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# taz.de -- Beginn der Vorratsdatenspeicherung: Zwei Aufrechte versuchen es noc…
> Ein Provider und ein Professor wollen die Vorratsdatenspeicherung
> stoppen. Bis zu zehn Wochen lang wird sonst ab Juli gespeichert.
Bild: Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist die letzte Instanz im Eilverfa…
Berlin taz | Eigentlich verstößt die Vorratsdatenspeicherung gegen
Europarecht. Deutsche Gerichte sind aber noch zögerlich. Der Mainzer
Rechtsprofessor Matthias Bäcker unternimmt jetzt einen neuen Anlauf beim
Oberverwaltungsgericht Münster. Sein Antrag liegt der taz vor.
Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits
im Oktober 2015 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsfrist beginnt die
eigentliche Speicherpflicht aber erst am 1. Juli 2017. Dann müssen
Internet-Firmen zehn Wochen lang speichern, wer sich wann mit welcher
IP-Adresse ins Internet eingeloggt hat. Telefonfirmen müssen zehn Wochen
lang festhalten, wer wann mit wem telefoniert oder gesimst hat. Vier Wochen
lang muss gespeichert werden, wo sich ein Mobiltelefon befindet.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2016 solche
anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien als
Verstoß gegen EU-Recht beanstandet. Die deutsche Politik war davon völlig
überrascht. Das federführende Justizministerium von Heiko Maas (SPD) prüft
noch immer die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Deutschland.
Bei den Verwaltungsgerichten können derzeit nur die Telekom-Firmen klagen.
Denn sie müssen jetzt schon teure neue Speicherkapazitäten aufbauen. Eine
Musterklage hat der Münchener Provider SpaceNet AG eingereicht, der für
40.000 Euro neue Hardware anschaffen müsste. Seine Klage, die vom
Internet-Branchenverband Eco unterstützt wird, hat der Jurist Matthias
Bäcker formuliert.
Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG) Köln ist allerdings Ende Januar
gescheitert. Die vom EuGH aufgeworfenen Fragen seien so komplex, dass sie
erst im Hauptsachverfahren entschieden werden können, so das VG. Der Kölner
Beschluss liegt der taz vor, das Gericht will ihn erst in dieser Woche
veröffentlichen.
## Internet- und Telefonnutzer können ihre Provider verklagen
Matthias Bäcker hat schon Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster eingelegt. Er hält den Kölner Beschluss für „nicht
nachvollziehbar“. Nach dem EuGH-Urteil vom Dezember bestehe „kein
vernünftiger Zweifel“, dass auch die deutsche anlasslose und allgemeine
Speicherpflicht gegen die EU-Grundrechte-Charta verstößt. Bäcker hofft,
dass das OVG noch vor Juli entscheidet. Das OVG ist die letzte Instanz im
Eilverfahren.
Parallel dazu liegen in Karlsruhe auch schon elf Verfassungsbeschwerden
gegen das deutsche Gesetz vor, unter anderem von Politikern der Grünen und
der FDP sowie von Bürgerrechtlern von Digital-Courage. Anders als der EuGH
hat das Bundesverfassungsgericht anlasslose Vorratsdatenspeicherungen
bisher aber nicht grundsätzlich abgelehnt. Deshalb hat Karlsruhe im letzten
Sommer auch zwei Eilanträge gegen das neue deutsche Gesetz zurückgewiesen.
Nach dem EuGH-Urteil vom Dezember gingen in Karlsruhe aber sofort zwei neue
Eilanträge ein. Einer stammte von dem SPD-nahen Verein für digitalen
Fortschritt D64. Ob darüber noch vor Juli entschieden wird, ist ebenfalls
noch unklar.
Sollte bis Juli kein Gericht den Start der Vorratsdatenspeicherung stoppen,
kann jeder Telefon- und Internetnutzer als Betroffener beim Amtsgericht
seinen Provider verklagen. Eines der angerufenen Gerichte wird dann
vermutlich bald das deutsche Gesetz dem EuGH vorlegen. Derzeit spricht
alles dafür, dass der EuGH auch das deutsche Gesetz beanstanden wird – das
wäre dann allerdings erst 2018, also lange nach der Bundestagswahl.
20 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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