| # taz.de -- Protest gegen Corona-Beschränkungen: Polizei löst Demo in Berlin … | |
| > Die Missachtung von Abstandsregeln hatten die Beamten als Grund | |
| > angeführt, den Protestzug durch Berlins Zentrum nicht zuzulassen. Eine | |
| > Kundgebung fand dennoch statt. | |
| Bild: Aggressive Stimmung an den Rändern der gestoppten Demo gegen die Corona-… | |
| Berlin rtr | Die Berliner Polizei hat am Samstag die Großdemonstration von | |
| Gegnern der Corona-Beschränkungen aufgelöst, eine Abschlusskundgebung | |
| vorerst aber erlaubt. Für die Auflösung des Protestzugs durch die | |
| Innenstadt sei „insbesondere die Nichteinhaltung der Abstandsregelungen“ | |
| ausschlaggebend gewesen, twitterte die Einsatzleitung. Zwei Personen wurden | |
| demnach festgenommen, nachdem Beamte mit Steinen und Flaschen beworfen | |
| worden waren. Eine Polizeisprecherin sagte, bei der Abschlusskundgebung mit | |
| mehreren Zehntausend Teilnehmern würden jetzt die Abstandsregeln weitgehend | |
| eingehalten, so dass die Veranstaltung stattfinden könne. | |
| Schon am Vormittag kam es zu Menschenansammlungen im Berliner Zentrum. Die | |
| Polizei hatte nach eigenen Angaben die Demonstrationsteilnehmer wiederholt | |
| aufgefordert, die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten. Da diese | |
| Aufforderung nicht befolgt worden sei, habe der Einsatzleiter das Tragen | |
| von Mund-Nasen-Schutz zur Auflage gemacht. | |
| Bei der Auflösung der Demonstration setzte die Polizei auch einen | |
| Hubschrauber ein, um sich ein Bild über die Lage zu machen. Zu den | |
| Festnahmen kam es auf der Straße Unter den Linden. „Es wurde Zwang in Form | |
| einfacher körperlicher Gewalt und Pfefferspray eingesetzt“, twitterte die | |
| Polizei. | |
| Erst in der Nacht war die Entscheidung gefallen, dass die Demonstration | |
| starten dürfe. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg | |
| bestätigte [1][im Wesentlichen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts | |
| Berlin]. Damit seien polizeiliche Versammlungsverbote vorläufig außer | |
| Vollzug gesetzt, so das OVG. | |
| Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte Demonstrationen mit | |
| der Begründung verboten, dass Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung | |
| zu erwarten seien. Am 1. August hatten nach Behördenangaben etwa 20.000 | |
| Menschen an einer Demonstration in Berlin teilgenommen – oft ohne Abstand | |
| und bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz. | |
| Gegen das Verbot der neuen Demonstration gegen die Corona-Politik von Bund | |
| und Ländern hatten die Initiatoren geklagt. Die Proteste wurden von der | |
| Initiative „Querdenken 711“ organisiert. Auf Plakaten der Teilnehmer war | |
| unter anderem zu lesen „Stoppt den Corona-Wahnsinn“. Zudem wurde der | |
| Rücktritt von Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen Politikern | |
| gefordert. | |
| Auch in London und Paris gab es Demonstrationen gegen Corona-Auflagen, | |
| allerdings deutlich kleinere. In der britischen Hauptstadt kamen mehrere | |
| hundert Menschen am Trafalgar Square zusammen. Sie stellten Informationen | |
| über das Virus infrage, viele trugen Transparente mit der Aufschrift „Fake | |
| News“. In Paris versammelten sich rund 200 Aktivisten, die vor allem gegen | |
| die Maskenpflicht auf die Straße gingen. „Nein zur Gesundheitsdiktatur“ und | |
| „Lasst unsere Kinder atmen“ war hier auf Plakaten zu lesen. | |
| 29 Aug 2020 | |
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