# taz.de -- Gastkommentar EuGH-Urteil zu Ceta: Da können Investoren nur jubeln | |
> Das Handelsabkommen enthält Klagemöglichkeiten für Konzerne, aber keine | |
> verbindlichen Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte. | |
Bild: Soll vom Ceta-Akommen profitieren: Das Container-Terminal in Bremerhaven | |
6,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordert Vattenfall vor einem | |
internationalen Schiedsgericht von Deutschland. Der Atomausstieg habe die | |
zukünftigen Gewinne des Konzerns zunichtegemacht, so das Argument des | |
Energieversorgers. Das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) enthält ebensolche | |
Klagerechte für Konzerne vor Schiedsgerichten. Der [1][Europäische | |
Gerichtshof] hat sie Ende April für rechtens erklärt. Wenn die europäischen | |
Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, dann könnten weitere | |
Milliardenklagen nach dem Muster von Vattenfall folgen. | |
Der EuGH ist mit seinem Gutachten auf der Linie der [2][EU-Kommission], die | |
sich um eine Neugestaltung und Ausweitung von Konzernklagerechten bemüht. | |
Dadurch werden die Rechte transnationaler Unternehmen weiter gestärkt, | |
statt ihnen verbindliche Pflichten aufzuerlegen, um die Einhaltung der | |
Menschenrechte zu garantieren. Umso ungerechter, da ArbeitnehmerInnen und | |
VerbraucherInnen keine exklusiven Klagemöglichkeiten erhalten, wenn ihre | |
Rechte verletzt werden. | |
Zudem können Staaten durch drohende Entschädigungszahlungen abgeschreckt | |
werden, fortschrittliche Politik zu machen. Der EuGH erkennt die | |
Möglichkeit einer solchen abschreckenden Wirkung durch Konzernklagerechte | |
an. Gleichzeitig meint er, dass weitere Klauseln des Vertrags ausreichend | |
davor schützten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Investoren oft nur mit | |
Klagen drohen müssen, damit der Staat Regulierungen abschwächt oder zurück | |
nimmt. | |
Ceta enthält keine klaren Regeln, nach denen Investoren Schadensersatz | |
zugesprochen wird. Die Richter*innen am Ceta-Schiedsgericht können sehr | |
frei auslegen, wann „offenkundige Willkür“ vorliegt und der Investor | |
entschädigt werden muss. Kanadische Bergbauunternehmen bejubeln Ceta | |
deswegen als „bahnbrechend“. „Herausragend“ finden sie die | |
Investor-Staat-Klagerechte in Ceta. | |
Ceta ist kein gutes Muster für zukünftige Handelsabkommen. Auch die | |
Reformen ändern nichts am Kern dieses Systems, das zutiefst ungerecht ist. | |
10 May 2019 | |
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## AUTOREN | |
Alessa Hartmann | |
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