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# taz.de -- Hamelner Gewalttäter verurteilt: „Grauenvoll und abscheulich“
> Das Landgericht Hannover verurteilt den Mann, der seine Exfrau an einem
> Seil hinter seinem Auto hergeschleift hat, zu 14 Jahren Haft.
Bild: Hat alles gestanden: der Angeklagte Nurettin B.
Hannover taz | Er hatte seine Tat selbst als „grauenvoll, widerlich und
abscheulich“ bezeichnet. Nun hat das Landgericht Hannover Nurettin B., den
Mann, der seine Expartnerin an einem Seil hinter seinem Auto durch Hameln
gezogen hatte, wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu
14 Jahren Haft verurteilt. Zudem wird B. seinem Opfer Kader K. 137.000 Euro
als Schmerzensgeld zahlen. So einigten sich seine Verteidiger mit der
Nebenklägerin K.
Richter Wolfgang Rosenbusch sah den menschenverachtenden Charakter der Tat.
Nurettin B. und sein Opfer Kader K., die nach islamischem Recht verheiratet
waren, aber getrennt leben, hatten sich [1][am 20. November 2016
getroffen], um den gemeinsamen dreijährigen Sohn zu übergeben. Wie schon so
oft kam es zum Streit, weil K. den ihr zustehenden Unterhalt von ihrem
Expartner verlangte.
Bei dem Treffen rastete B. aus. Zunächst schlug er die Mutter seines Sohnes
mit den Fäusten nieder, zog dann ein Messer und stach damit auf ihren
Oberkörper ein. Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich wies in ihrem Plädoyer
darauf hin, dass schon diese Verletzungen akut lebensbedrohlich waren, weil
B. mit der 12,4 Zentimeter langen Klinge das Herz traf. Doch das war ihm
nicht genug.
Vom Rücksitz seines Autos holte der 39-Jährige eine Axt und schlug mit der
stumpfen Seite auf ihren Kopf ein. Auch von Anwohnern ließ er sich nicht
abbringen. Eine Zeugin sagte aus, er sei „wie besessen“ gewesen.
Dann knotete B. ein Seil am Hals seines Opfers fest, band es an die
Anhängerkupplung seines Autos und fuhr mit hoher Geschwindigkeit los; der
dreijährige Sohn saß auf dem Rücksitz. Der Knoten zog sich während der
Fahrt über Asphalt und Kopfsteinpflaster zu. Nur durch Zufall löste sich
das Seil und Kader K. überlebte knapp. Im Krankenhaus musste sie reanimiert
und notoperiert werden.
Die Staatsanwältin geht von einer geplanten Tat aus. Messer, Axt und Seil
habe B. vorher bereitgelegt. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei gegeben.
Fröhlich forderte deshalb „lebenslänglich“.
Die Verteidiger von Nurettin B. gingen hingegen von einer Affekttat aus.
Direkt nach der Tat habe sich B. bei der Polizei gestellt und auch vor
Gericht ließ der Angeklagte von seinen Verteidigern ein umfassendes
Geständnis vorlesen. Zudem sei B. bereit gewesen, Kader K. sein Haus und
den Passat als Wiedergutmachung zu überschreiben.
All das berücksichtigte auch Richter Rosenbusch. Er ging jedoch davon aus,
dass die Tat, „die Erniedrigung verursachen sollte“, geplant war. Doch auch
das Geständnis sei so umfassend gewesen wie selten. Der Täter versuche,
sich seiner Tat zu stellen.
Das wurde auch deutlich, als Nurettin B. vor der Urteilsverkündung zum
ersten Mal in der Verhandlung selbst sprach. „Es tut mir unendlich leid.
Das, was ich dir angetan habe und unserem gemeinsamen Sohn“, sagte er und
schaute zu seinem Opfer Kader K.
Die 28-jährige K. war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten, obwohl sie
noch immer stark unter den Folgen der Tat leidet. Über ihren Rechtsanwalt
ließ K. eine Botschaft an Frauen übermitteln, die ebenfalls von häuslicher
Gewalt betroffen sind: „Seid stark, wehrt euch, lasst euch nichts
gefallen.“
1 Jun 2017
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## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Hameln
häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen
Prozess
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Kiel
Gewalt gegen Frauen
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