# taz.de -- Klage gegen deutsche Flüchtlingspolitik: Verfassungsgericht weist … | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur | |
> Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass | |
> ihre Rechte verletzt wurden. | |
Bild: Ließ die AfD abblitzen: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes | |
KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der | |
AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als | |
unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass | |
sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten | |
verletzt worden wäre, hieß es in einem [1][am Dienstag in Karlsruhe | |
veröffentlichten Beschluss]. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, | |
dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren. | |
Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien | |
nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die | |
Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu | |
wahren. | |
Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. | |
Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten | |
und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines | |
bestimmten Organhandelns“. | |
Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass | |
die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von | |
Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags | |
verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber | |
unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. | |
Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines | |
Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss. | |
18 Dec 2018 | |
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[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
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