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# taz.de -- Nach dem EuGH-Urteil: Hohe Hürden für Elbvertiefung
> Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF sind optimistisch, Hamburgs
> Baggerpläne zu verhindern. Europa-Gerichtshof habe den Gewässerschutz
> gestärkt.
Bild: Klage erfolgreich: Hamburger Baggerpläne machen vielleicht bald den Abga…
HAMBURG taz | Im Bündnis Lebendige Tideelbe herrscht richtig gute Stimmung.
„Die Hürden für die Elbvertiefung sind deutlich gestiegen“, erklärten
VertreterInnen des Naturschutzbundes (Nabu), des BUND und der
Umweltstiftung WWF, die in diesem Bündnis zusammenarbeiten. Nach dem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch über die verbindliche
Interpretation der EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie prophezeien sie, dass
die Ausbaggerung des Flusses „ohne grundlegende Nachbesserungen keine
Chance“ mehr habe.
Nach dem Richterspruch aus Luxemburg muss die Richtlinie künftig
„verbindlich angewendet werden“, sagt Manfred Braasch, Geschäftsführer des
Hamburger BUND. Zudem habe das Gericht aus dem „Verbesserungsgebot“ der
Richtlinie eine „Verbesserungspflicht“ gemacht, aus einer Soll- also eine
Muss-Bestimmung: „Das stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa.“
Der EuGH hatte auf Bitten des Bundesverwaltungsgerichts eine für alle
EU-Gerichte bindende Auslegung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie
vorgenommen. Demnach sei der Gewässerschutz bei jedem Einzelprojekt
verbindlich und „nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe“.
Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ seien nur möglich,
wenn „alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um negative
Auswirkungen zu mindern“.
## Erstmal auf Eis gelegt
Auf dieser Grundlage müssen nun die Leipziger Bundesrichter über die
Vertiefung der Außenweser und anschließend der Unterelbe (siehe Kasten)
entscheiden. Beide Projekte unterliegen bis dahin einem Baustopp. Und der
werde wohl kaum aufgehoben werden, sagt der Nabu-Vorsitzende Alexander
Porschke voraus: „Nach diesem Urteil des EuGH müsste das
Bundesverwaltungsgericht die Planungen als rechtswidrig verwerfen.“
Denn die Luxemburger Richter haben klargestellt, dass die Verschlechterung
auch nur einer von mehreren biologischen Qualitätskomponenten, nach denen
Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden, zur Unzulässigkeit der gesamten
Maßnahme führe – es sei denn, sie werde so wirksam ausgeglichen, dass
insgesamt eine Verbesserung erreicht wird. Eben daran aber kranken die
Baggerpläne, erläuterte Beatrice Claus vom WWF.
Um sinkendem Sauerstoffgehalt im Wasser zu begegnen, könnten umfangreiche
Flachwasserzonen eingerichtet werden. „Das aber erfordert Platz, den es an
der Unterelbe nicht in ausreichendem Maße gibt“, so Claus. Und von
Deichrückverlegungen, um neue Tidewasserbiotope zu schaffen, sei in den
Planungen keine Rede. Und zuletzt müssten die Maßnahmen passgenau sein:
„Man kann Verschlechterungen für Fische nicht mit einem neuen
Vogelschutzgebiet ausgleichen.“ Porschke bezweifelt, dass diese Hürden von
den Planungsbehörden zu überwinden sind: „Sie haben die Rich tlinie zu
lange nicht ernst genommen, das fällt ihnen jetzt auf die Füße.“
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) kündigte eine Überprüfung der
Pläne an. „Falls unsere bisherigen Unterlagen nach der EuGH Entscheidung
nicht ohnehin schon ausreichen, werden sie überarbeitet und angepasst.“ Er
sei aber überzeugt, dass gute Gründe für eine Ausnahmeentscheidung
bestehen. „Am öffentlichen Interesse am Fahrrinnenausbau hat ja weder die
EU-Kommission noch das Bundesverwaltungsgericht jemals irgendeinen Zweifel
gelassen.“
Porschke, von 1997 bis 2001 selbst grüner Umweltsenator, fordert nun von
seinem seit Mai amtierenden grünen Nachfolger Jens Kerstan, sich
einzuschalten. „Die Umweltbelange müssen jetzt in den Planungen stärker
eingebracht werden, als das unter früheren Senaten erwünscht war.“
2 Jul 2015
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Elbvertiefung
EuGH
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