| # taz.de -- Migration und Flucht: Ausreisen „zwangsweise“ durchsetzen | |
| > Athen sträubt sich, „Sekundärmigranten“ aus Deutschland zurückzunehmen. | |
| > Berlin kontert, das BAMF wolle wieder Rückführungen nach Griechenland. | |
| Bild: Viele Migranten landen nach wie vor in Griechenland an – und ziehen da… | |
| Athen taz | Bisher war die Lage so: Gemäß Asylgesetz ist ein Asylantrag in | |
| Deutschland als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Flüchtling bereits in | |
| einem anderen EU-Staat anerkannt worden ist. Bis dato wurden in | |
| Griechenland anerkannte Flüchtlinge, die hernach nach Deutschland gereist | |
| sind und dort einen neuen Asylantrag gestellt haben, dennoch nicht nach | |
| Griechenland zurückgeschickt. Die Begründung: in Hellas drohe ihnen die | |
| Verelendung. Die Sekundärmigranten blieben in Deutschland. | |
| Das soll nun vorbei sein. [1][In einem Grundsatzurteil vom 16. April] | |
| stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fest, dass anerkannte | |
| Flüchtlinge durchaus nach Griechenland zurückgeführt werden dürfen. Zwar | |
| gebe es dort erhebliche Defizite, aber alleinstehenden, männlichen, | |
| gesunden Flüchtlingen drohe keine Verelendung, keine extreme materielle | |
| Not. „Sie können ihre elementaren Grundbedürfnisse auf Unterkunft, | |
| Ernährung und Hygiene befriedigen“, sagte der Vorsitzende Richter Robert | |
| Keller. | |
| Er verwies vor allem auf die Möglichkeit durch Arbeit Geld zu verdienen, | |
| vor allem in der Schattenwirtschaft, also in der Schwarzarbeit. | |
| Obdachlosigkeit wiederum sei unter anerkannten Flüchtlingen „kein | |
| Massenphänomen“, es gebe temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen, so das | |
| höchstrichterliche Urteil. Dabei ging es nicht um Rechtsfragen, sondern um | |
| die verbindliche Feststellung der Situation für Flüchtlinge in einem | |
| bestimmten Staat – [2][in diesem Fall Griechenland]. Betroffen sind davon | |
| viele Menschen. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge | |
| (BAMF) kamen in den letzten fünf Jahren fast 100.000 Flüchtlinge nach | |
| Deutschland, die zuvor in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt | |
| worden sind. | |
| Regierungspolitikern in Athen treibt das höchstrichterliche Urteil aus | |
| Leipzig die Sorgenfalten auf die Stirn. Zuerst reagierte der Athener | |
| Migrationsminister Makis Voridis – ein Hardliner in der für ihren | |
| restriktiven Flüchtlingskurs bekannten konservativen Regierung unter | |
| Premier Kyriakos Mitsotakis. Den Anträgen von deutscher Seite, die Rückkehr | |
| der Sekundärmigranten nach Griechenland zu ermöglichen, werde man „nicht | |
| sehr freundlich gegenüberstehen“, sagte er dem privaten Athener | |
| Rundfunksender Skai bereits am 25. April. | |
| ## Kaum jemand will freiwillig nach Griechenland zurückkehren | |
| Nun legte der Generalsekretär für Migrationspolitik im Athener | |
| Migrationsministerium, Manos Logothetis, nach: Auf die Frage, wie Athen mit | |
| betreffenden Anträgen deutscher Behörden auf eine Rückkehr von | |
| Sekundärmigranten umgehen werde, sagte er dem privaten Athener | |
| Rundfunksender Parapolitika FM: Selbstverständlich könne Hellas dazu ‚Nein�… | |
| sagen, wann immer es solle. Das sei nicht einfach eine Sache der Deutschen, | |
| fügte Logothestis hinzu. Es werde eine Einzelfallprüfung geben. Wie lange | |
| die griechischen Behörden für eine solche brauchen werden, offenbarte | |
| Logothetis nicht. | |
| Die deutsche Seite macht hingegen Tempo. Das BAMF werde wieder | |
| Rückführungen nach Griechenland ermöglichen, heißt es sinngemäß in dem | |
| Schreiben von Innenstaatssekretär Bernd Krösser an die für Rückführungen | |
| zuständigen Staatssekretäre der Länder, welches die Süddeutsche Zeitung | |
| (SZ) am 19. Mai enthüllte. Zunächst seien die Personen aufzufordern, selbst | |
| nach Griechenland auszureisen, also „freiwillig“. Dafür könnten die | |
| Behörden in bestimmten Fällen die Kosten übernehmen. Passiere dies jedoch | |
| nicht, seien die Bundesländer angehalten, die Ausreise „zwangsweise“ | |
| durchzusetzen. | |
| Erkennbar sei zudem die Strategie der Behörden, [3][den Druck auf die | |
| Menschen zu erhöhen, Deutschland „freiwillig“ zu verlassen,] so die SZ. | |
| Ausdrücklich weise das Innenministerium die Bundesländer in dem internen | |
| Papier darauf hin, dass „leistungsrechtliche Konsequenzen“ möglich seien, | |
| um „Bemühungen des BAMF und der Ausländerbehörden“ für verstärkte | |
| Rückreisen zu flankieren. Im Klartext: Wer der Ausreise-Aufforderung nicht | |
| nachkomme, müsse damit rechnen, dass Leistungen gekürzt oder gar komplett | |
| gestrichen werden. | |
| Wie Der Spiegel zuletzt enthüllte, hätten rund 2.000 Sekundärmigranten in | |
| allen 16 Bundesländern bisher ein Schreiben zur freiwilligen Rückkehr nach | |
| Griechenland erhalten – 78 von ihnen hätten ihr Interesse bekundet. In dem | |
| Schreiben verspricht das BAMF den Flüchtlingen, dass sie nach ihrer Ankunft | |
| in Griechenland am Flughafen abgeholt werden, für bis zu vier Monate eine | |
| Unterkunft mit „Vollverpflegung“ erhalten und anschließend in ein | |
| griechisches Integrationsprogramm vermittelt werden, das sie auf den | |
| Arbeitsmarkt vorbereitet. | |
| 30 May 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Ferry Batzoglou | |
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