| # taz.de -- Klage gegen deutsche Flüchtlingspolitik: Verfassungsgericht weist … | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur | |
| > Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass | |
| > ihre Rechte verletzt wurden. | |
| Bild: Ließ die AfD abblitzen: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes | |
| Karlsruhe afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der | |
| AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als | |
| unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass | |
| sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten | |
| verletzt worden wäre, hieß es in einem [1][am Dienstag in Karlsruhe | |
| veröffentlichten Beschluss]. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, | |
| dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren. | |
| Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien | |
| nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die | |
| Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu | |
| wahren. | |
| Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. | |
| Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten | |
| und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines | |
| bestimmten Organhandelns“. | |
| Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass | |
| die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von | |
| Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags | |
| verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber | |
| unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. | |
| Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines | |
| Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss. | |
| 18 Dec 2018 | |
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| [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
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