# taz.de -- Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rundfunkbeitrag wird erh�… | |
> Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das | |
> verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Trotz anfänglichem Widerstand wird der Rundfunkbeitrag steigen | |
dpa | Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das | |
Bundesverfassungsgericht hat [1][die von Sachsen-Anhalt blockierte | |
Erhöhung] in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz | |
gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten | |
Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach | |
Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss | |
des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend | |
seit 20. Juli. | |
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die | |
Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug | |
zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro | |
steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es | |
wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. Damit der ausgehandelte | |
Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung | |
Sachsen-Anhalts. | |
Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den | |
Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, | |
weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner | |
SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, | |
[2][die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist], | |
wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 | |
Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert. | |
In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von | |
einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes | |
andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun | |
veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die | |
Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, | |
die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das | |
Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. | |
## „Verletzung der Rundfunkfreiheit“ | |
Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen | |
Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine | |
Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des | |
grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine | |
Verletzung der Rundfunkfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht kann | |
bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem | |
Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der | |
Vollstreckung regeln. | |
Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer | |
Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten | |
Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, | |
weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre | |
Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch | |
offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es | |
keinen Anlass, sofort einzugreifen. | |
5 Aug 2021 | |
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