# taz.de -- Datenschützer bezwingt Facebook: Hamburg wahrt seine Gesichter | |
> Der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt ordnet an, dass biometrische | |
> Profile bei Facebook rückwirkend geschützt werden. Der Konzern lenkt | |
> daraufhin ein. | |
Bild: Facebook hat die Gesichtserkennungsfunktion für alle neuen Nutzer in der… | |
HAMBURG epd/dpa | Facebook lenkt bei der vom Hamburger Datenschützer | |
Johannes Caspar und anderen Experten kritisierten | |
Gesichtserkennungsfunktion ein. Das Online-Netzwerk erklärte sich bereit, | |
bis zum 15. Oktober alle bisher erstellten Nutzerprofile zu löschen, wie | |
die irische Datenschützbehörde am Freitag mitteilte. Die Funktion sei | |
bereits für alle neuen Nutzer in der Europäischen Union abgeschaltet | |
worden. | |
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte am Freitag | |
eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook erlassen. Darin wird das | |
US-Unternehmen dazu verpflichtet, das seit langem als rechtswidrig in der | |
Kritik stehende Verfahren der Gesichtserkennung auch rückwirkend | |
datenschutzkonform zu gestalten, teilte sein Büro mit. Das Unternehmen habe | |
„sicherzustellen, dass nur mit einer aktiven Zustimmung der bereits | |
registrierten Nutzerinnen und Nutzer biometrische Profile erzeugt und | |
dauerhaft gespeichert werden“. | |
Die erlassene Anordnung basiere auf den von den europäischen | |
Datenschutz-beauftragten gemeinsam erarbeiten Anforderungen. Darin | |
vorgesehen ist auch, dass Nutzer vorher umfassend über die Risiken des | |
Verfahrens informiert werden müssen. | |
Ziel der Anordnung sei es laut Caspar überdies nicht, den Einsatz der | |
Technologie der Gesichtserkennung zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, | |
den Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, die ihnen „eine bewusste und | |
aktive Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an dieser nicht | |
unproblematischen Technologie ermöglicht“, so der Datenschutzexperte. | |
## Langwierige Verhandlungen | |
Aufgrund seiner örtlichen Zuständigkeit beziehe sich die Anordnung nur auf | |
Facebook-Nutzer mit Wohnsitz in Hamburg. Andere deutsche Aufsichtsbehörden | |
hätten entsprechende Verwaltungsverfahren angekündigt. | |
Bis Facebook am Freitag einlenkte, waren dem Erlass der Anordnung den | |
Angaben zufolge langwierige Verhandlungen mit dem Unternehmen | |
vorausgegangen. Letztlich seien diese bis dato daran gescheitert, dass | |
Facebook auf dem Verhandlungsweg nicht dazu zu bewegen war, das Verfahren | |
an europäische Datenschutzstandards anzupassen. | |
21 Sep 2012 | |
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