# taz.de -- Naturschutz geht voran: Erfolg für Hochsee-Abkommen | |
> 67 Staaten haben das Abkommen zum Schutz der Ozeane unterschrieben. Für | |
> die deutsche Umsetzung der EU-Naturschutz-Gesetze gibt es Schelte. | |
Bild: Diesen Basstölpeln auf Helgoland geht es mutmaßlich okay | |
BERLIN taz | 67 Länder haben bei den Vereinten Nationen den ersten | |
internationalen Vertrag zum Schutz der Hochsee unterzeichnet. Damit könnte | |
das UN-Hochsee-Schutzabkommen bald in Kraft treten. | |
An der Zeremonie am Rande der UN-Generaldebatte in New York nahmen | |
Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Außenministerin Annalena Baerbock | |
(beide Grüne) teil. Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem | |
„Hoffnungsschimmer für die ganze Welt“. [1][Die Hohe See sei bisher „de | |
facto ein rechtsfreier Raum“ gewesen], sagte sie. „Das ändert sich jetzt.�… | |
Lemke begrüßte es, dass es nun erstmals Regeln zum Schutz der Biodiversität | |
in den Weltmeeren gebe. Es müssten nun „zügig Schutzgebiete auf der Hohen | |
See“ ausgewiesen werden, „um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz | |
zu stellen.“ EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte, kein Land | |
könne „allein gegen die dreifache globale Krise kämpfen: Verlust der | |
Artenvielfalt, Klimawandel und Umweltverschmutzung“. | |
Zur gleichen Zeit hat Deutschland wegen Verstößen gegen das | |
EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als | |
besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen | |
Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in | |
Luxemburg. Deutschland muss nun zunächst die Kosten des Verfahrens tragen. | |
Wenn die Bundesrepublik das Urteil nicht zeitgerecht umsetzt, könnte eine | |
erneute Klage der EU-Kommission zudem zu hohen Strafzahlungen führen. | |
Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen | |
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und | |
wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten | |
in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission [2][seine | |
Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt], weswegen die Brüsseler | |
Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat. | |
„Die Schutzgebiete, die in dem Urteil genannt werden, müssen jetzt | |
nachgebessert werden“, sagte Jennifer Krämer, Expertin für | |
Naturschutzpolitik des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). Schon der | |
Klageprozess selbst sei wichtig gewesen: „Bei Klagebeginn hatte die | |
Kommission bei 737 Gebieten fehlende Erhaltungsmaßnahmen bemängelt, davon | |
waren im März 2022 noch 45 übrig“, sagte Krämer, „da wurde auf Druck aus | |
Brüssel schon ein großer Schritt getan“. | |
21 Sep 2023 | |
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[1] /UN-Konferenz-zur-Hochsee/!5914503 | |
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## AUTOREN | |
Heike Holdinghausen | |
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