# taz.de -- Istanbul-Konvention in Deutschland: Uneingeschränkter Schutz von F… | |
> Die Vorbehalte zu Aufenthaltsrecht und Gerichtsbarkeit der | |
> Istanbul-Konvention werden zurückgenommen. Familienministerin Lisa Paus | |
> begrüßt die Entscheidung. | |
Bild: Demo am Internationalen Tag für das Ende der Gewalt gegen Frauen am 25. … | |
BERLIN afp | Die Istanbul-Konvention des Europarats zum [1][Schutz von | |
Frauen vor Gewalt] gilt in Deutschland ab Februar kommenden Jahres | |
uneingeschränkt. Wie das Bundesfamilienministerium am Freitag mitteilte, | |
zieht Deutschland im Jahr 2018 erklärte Vorbehalte zurück. Sie betreffen | |
das Aufenthaltsrecht von ausländischen Gewaltopfern und die Geltung des | |
Strafrechts für in Deutschland lebende Ausländer, die Straftaten im Ausland | |
begangen haben. | |
„Endlich setzt Deutschland die Istanbul-Konvention ohne Wenn und Aber um“, | |
erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Rücknahme der Vorbehalte | |
sei „ein klares Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen: | |
Wir stehen uneingeschränkt an Eurer Seite.“ Auch Innenministerin Nancy | |
Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßten die | |
Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag. | |
## Vorbehalte laufen 2023 aus | |
Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte die damalige | |
Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte gegen | |
einzelne Bestimmungen des Übereinkommens einzulegen. Damit war Deutschland | |
formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 zum | |
Aufenthaltsrecht und 44 zur Gerichtsbarkeit verpflichtet. | |
Nach der Istanbul-Konvention enden Vorbehalte eines Mitgliedslandes nach | |
fünf Jahren automatisch, wenn sie nicht verlängert werden. Da die | |
Bundesregierung darauf nun verzichtet, laufen sie zum 1. Februar 2023 aus. | |
Die Istanbul-Konvention ist eine Übereinkunft des Europarats. Sie verlangt | |
von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen gegen [2][häusliche Gewalt] und | |
Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung | |
ergreifen. Die beteiligten Länder verpflichten sich unter anderem, Frauen | |
und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu | |
schützen. Als Gewalt gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch | |
geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder | |
wirtschaftliche Ausbeutung. | |
28 Oct 2022 | |
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