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# taz.de -- Coronaleugner in Berlin: Demoverbot wieder aufgehoben
> Die Veranstalter hätten Vorkehrungen getroffen, um auf Teilnehmer
> einzuwirken, urteilt das Verwaltungsgericht. Das Hygienekonzept ist
> allerdings fragwürdig.
Bild: Demonstration gegen Coronabeschränkungen am 1. August in Berlin
Berlin dpa/afp/taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat [1][das Verbot der
für Samstag geplanten Demonstration] gegen die Corona-Politik wieder
aufgehoben. Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und
einhundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen,
entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht
am Freitag mit.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das
Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz
vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage
in erster Instanz bekräftigt hatte.
Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative „Querdenken
711“ aus Stuttgart 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem
Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei [2][hatte
diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am
Mittwoch verboten].
Aus dem Konzept des Anmelders ist laut Gericht nicht zu erkennen, dass er
das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung
„bewusst missachten“ werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem
Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der
Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, [3][erklärte das Gericht]. Außerdem
bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend
Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des
Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
## Hygeniekonzept mit falschen Zahlen
Die Initiative „Querdenken 711“ hat im Internet ihr Hygienekonzept für die
Demo am Samstag veröffentlicht. Darin heißt es, man gehe davon aus, dass 8
Quadratmeter pro TeilnehmerIn benötigt würden. „Damit ist sichergestellt,
dass eine ausreichende ‚Reserve‘ vorhanden ist“, heißt es in dem Papier.
Bei 22.500 Menschen ergebe sich somit ein Flächenbedarf von 180.000
Quadratmetern.
Dem Hygienekonzept hinzugefügt ist eine Karte der Veranstaltungsfläche. Sie
bennte die Straße des 17. Juni auf den kompletten drei Kilometern Länge vom
Charlottenburger Tor bis zum Brandenburger Tor. Bei der letzten Corona-Demo
am 1. August waren nur wenige hundert Meter der Straße mit Menschen
gefüllt. Hinzugerechnet werden diesmal noch Teile der Zufahrtsstraßen zum
Großen Stern.
Selbst in diesem äußerst großzügig bemessenen Bereich kommt man nach
Berechnungen der taz mit [4][Hilfe des Onlinetools mapchecking nur auf eine
Fläche von 120.000 Quadratmetern]. Das Hygienekonzept beruht somit auf
falschen Angaben der Veranstalter.
Das Gericht hat den Veranstaltern nun allerdings nur die Auflage erteilt,
den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist.
Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem
müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner
sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten.
Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
Die Versammlungsbehörde darf weitere Auflagen zur Einhaltung des
Mindestabstands erlassen.
28 Aug 2020
## LINKS
[1] /Protest-von-Coronaleugnern-in-Berlin/!5710385
[2] /Fuer-Samstag-geplante-Hygienedemo/!5710211
[3] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
[4] https://www.mapchecking.com/#52.5164283,13.3775242;52.5161998,13.3775564;52…
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