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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Rundfunkbeitrag wird erh�…
> Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Das
> verletze die Rundfunkfreiheit, entschied nun das
> Bundesverfassungsgericht.
Bild: Trotz anfänglichem Widerstand wird der Rundfunkbeitrag steigen
dpa | Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das
Bundesverfassungsgericht hat [1][die von Sachsen-Anhalt blockierte
Erhöhung] in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz
gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten
Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach
Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss
des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend
seit 20. Juli.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die
Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug
zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro
steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es
wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. Damit der ausgehandelte
Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung
Sachsen-Anhalts.
Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den
Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen,
weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner
SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD,
[2][die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist],
wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16
Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.
In Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von
einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes
andererseits“ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun
veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die
Wirklichkeit durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt darstellen und das
Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.
## „Verletzung der Rundfunkfreiheit“
Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen
Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. „Erfüllt ein Land seine
Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des
grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine
Verletzung der Rundfunkfreiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht kann
bestimmen, wer seine Entscheidungen vollstreckt. Es kann nach dem
Bundesverfassungsgerichtsgesetz auch im Einzelfall die Art und Weise der
Vollstreckung regeln.
Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich in ihrer
Rundfunkfreiheit verletzt gesehen und in Karlsruhe geklagt. Die obersten
Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab,
weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre
Verfassungsbeschwerden seien auch „weder offensichtlich unzulässig noch
offensichtlich unbegründet“, so das Gericht damals. Allerdings sah es
keinen Anlass, sofort einzugreifen.
5 Aug 2021
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