| # taz.de -- Cathy Hummels gewinnt Prozess: Keine Schleichwerbung | |
| > Influencerin Hummels postet bei Instagram Bilder von Produkten, ohne sie | |
| > als Werbung zu kennzeichnen. Ein Abmahnverband klagte – und verlor. | |
| Bild: Erleichert: Cathy Hummels im Landgericht in München | |
| Die Influencerin Cathy Hummels darf auf [1][Instagram] selbst gekaufte | |
| Kleidung empfehlen, ohne dies als Werbung kennzeichnen zu müssen. Das | |
| entschied jetzt das Landgericht (LG) München I. Hummels Instagram-Account | |
| sei offensichtlich kommerziell. | |
| Cathy Hummels wurde bekannt [2][als Freundin und Ehefrau des Fußballers | |
| Mats Hummels]. Heute ist sie eine mittel-berühmte Influencerin. Auf ihrem | |
| Instagram-Account „catherinyyy“ befasst sie sich mit Mode, Reisen, Yoga und | |
| ihrem Sohn Ludwig. | |
| Im konkreten Fall ging es um eine Abmahnung des Verbands sozialer | |
| Wettbewerb (vsw). Der Verband monierte, dass Hummels Postings nicht als | |
| Werbung kennzeichnet, wenn beim Anklicken eines Kleidungsstückes der Name | |
| des Herstellers erscheint, von dem aus die Instagram-Seite dieser Firma | |
| angesteuert werden kann. Hummels betreibe damit Schleichwerbung. | |
| Hummels lehnte die Kennzeichnung als Werbung jedoch ab, wenn sie die | |
| entsprechende Kleidung selbst gekauft habe und diese aus „reiner | |
| Begeisterung“ empfehle. Die Markennamen teile sie mit, weil sie von ihren | |
| Followern eh danach gefragt werde. Bezahlte Posts kennzeichne sie mit dem | |
| Hinweis „Bezahlte Partnerschaft mit …“ | |
| ## Kennzeichnung irreführend | |
| Das Landgericht München I hat die vsw-Klage gegen Hummels nun abgelehnt. | |
| Die Influencerin muss weder alle Produkthinweise noch ihren ganzen Account | |
| als Werbung kennzeichnen. | |
| Eine Kennzeichnung als „Werbung“ würde eine Irreführung nicht beseitigen, | |
| sondern „verstärken“, heißt es in dem 13-seitigen Urteil, das der taz | |
| vorliegt, da Werbung ein „Entgelt“ voraussetzt. Eine Influencerin soll | |
| nicht den falschen Eindruck erwecken können, sie habe einen bezahlten | |
| Werbevertrag mit einer wichtigen Marke („fake it till you make it“). | |
| Die Kennzeichnung des gesamten Accounts als „kommerziell“ sei unnötig. Zwar | |
| handele es sich bei der Instagram-Präsenz von Hummels um eine | |
| „geschäftliche Handlung“, mit der sie zumindest ihren eigenen Ruf als | |
| Werbeträgerin fördere. Die Kommerzialität sei aber „ohne Weiteres | |
| erkennbar“, weil Hummels 485.000 Follower habe und niemand privat mit so | |
| vielen Menschen befreundet sei. Außerdem verfüge Hummels’ Account über ein | |
| „blaues Häkchen“, was zeigt, dass der Auftritt von Instagram als echt | |
| bestätigt wurde. | |
| Nach diesen Kriterien wäre allerdings auch der Instagram-Auftritt von | |
| Angela Merkel kommerziell, denn auch sie hat ein blaues Häkchen und sogar | |
| 872.000 Follower. LG-Richterin Monika Rhein betonte sicherheitshalber, es | |
| komme immer auf den Einzelfall an. | |
| Das Münchener Gericht sah auch die vom vsw eingeforderte Gleichbehandlung | |
| mit Frauen- und Modezeitschriften gewahrt. Auf deren Online-Auftritten | |
| fänden sich auch oft unbezahlte Hinweise auf die Hersteller bestimmter | |
| Kleidungsstücke. Diese seien ebenfalls nicht als Werbung gekennzeichnet. | |
| Im März hatte das Landgericht Karlsruhe [3][im Fall der | |
| Fitness-Influencerin Pamela Reif] ganz anders entschieden. Dort wurde eine | |
| Kennzeichnung aller Postings als Werbung verlangt, weil Reif sonst | |
| zumindest für sich selbst Schleichwerbung betreibe. Die Kennzeichnung sei | |
| insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich. Dagegen | |
| betonte jetzt das LG München, der Account von Cathy Hummels wende sich an | |
| Mütter und berufstätige Frauen. Kinder interessierten sich nicht für Yoga. | |
| Außerdem wüssten Kinder und Jugendliche am besten, dass Influencer viel | |
| Geld verdienen. | |
| Endgültige Klarheit kann wohl erst eine Entscheidung des Bundesgerichshofs | |
| schaffen. | |
| 29 Apr 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Frauenbilder-bei-Instagram-und-Co/!5565869 | |
| [2] /Spielerfrauen-bei-der-Fussball-WM/!5039585 | |
| [3] /Urteil-des-Landgerichts-Karlsruhe/!5582469 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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