der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle
Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der
Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar. Deshalb sind weitere
Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich.“
Vorgeschlagen wird zudem ein weiteres Treffen eine Woche später, am 23.
November.
## Die Pläne im Überblick:
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach dem
Willen des Bundes nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei
Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich
und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den
Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es im Papier. Darüber hinausgehende
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie
privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land
inakzeptabel“.
Private Treffen: Trotz der bereits geltenden Bestimmungen zum
Infektionsschutz würden die Ansteckungen weiterhin „im privaten Umfeld und
außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, heißt es im Papier. Zur
Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich
nur noch mit eine:m festen Freund:in in der Freizeit zu treffen. Auch
private Zusammenkünfte mit Freund:innen und Bekannten sollten sich generell
nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private
Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Seit
dem 2. November gilt, dass sich nur Angehörige des eigenen und eines
weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, maximal jedoch
10 Personen.
Quarantäne: Der Bund empfiehlt allen Menschen mit Erkältungssymptomen und
insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in
Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum
Abklingen der Symptome verbleiben“, heißt es. Dort sei darauf zu achten,
die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu
Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch
durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In
Absprache mit Ärzt:innen werde auch geklärt, ob ein Coronatest erforderlich
sei.
Schulen: Wie im Teillockdown sollen die Schulen [2][grundsätzlich weiter
offen gehalten werden]. Zum Schutz vor Ansteckungen sollen aber auch hier
die Maßnahmen verschärft werden, ein besonderer Fokus liegt dabei auf
Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre sind. Bei ihnen sei das Infektions-
und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen.
Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer:innen auf dem Schulgelände und
während des Unterrichts vorgeschrieben werden. Dies ist bisher nicht in
allen Bundesländern vorgeschrieben. Zudem sollten die Klassen – sofern
keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen
eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand
von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für
alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.
Schutz von Risikogruppen: Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke
oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum
Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken
erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf
seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser
Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Das ergebe
rechnerisch eine Maske pro Winterwoche. Zudem wird geraten, Besuche bei
besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle
Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in
keine Risikosituationen begeben hätten.
Impfzentren: Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab
dem 15. Dezember so vorzuhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme
möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie
viel Impfungen sie am Tag planen.
Nachverfolgung von Infektionen: Da eine vollständige Nachverfolgung von
Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem
bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen
wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden.
„Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw.
Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes
Mittel“, heißt es.
Gesundheitsämter: Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge
zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt
werden. Zudem soll die Corona-Warn-App fortwährend verbessert und mit neuen
Funktionen angeboten werden.
Maßnahmenevaluation: Das Treffen an diesem Montag – zwei Wochen nach
Inkrafttreten der November-Kontaktbeschränkungen – war zunächst nur für
eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht,
soll dann in der kommenden Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nennt
das Papier den 23. November.
16 Nov 2020
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