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# taz.de -- NPD-Verbot: Mit politischen Mitteln bekämpfen
> Der Widerstand der FDP war zu groß: Die Bundesregierung stellt keinen
> eigenen Antrag auf ein NPD-Verbot – trotz Innenminister Friedrichs
> Ankündigung.
Bild: „Dummheit kann man nicht verbieten“, sagt Rösler.
BERLN taz | Nach monatelangem Zögern ist jetzt klar: Die Bundesregierung
wird keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbotsverfahren stellen. Am
Montagnachmittag erklärte FDP-Parteichef Philipp Rösler, dass die fünf
liberalen Minister einem solchen Antrag nicht zustimmen werden. Die FDP
habe diesen Weg immer für falsch gehalten.
„Dummheit kann man nicht verbieten“, sagte Rösler. Die NPD müsse mit
politischen Mitteln bekämpft werden. Die Entscheidung wird aller
Voraussicht nach offiziell auf der Kabinettssitzung am Mittwoch getroffen.
Dass große Teile der Regierung einem Verbotsantrag skeptisch
gegenüberstehen, ist lange bekannt. Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) hatte erst Ende Februar deutlich gemacht, dass er nach dem
missglückten NPD-Verbotsverfahren von 2003 das Risiko eines erneuten
Scheiterns für zu hoch halte. Zugleich erklärte er aber, dass die Regierung
um einen Verbotsantrag kaum herumkomme.
Die Länder hatten im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht
ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Seit gut einem Jahr
sammeln die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern Material gegen
die Partei. Im Frühsommer kommt es damit ohnehin zu einem entsprechenden
Antrag. Für die Bundesregierung bestand also Sachzwang, sich ebenfalls am
Verbotsverfahren zu beteiligen. Nicht zuletzt, da rund die Hälfte des
gesammelten Materials gegen die NPD vom Bund stammt.
## Protest von der FDP
Friedrich sagte im Februar, die Länder hätten die Bühne eröffnet, jetzt
müsse gemeinsam verhindert werden, dass die NPD auf dieser Bühne
triumphiere. Gegen diese Sichtweise hatte die FDP damals protestiert. Es
gebe keine abschließende Haltung der Regierung, hieß es von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
In dem Kabinettsbeschluss, der der Rheinischen Post nach eigenen Angaben
vorliegt, heißt es, die Regierung nehme die Entscheidung des Bundesrats für
einen Verbotsantrag „mit Respekt zur Kenntnis“. Die Bundesbehörden würden
das dafür relevante Material auch weiter sammeln. Einen zusätzlichen
eigenen Verbotsantrag halte man aber für nicht erforderlich. Ein
Ministeriumssprecher wollte das am Montag zunächst weder bestätigen noch
dementieren.
Die jetzige Entscheidung scheint einer Win-win-Situation gleichzukommen.
Die FDP kann sich auf der einen Seite als oberste Kritikerin von
Parteiverboten stilisieren, die Union sich auf den Widerstand des
Koalitionspartners berufen und insgeheim froh sein, dass das Thema nun
endlich vom Tisch ist.
Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war vor 10 Jahren vor dem
Bundesverfassungsgericht gescheitert, noch bevor es richtig begann. Der
Grund: Zu viele vom Staat bezahlte V-Männer gehörten der Führungsriege der
Partei an. Daraus hatte die Politik gelernt. V-Leute wurden aus der NPD
abgezogen. Bei neuerlichen Verbotsverfahren sollen nur noch öffentlich
zugängliche Quellen verwendet werden.
18 Mar 2013
## AUTOREN
Paul Wrusch
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