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# taz.de -- Ende des Coronanotstands: Keine weiteren Shutdowns
> Die Ampel einigt sich auf ein Ende der „epidemischen Lage von nationaler
> Tragweite“. Die Länder können noch vier Monate Maßnahmen verhängen.
Bild: Es wird keinen Shutdown wegen Corona geben, aber die Maskenpflicht ist je…
Berlin taz | In diesem Winter soll es keinen coronabedingten Shutdown von
Läden, Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen geben. Darauf haben sich
die kommenden Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP geeinigt. Die
„epidemische Lage nationaler Tragweite“ soll deshalb am 24. November
auslaufen. Schwächere Eingriffe wie Maskenpflicht und Abstandsgebote sollen
aber noch vier Monate lang möglich bleiben.
Die Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ist Aufgabe
des Bundestags. Die Beschlüsse müssen alle drei Monate erneuert werden. Die
Wirkung des aktuellen Beschlusses endet am 24. November. Die Ampelparteien
haben sich [1][nun geeinigt], die epidemische Lage nicht neu festzustellen.
Trotz steigender Infektionszahlen gebe es dank des Impffortschritts „keine
ernsthafte Gefahr mehr für die öffentliche Gesundheit“, sagte
SPD-Innenpolitiker Dirk Wiese.
Damit können die Länder von vielen Coronabefugnissen nicht mehr Gebrauch
machen, die im Herbst 2020 ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz geregelt
wurden. Denn diese Befugnisse sind an die Feststellung einer „epidemischen
Lage“ gebunden. Das Gesetz listet hierfür 18 Maßnahmen auf: von der
Maskenpflicht bis zum Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen. „Wir
werden Paragraf 28a stilllegen“, sagte Marco Buschmann (FDP).
Allerdings wird der 25. November kein „[2][Freedom Day]“ ganz ohne
Beschränkungen. Die Ampel will im Infektionsschutzgesetz eine neue
Rechtsgrundlage schaffen, damit die Länder sechs „weniger
eingriffsintensive“ Maßnahmen beibehalten oder einführen können. Dabei geht
es zum Beispiel um die Maskenpflicht, das Abstandsgebot in öffentlichen
Innenräumen und 2G- oder 3G-Anforderungen für öffentliche Angebote.
## Übergangsregelung soll Ende März auslaufen
Katrin Göring-Eckardt (Grüne) erklärte, solche Maßnahmen seien zum „Schutz
der Ungeimpften“, insbesondere der Kinder, weiter erforderlich. Über die
konkrete Fort- oder Einführung entscheiden aber die Länder in eigener
Verantwortung. Diese Übergangsregelung soll zum Frühlingsbeginn am 20.
März auslaufen. Das wäre dann der deutsche „Freedom Day“.
Was gilt aber, wenn sich die Lage doch wieder massiv zuspitzt, zum Beispiel
weil eine neue, impfresistente Mutante aufkommt? Die Länder könnten darauf
erst dann mit neuen Shutdowns reagieren, wenn der Bundestag erneut die
„epidemische Lage nationaler Tragweite“ feststellt.
Die Ampelparteien wollen sogar einen Passus im Gesetz streichen, der den
Landtagen die Feststellung einer epidemischen Lage im jeweiligen Bundesland
erlaubt. Damit hätte die Bundes-FDP künftig ein faktisches Vetorecht für
Shutdown-Maßnahmen in ganz Deutschland.
Bisher liegt erst ein zweiseitiges Eckpunktepapier vor. Nun soll ein
Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser könnte schon am 11. November im
Bundestag beschlossen werden. Auch einige „flankierende Maßnahmen“ sollen
bis Ende März bestehen bleiben. So sollen etwa Künstler:innen und
Soloselbstständige weiterhin erleichterten Zugang zu Hartz IV erhalten.
27 Oct 2021
## LINKS
[1] /Nachrichten-zur-Coronakrise/!5811448
[2] /Corona-in-Grossbritannien-und-Deutschland/!5810089
## AUTOREN
Christian Rath
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