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# taz.de -- Istanbul-Konvention in Deutschland: Uneingeschränkter Schutz von F…
> Die Vorbehalte zu Aufenthaltsrecht und Gerichtsbarkeit der
> Istanbul-Konvention werden zurückgenommen. Familienministerin Lisa Paus
> begrüßt die Entscheidung.
Bild: Demo am Internationalen Tag für das Ende der Gewalt gegen Frauen am 25. …
Berlin afp | Die Istanbul-Konvention des Europarats zum [1][Schutz von
Frauen vor Gewalt] gilt in Deutschland ab Februar kommenden Jahres
uneingeschränkt. Wie das Bundesfamilienministerium am Freitag mitteilte,
zieht Deutschland im Jahr 2018 erklärte Vorbehalte zurück. Sie betreffen
das Aufenthaltsrecht von ausländischen Gewaltopfern und die Geltung des
Strafrechts für in Deutschland lebende Ausländer, die Straftaten im Ausland
begangen haben.
„Endlich setzt Deutschland die Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber um“,
erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Rücknahme der Vorbehalte
sei „ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen:
Wir stehen uneingeschränkt an Eurer Seite.“ Auch Innenministerin Nancy
Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßten die
Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
## Vorbehalte laufen 2023 aus
Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte die damalige
Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen
einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland
formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 zum
Aufenthaltsrecht und 44 zur Gerichtsbarkeit verpflichtet.
Nach der Istanbul-Konvention enden Vorbehalte eines Mitgliedslandes nach
fünf Jahren automatisch, wenn sie nicht verlängert werden. Da die
Bundesregierung darauf nun verzichtet, laufen sie zum 1. Februar 2023 aus.
Die Istanbul-Konvention ist eine Übereinkunft des Europarats. Sie verlangt
von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen gegen [2][häusliche Gewalt] und
Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung
ergreifen. Die beteiligten Länder verpflichten sich unter anderem, Frauen
und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu
schützen. Als Gewalt gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch
geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder
wirtschaftliche Ausbeutung.
28 Oct 2022
## LINKS
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