# taz.de -- Coronaleugner in Berlin: Demoverbot wieder aufgehoben | |
> Die Veranstalter hätten Vorkehrungen getroffen, um auf Teilnehmer | |
> einzuwirken, urteilt das Verwaltungsgericht. Das Hygienekonzept ist | |
> allerdings fragwürdig. | |
Bild: Demonstration gegen Coronabeschränkungen am 1. August in Berlin | |
Berlin dpa/afp/taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat [1][das Verbot der | |
für Samstag geplanten Demonstration] gegen die Corona-Politik wieder | |
aufgehoben. Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und | |
einhundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen, | |
entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht | |
am Freitag mit. | |
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das | |
Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz | |
vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage | |
in erster Instanz bekräftigt hatte. | |
Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative „Querdenken | |
711“ aus Stuttgart 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem | |
Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei [2][hatte | |
diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am | |
Mittwoch verboten]. | |
Aus dem Konzept des Anmelders ist laut Gericht nicht zu erkennen, dass er | |
das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung | |
„bewusst missachten“ werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem | |
Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der | |
Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, [3][erklärte das Gericht]. Außerdem | |
bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend | |
Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des | |
Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. | |
## Hygeniekonzept mit falschen Zahlen | |
Die Initiative „Querdenken 711“ hat im Internet ihr Hygienekonzept für die | |
Demo am Samstag veröffentlicht. Darin heißt es, man gehe davon aus, dass 8 | |
Quadratmeter pro TeilnehmerIn benötigt würden. „Damit ist sichergestellt, | |
dass eine ausreichende ‚Reserve‘ vorhanden ist“, heißt es in dem Papier. | |
Bei 22.500 Menschen ergebe sich somit ein Flächenbedarf von 180.000 | |
Quadratmetern. | |
Dem Hygienekonzept hinzugefügt ist eine Karte der Veranstaltungsfläche. Sie | |
bennte die Straße des 17. Juni auf den kompletten drei Kilometern Länge vom | |
Charlottenburger Tor bis zum Brandenburger Tor. Bei der letzten Corona-Demo | |
am 1. August waren nur wenige hundert Meter der Straße mit Menschen | |
gefüllt. Hinzugerechnet werden diesmal noch Teile der Zufahrtsstraßen zum | |
Großen Stern. | |
Selbst in diesem äußerst großzügig bemessenen Bereich kommt man nach | |
Berechnungen der taz mit [4][Hilfe des Onlinetools mapchecking nur auf eine | |
Fläche von 120.000 Quadratmetern]. Das Hygienekonzept beruht somit auf | |
falschen Angaben der Veranstalter. | |
Das Gericht hat den Veranstaltern nun allerdings nur die Auflage erteilt, | |
den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. | |
Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem | |
müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner | |
sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. | |
Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen. | |
Die Versammlungsbehörde darf weitere Auflagen zur Einhaltung des | |
Mindestabstands erlassen. | |
28 Aug 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Protest-von-Coronaleugnern-in-Berlin/!5710385 | |
[2] /Fuer-Samstag-geplante-Hygienedemo/!5710211 | |
[3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen… | |
[4] https://www.mapchecking.com/#52.5164283,13.3775242;52.5161998,13.3775564;52… | |
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