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# taz.de -- Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag: Kein Selbstbedienungsladen
> Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von einzelnen Bundesländern
> auf ARD und ZDF eingeschränkt. Doch Kontrollmöglichkeiten bleiben.
Bild: Aushängeschild der öffentlich-rechtlichen Sender: die Nachrichten (hier…
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Schutzpatron. Seit Jahrzehnten
hält das Bundesverfassungsgericht seine Hand über ARD, ZDF und
Deutschlandradio. Obwohl die öffentlich-rechtlichen Sender im Grundgesetz
nicht einmal erwähnt sind, haben die Verfassungsrichter:innen ihnen
in vielen Urteilen eine Existenz- und Entwicklungsgarantie zugesichert.
Auch in der aktuellen Entscheidung geht es um diesen Schutz. Die
Rundfunkfinanzierung, die über Staatsverträge der Länder geregelt wird,
darf von der Politik nicht dazu genutzt werden, auf Inhalte und Strukturen
der Sender Einfluss zu nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt
erneut bekräftigt und entsprechende Versuche von Sachsen-Anhalt
zurückgewiesen. [1][Der Rundfunkbeitrag wird nun erhöht.]
Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender keine Selbstbedienungsläden,
in denen auf Kosten der Beitragszahler:innen beliebig viel Geld
ausgegeben werden kann. Die Sender können zwar ihren Bedarf anmelden, ob
dieser gerechtfertigt ist, entscheidet aber die unabhängige KEF-Kommission.
Und diese Kommission ist durchaus streng. Sie genehmigt längst nicht alle
Wünsche und verlangt oft sogar Einsparungen.
Dennoch ist die Diskussion legitim, ob Strukturen der
öffentlich-rechtlichen Sender verschlankt werden können. Brauchen etwa die
Klein-Bundesländer Bremen und Saarland eigene ARD-Anstalten, während sich
viel größere Bundesländer wie Baden-Württemberg längst mit Nachbarn
zusammenfanden?
## Transformation im Gange
Solche Strukturreformen sind schon deshalb erforderlich, weil der
öffentlich-rechtlich Rundfunk seine Grundversorgung in den nächsten
Jahrzehnten immer mehr ins Internet verlagern wird – nicht nur mit Bild-
und Ton-Berichterstattung, sondern auch mit Texten. Die Transformation ist
längst im Gange.
Das öffentlich-rechtliche System steht vor enormen Umbrüchen. Doch dass
damit dessen demokratische Anbindung verloren geht, muss man nicht
fürchten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun zwar die Möglichkeiten
einzelner Länder reduziert, über die Beitragsschraube Einfluss zu nehmen.
Selbst mit zulässigen sozialpolitischen Argumenten wie der Coronanotlage
kann kein Bundesland mehr [2][ein individuelles Veto einlegen.] Das können
nur alle Ländern gemeinsam tun. Diese Hürde liegt sehr, sehr hoch.
Allerdings werden in der Rundfunk-Politik in den nächsten Jahren noch viele
Staatsverträge verhandelt, beschlossen und ratifiziert werden. Den Länder
bleibt genug Einfluss. Von den konservativen Rundfunk-Politiker:innen in
Sachsen-Anhalt wird man noch mehr hören, als man heute denkt.
5 Aug 2021
## LINKS
[1] https://www.tagesschau.de/eilmeldung/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgeric…
[2] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/entscheidung-verfassungs…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
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Rundfunkgebühren
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