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# taz.de -- Kommentar Abweisung der AfD-Klage: Populisten bleiben unkorrigiert
> Die AfD hat den Prozess vor dem Verfassungsgericht verloren. An ihren
> Hetzparolen darf sie aber trotzdem festhalten.
Bild: Die Karlsruher Richter hätten auch einen anderen Weg gehen können
Ein Verfassungsgericht ist eine tolle Erfindung. Es kann mit seiner
Autorität Konflikte lösen, die in der Politik völlig verhärtet sind. Am
besten gelingt das natürlich mit rechtlichen Konflikten. Der Streit um die
Frage, ob die Flüchtlingspolitik der Regierung rechtmäßig ist, wäre ein
guter Anwendungsfall gewesen. Doch Karlsruhe hat sich gedrückt. [1][Es hat
die Klage der Alternative für Deutschland für unzulässig erklärt], ohne
einen Ton zur Sache zu sagen.
Dabei ist der Streit über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einer
der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit. Die AfD betont fast
täglich, dass die Regierung das geltende Recht bricht. Bei der
Bundesanwaltschaft gingen stapelweise Anzeigen wegen Hochverrats ein.
Der amtierende Bundesinnenminister [2][Horst Seehofer sagte im Februar
2016, in Deutschland gebe es eine „Herrschaft des Unrechts“]. Und im Sommer
hat der CSU-Mann Seehofer mit seinem juristisch begründeten Einschwenken
auf AfD-Positionen („Zurückweisen an der Grenze“) fast die Regierung
platzen lassen. Eigentlich musste man der AfD dankbar sein, dass sie in
dieser Situation das Bundesverfassungsgericht anruft.
Denn in der Sache war nun nicht gerade wahrscheinlich, dass die Richter
ihre Mär vom permanenten Rechtsbruch stützen. Eher musste die AfD damit
rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts verweist, der die
AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen lässt.
Doch die Karlsruher Verfassungsrichter haben diese Chance zur Klärung
ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess zwar verloren,
kann aber an ihren Hetzparolen unkorrigiert festhalten.
Juristisch war der von Karlsruhe gewählte Weg keineswegs zwingend. Das
Gericht hätte im Übrigen auch im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung das Nötige
sagen können. Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen,
fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der
Lösung, sondern Teil des Problems.
18 Dec 2018
## LINKS
[1] /Klage-gegen-deutsche-Fluechtlingspolitik/!5559477
[2] /Kommentar-Seehofers-Attacken/!5273135
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt Angela Merkel
Flüchtlingspolitik
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
Polen
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