# taz.de -- Kolumne Der Kampfradler: Möge Ihnen ein Licht aufgehen! | |
> Der Verkehrsminister will endlich Akku-Lampen an Rädern legalisieren. Das | |
> ist toll? Eigentlich ja. Doch ein Detail offenbart den Gesetzestext als | |
> weltfremden Irrsinn. | |
Bild: Hauptsache hell? Von wegen. | |
Lieber Peter Ramsauer, | |
fast, ja fast möchte man vom Fahrradsattel springen und Ihnen, lieber Herr | |
Verkehrsminister, um den Hals fallen. Denn nächste Woche, das haben Sie | |
gerade verkündet, soll auf eine Initiative Ihres Ministeriums hin doch | |
tatsächlich der Bundesrat beschließen, dass Fahrräder künftig auch mit | |
akkubetriebenen Lampen beleuchtet werden dürfen. | |
Was?, werden zwar viele Radler fragen, Das ist bisher verboten? Und wer bei | |
einer Polizeikontrolle statt eines fest installierten Dynamos nur | |
abnehmbare Lampen am Rad hatte, der musste bisher tatsächlich 15 Euro | |
Bußgeld zahlen? | |
Ja, stimmt. Genauso absurd wäre es, wenn Fußgängen nur erlaubt wäre, | |
Regenschirme zu benutzen, aber keine Regenjacken. Aber jetzt – kaum 100 | |
Jahre nach Erfindung der Taschenlampe – darf man sein Rad auch elektrisch | |
beleuchten und alles wird gut. | |
Alles? Leider nein. Denn ein entscheidendes Detail auf Seite 7 der 48. | |
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ([1][PDF]) | |
verrät, dass Sie leider immer noch nichts von der Welt der Radfahrer | |
verstanden haben. Da heißt es in schönstem Behördendeutsch: Über eine | |
Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. | |
Mit anderen Worten: Nur eine Lampe, die anzeigt, wie voll der Akku noch | |
ist, genügt dem Gesetz. Und Leuchten, die mit nichtwiederaufladebaren | |
Batterien betrieben werden, können so hell sein, wie sie wollen. Verboten | |
bleiben sie trotzdem. Die wunderbaren Dispute bei der nächsten | |
Polizeikontrolle mag man sich schon jetzt kaum vorstellen. | |
Es geht also gar nicht darum, die überall vorhandenen | |
Allerweltselektroblingblings zu legalisieren. Nein, wer gesetzestreu | |
leuchten will, muss sich erstmal eine neue Lampe kaufen. Da fragt man sich | |
nicht nur, welche Lampenherstellerlobby Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt | |
hat. Da erkennt man auch gleich: diesen Unsinn kann nur jemand fabriziert | |
haben, der in seinem Alltag nie auf dem Sattel sitzt. | |
Denn Praktiker wissen längst: vor dem Verlassen des Hauses muss man sich | |
jedes Mal fragen, wo man denn nun schon wieder die Fahrradlampen hingelegt | |
hat. Und wenn man sie gefunden hat, prüft man auch schnell mal, ob sie noch | |
funktionieren. Klare Regel: helles Licht, alles prima. Schwaches Licht, ja | |
geht noch – ist schließlich immer noch besser als der olle Dynamo, der bei | |
Regen und an roten Ampeln eh nie funktioniert. Und gar kein Licht: Batterie | |
wechseln. Oder eine andere Lampe suchen. | |
Kurz gesagt, lieber Herr Ramsauer: Radfahrer sind nicht doof. Jedenfalls | |
nicht so doof, wie dieser angebliche Fortschritt aus Ihrem Haus. Diesen | |
Quatsch können Sie sich hinter die Sonnenblende Ihres Dienst-BMWs klemmen. | |
29 Jun 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-50… | |
## AUTOREN | |
Gereon Asmuth | |
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