Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg: Befangenheit des Gerichts abge…
> Dem Richter Klaus Kabisch war vorgeworfen worden, eine Einstellung des
> Verfahrens voranzutreiben. Er darf so weitermachen.
Bild: Kabisch soll den Angeklagten zu Hause besucht haben
Berlin taz |Das Landgericht Neubrandenburg hat sechs Befangenheitsanträge
der Nebenkläger und der Schweriner Staatsanwaltschaft gegen den
Vorsitzenden und weitere Richter im Prozess gegen den ehemaligen
SS-Sanitäter Hubert Zafke abgelehnt. Das erklärte ein Sprecher des
Landgerichts am Freitag. Dem Vorsitzenden Richter Klaus Kabisch [1][war
vorgeworfen worden], mit seiner parteiischen Prozessführung eine
Einstellung des Verfahrens voranzutreiben. Zudem habe er den Angeklagten zu
Hause besucht und dies anschließend nicht zu Protokoll gegeben.
Die Begründung der Ablehnung ist nicht bekannt. Laut Pressemitteilung
allerdings sei es bei der Entscheidung nicht maßgeblich, „ob der Abgelehnte
tatsächlich parteiisch oder voreingenommen ist“. Maßgeblich sei vielmehr,
„ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage
Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
rechtfertigen“.
Die 60. Strafkammer des Landgerichts beruft sich dabei auf den Paragrafen
27 der Strafprozessordnung, der allerdings lediglich regelt, welche Kammer
über einen Ablehnungsantrag zu urteilen hat. Der Vertreter der Nebenklage,
Thomas Walther, kritisierte, dass er von der Ablehnung der
Befangenheitsanträge aus den Medien erfahren habe.
Das Verfahren gegen Zafke war wegen nicht eingehaltenen Fristen bei der
Klärung der Befangenheit geplatzt. [2][Es muss nun von vorne beginnen].
Einen neuen Termin nannte das Landgericht Neubrandenburg nicht.
Zafke wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen vorgeworfen. Der
heute 96-Jährige Angeklagte war 1944 einige Wochen lang im Konzentrations-
und Vernichtungslager Auschwitz als SS-Sanitäter eingesetzt gewesen. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit seinem Dienst den reibungslosen
Ablauf in der Mordfabrik sichergestellt zu haben.
4 Dec 2016
## LINKS
[1] /Archiv-Suche/!5335854
[2] /Archiv-Suche/!5343424
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## TAGS
Neubrandenburg
Auschwitz-Prozess
Auschwitz-Prozess
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Auschwitz-Prozess
Auschwitz
Auschwitz-Prozess
Reinhold Hanning
Auschwitz-Prozess
## ARTIKEL ZUM THEMA
Auschwitz-Fall in Neubrandenburg: Richter im NS-Prozess befangen
Drei Neubrandenburger Richter müssen im Verfahren gegen einen SS-Mann
gehen. Weil sie voreingenommen gegenüber einem Überlebenden waren.
Petition der Woche: Ein Richter unter Verdacht
Der Prozess gegen einen 96-jährigen SS-Sanitäter zieht sich seit zwei
Jahren hin. Ist der Richter befangen? Ein offener Brief kritisiert seine
Praxis.
Auschwitz-Prozess gegen Hubert Zafke: Stillstand in Neubrandenburg
Der Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter platzt nach mehreren
Befangenheitsanträgen. Nun muss das Verfahren ganz von vorne beginnen.
Auschwitzprozess in Neubrandenburg: Prozess soll nicht mehr stattfinden
Im Verfahren gegen einen Ex-SS-Mann gilt der Richter als befangen und soll
gehen. Die Hauptverhandlung droht nun zu scheitern.
NS-Prozess gegen 92-Jährige abgesagt: Zu gebrechlich für Gerechtigkeit
Einer 92-jährigen Auschwitz-Funkerin wird doch kein Prozess gemacht. Ein
weiterer NS-Prozess beginnt erneut, weil der Angeklagte immer fehlte.
Auschwitz-Wachmann verurteilt: Das kleine Rädchen
Der Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning wird zu fünf Jahren Haft
verurteilt. Umfassend geht die Richterin auf die Schrecken des Lagers ein.
Weitere Prozesse gegen SS-Wachleute: Die letzte Handvoll im Visier
Es gibt neue Vorermittlungen gegen Ex-SS-Wachleute. Als Tatbestand könnte
bald auch „Vernichtung durch die Lebensverhältnisse“ gelten.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.