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# taz.de -- Klage gegen deutsche Flüchtlingspolitik: Verfassungsgericht weist …
> Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur
> Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass
> ihre Rechte verletzt wurden.
Bild: Ließ die AfD abblitzen: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes
Karlsruhe afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der
AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als
unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass
sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten
verletzt worden wäre, hieß es in einem [1][am Dienstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluss]. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt,
dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren.
Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien
nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die
Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu
wahren.
Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig.
Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten
und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines
bestimmten Organhandelns“.
Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass
die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von
Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags
verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber
unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien.
Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines
Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss.
18 Dec 2018
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
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