| # taz.de -- MLPD klagt gegen Autor: Splitterpartei bleibt Sekte | |
| > Das Buch eines ehemaligen Verfassungsschützers nimmt die MLPD | |
| > auseinander. Die Kleinpartei klagte – mit wenig Erfolg. | |
| Bild: Wahlplakat der MLPD in Berlin 2009 – mit Gelsenkirchener Telefonnummer. | |
| ESSEN taz | In ihrem [1][juristischen Kampf] gegen das Buch „Linksextrem – | |
| Deutschlands unterschätzte Gefahr“ hat die Marxistisch-Leninistische Partei | |
| Deutschland (MLPD) einen Teilerfolg erzielt – allerdings nur einen sehr | |
| bescheidenden. Das Landgericht Essen entschied am Donnerstag, dass der | |
| Verlag Ferdinand Schöningh und seine beiden Autoren Harald Bergsdorf und | |
| Rudolf van Hüllen zwei Passagen über die maoistische Splitterpartei nicht | |
| länger verbreiten dürfen. | |
| Acht weitere Abschnitte, gegen die die MLPD ebenfalls geklagt hatte, | |
| bleiben aber zulässig. Stattgegeben hat die 4. Zivilkammer des Essener | |
| Landgerichts der Klage gegen die Aussage, um den MLPD-Vorsitzenden Stefan | |
| Engel habe „sich inzwischen ein massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao | |
| gemahnender Personenkult entwickelt“. | |
| Ebenfalls als nicht belegte und daher unzulässige Tatsachenbehauptung | |
| beurteilte das Gericht die Angabe, in der Partei gebe es regelmäßige | |
| „Säuberungs- und Ausschlusskampagnen“. Auch die Verfassungsschutzberichte, | |
| auf die sich die Beklagten berufen hatten, gäben hier „keine hinreichenden | |
| Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Lashöfer. | |
| Vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist hingegen die Bewertung der | |
| MLPD als „eine in marxistisch-leninistische Parteiform gekleidete Sekte“, | |
| die „maoistische Gehirnwäsche“ betreibe. Ebenso zulässig sei es, der Part… | |
| zu unterstellen, sie kenne „auch enorm repressive Strukturen, die darauf | |
| zielen, die Mitglieder physisch und psychisch völlig ihrer Kontrolle zu | |
| unterwerfen“. Die Behauptung, dass Intellektuelle in der MLPD „eher nicht | |
| willkommen“ sind, wollte das Gericht ebenfalls nicht verbieten. | |
| ## Mit roten Fahnen untergegangen | |
| Die Klage hatte deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil die MLPD mit ihr | |
| den Verfassungsschutz vorführen wollte. Denn die beiden verklagten Autoren | |
| Bergsdorf und van Hüllen sind zwei ehemalige staatlich besoldete Experten | |
| zum Thema „Linksextremismus“. Der eine war bis 2005 Referent im Thüringer | |
| Innenministerium, der andere bis 2006 Referatsleiter im Bundesamt für | |
| Verfassungsschutz. Damit würden „auch die Verfassungsschutzberichte der | |
| letzten Jahrzehnte sozusagen mit vor Gericht stehen“, hatte die Partei | |
| erklärt. | |
| An den beiden mündlichen Verhandlungsterminen im Oktober vergangenen Jahres | |
| und im März waren MLPD-Anhänger noch mit roten Fahnen vor dem Landgericht | |
| aufmarschiert. Bei der Urteilsverkündung blieb sogar die Klägerbank leer: | |
| Weder Parteichef Engel noch seine Anwälte waren erschienen. Sie ahnten | |
| wohl, dass es für sie nichts zu feiern geben wird. So wies das Gericht auch | |
| ihre Forderung nach Schadensersatz in Höhe von insgesamt 10.000 Euro in | |
| Bausch und Bogen ab. | |
| Wer in diesem Prozess wie viel gewonnen hat, zeigt die gerichtliche | |
| Kostenaufteilung. Der Verlag und die beiden Autoren müssen jeweils nur 5,4 | |
| Prozent der Prozesskosten zahlen, die MLPD dagegen 51,4 und Parteichef | |
| Engel 32,4 Prozent. Exverfassungsschützer van Hüllen zeigte sich bei der | |
| Urteilsverkündung zufrieden: „Ich denke, damit können wir leben.“ | |
| 11 Apr 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
| Anja Krüger | |
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