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# taz.de -- RKI plant Impfkampagnen: Jeder Piks registriert
> Die Pläne für ein Impfregister, in dem alle Sars-CoV-2-Geimpften stehen,
> sind ziemlich weit. In Sachen Datenschutz und -sicherheit ist vieles
> unklar.
Bild: Zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Datenschutzbehörde
Berlin taz | In den Empfehlungen zur Sars-CoV-2-Impfung, die der Deutsche
Ethikrat, die Wissenschaftsakademie Leopoldina und die Ständige
Impfkommission diese Woche vorgestellt haben, klang es noch wie eine
Empfehlung: der Aufbau einer zentralen Datenbank. In der sollen Angaben zu
den Geimpften und dem jeweils verwendeten Impfstoff stehen. Doch ein Blick
in die Nationale Impfstrategie, Stand Anfang November, des
Gesundheitsministeriums zeigt: Eine derartige Datenbank ist nicht nur
geplant, sondern wird bereits vom Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelt.
Die Datenbank verfolgt zweierlei Ziele: Auf der einen Seite wollen die
Behörden einen Überblick darüber bekommen, wie viele Menschen geimpft
wurden und wie sich diese Impfungen örtlich und innerhalb der Bevölkerung
verteilen. Auf Basis dessen kann dann, so sieht es die Impfstrategie vor,
gegebenenenfalls mit Impfkampagnen nachgesteuert werden. Zum Beispiel, wenn
sich in einer Region oder einer Altersgruppe besonders wenig Menschen
impfen lassen. Auf der anderen Seite sollen sich Wirksamkeit und auch
mögliche Nebenwirkungen von Impfungen überblicken lassen. Dafür ist
vorgesehen, in dem Register unter anderem das Datum der Impfung, das
verwendete Produkt mit Name und Chargennummer sowie die Dosis zu vermerken.
Dazu kommen eine Reihe von Daten zu den geimpften Personen. So heißt es in
der Impfstrategie, dass „Alter, Geschlecht, Wohnort (Land-/Stadtkreis),
Impf-Indikation“ in das Register eingestellt werden sollen. Die Erhebung
der genannten Daten ist verpflichtend: Die Zentren, die die Impfungen
durchführen, müssen sie via Onlineformular an das RKI übermitteln, das die
Daten dann „in Echtzeit“ vorliegen hat. Die erhobenen Daten sollen zudem
„in aggregierter Form“ weitergegeben werden. Genannt sind an dieser Stelle
das Gesundheitsministerium, das Paul-Ehrlich-Institut, das unter anderem
die Qualität von Impfstoffen überwacht, die Bundesländer und die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
In der Impfstrategie ist ausdrücklich davon die Rede, dass lediglich
„nicht-personenbezogene Angaben“ erhoben werden. Doch in der Behörde des
Bundesdatenschutzbeauftragten möchte man nicht ausschließen, dass es am
Ende doch um personenbezogene Daten gehen könnte. Einer der Faktoren wäre
beispielsweise, wie der Punkt „Wohnort“ in der Datenbank umgesetzt wird.
Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sollte, so die Einschätzung der
Behörde, weit gefasst genug sein, um in Kombination mit Alter und
Geschlecht einen Personenbezug zu vermeiden.
## Postleitzahl entscheidet
Anders sieht es aus, wenn am Ende Postleitzahlen erhoben werden. Diese in
Kombination mit Alter und Geschlecht würden gerade in dünn besiedelten
Gegenden Rückschlüsse zulassen. Und tatsächlich ist [1][im Entwurf für das
Dritte Bevölkerungsschutzgesetz], das das Bundeskabinett Ende Oktober
verabschiedet hat, von Postleitzahlen die Rede. Die sollen von den
Impfzentren nicht nur ans Robert-Koch-Institut, sondern auch ans
Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
hat die Übermittlung der Postleitzahl bereits kritisiert. Und es gibt einen
weiteren entscheidenden Unterschied: Soll laut Impfstrategie das Alter
erhoben werden, ist in dem Gesetzentwurf von „Geburtsmonat und -jahr“ die
Rede, die im Impfregister landen sollen.
Welche der Angaben es denn nun sein werden, die am Ende im Impfregister
landen – Geburtsmonat und -jahr oder nur Alter, Postleitzahl oder nur
Landkreis –, das beantwortete das Gesundheitsministerium bis
Redaktionsschluss nicht.
Auch darüber hinaus sind für die Sicherheit und den Schutz der Daten
zentrale Fragen offen. Etwa: Wer hat Zugriff auf die Daten? Wie sind sie
verschlüsselt? Wie lange sollen sie gespeichert werden? Werden sie mit
anderen Daten zusammengeführt? Zum Beispiel mit den Leistungs- und
Abrechnungsdaten der Krankenkassen? Die soll das RKI nämlich später
ebenfalls nutzen, um Rückschlüsse zu ziehen auf die Dauer der Impfwirkung
und eventuelle Nebenwirkungen. Außerdem sollen „digitale Gesundheitsdaten“
ausgewertet werden.
Was damit gemeint ist, beantwortet das RKI nicht; auch nicht, ob Daten
zusammengeführt werden sollen und was in Sachen Datensicherheit und
Zugriffsrechte geplant ist. Man befinde sich „noch in der
Konzeptionsphase“, so Sprecherin Susanne Glasmacher. „Bei der Konzeption
spielen natürlich die Frage, wer Zugriff hat, und Aspekte zum Datenschutz
eine zentrale Rolle“. Die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten wurde
nach eigenen Angaben bislang nicht in den Prozess eingebunden.
15 Nov 2020
## LINKS
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
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Datenschutz
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