| # taz.de -- Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rundfunkbeitrag wird erh�… | |
| > Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das | |
| > verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Trotz anfänglichem Widerstand wird der Rundfunkbeitrag steigen | |
| dpa | Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das | |
| Bundesverfassungsgericht hat [1][die von Sachsen-Anhalt blockierte | |
| Erhöhung] in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz | |
| gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten | |
| Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach | |
| Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss | |
| des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend | |
| seit 20. Juli. | |
| Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die | |
| Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug | |
| zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro | |
| steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es | |
| wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. Damit der ausgehandelte | |
| Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung | |
| Sachsen-Anhalts. | |
| Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den | |
| Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, | |
| weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner | |
| SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, | |
| [2][die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist], | |
| wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 | |
| Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert. | |
| In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von | |
| einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes | |
| andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun | |
| veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die | |
| Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, | |
| die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das | |
| Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. | |
| ## „Verletzung der Rundfunkfreiheit“ | |
| Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen | |
| Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine | |
| Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des | |
| grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine | |
| Verletzung der Rundfunkfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht kann | |
| bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem | |
| Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der | |
| Vollstreckung regeln. | |
| Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer | |
| Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten | |
| Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, | |
| weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre | |
| Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch | |
| offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es | |
| keinen Anlass, sofort einzugreifen. | |
| 5 Aug 2021 | |
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