# taz.de -- Anklage wegen „Sieg Heil“-Rufen: Freispruch für Polizeischüler | |
> Bei einem Basketballspiel sollen drei Männer rassistische Bemerkungen | |
> gemacht haben. Das Landgericht hält die Beweise aber nicht für | |
> ausreichend. | |
Bild: Den Polizisten hätte bei einer Verurteilung ein Diziplinarverfahren gedr… | |
BERLIN taz | Zwei Polizeischüler, die im Juni 2019 wegen Sieg-Heil-Rufen | |
bei einem Basketballspiel zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren, sind | |
am Freitagabend vom Berliner Landgericht nach einer dreitägigen | |
Berufsverhandlung freigesprochen worden. | |
Die beiden ZeugInnen, die die rechten Sprüche gehört hatten, sagten aus, | |
dass sie mit einer Gruppe von Geflüchteten ein Alba-Spiel besucht hatten. | |
Bald sei ihnen eine Gruppe junge Männer in ihrer unmittelbaren Umgebung | |
aufgefallen, da diese einen dunkelhäutigen Spieler auf dem Platz mit | |
Affengeräuschen beleidigt hätten. Später hätten sie aus der Gruppe mehrmals | |
„Sieg Heil“-Rufe gehört. Die beiden SozialarbeiterInnen schalteten den | |
Sicherheitsdienst ein, der die Polizei verständigte. | |
[1][Erst beim ersten Prozess stellte sich heraus], dass es sich um | |
Polizeischüler handelte. Trotz ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr waren | |
sie [2][ins Beamtenverhältnis übernommen] worden. Allerdings hätte ihnen | |
ein Disziplinarverfahren gedroht, wenn das Urteil bestand gehabt hätte. Mit | |
dem Freispruch dürfte ihre Weiterverwendung im Polizeidienst nichts mehr im | |
Wege stehen. | |
Im vergangenen Jahr war noch ein dritter Polizist wegen der | |
„Sieg-Heil“-Rufe verurteilt worden. Er hatte seine Berufung zurückgezogen. | |
Daher musste er als Zeuge aussagen, konnte sich aber an die Details beim | |
Basketballspiel nicht mehr erinnern. Alle drei Angeklagten beteuerten, nur | |
„Sieg“, nicht aber „Heil“ gerufen zu haben. Zudem betonten sie, nichts … | |
rechter Ideologie zu tun haben. | |
## Die Gruppe war bereits einschlägig aktenkundig | |
Bei der Verhandlung wurde allerdings erwähnt, dass die Gruppe bereits wegen | |
der Verwendung eines Liederbuches aus der NS-Zeit bei einer Weihnachtsfeier | |
aktenkundig geworden war. Der Richter begründete den Freispruch mit der | |
fehlenden Lautstärke der Heil-Rufe. „Wenn er es doch gesagt haben sollte, | |
dann so leise, hinter vorgehaltener Hand“. Damit seien die Rufe nicht für | |
die Öffentlichkeit bestimmt und damit nicht strafbar gewesen. | |
„Damit wird ignoriert, dass der Prozess nur stattfinden konnte, weil die | |
Rufe von Menschen außerhalb der Gruppe gehört wurden“, kritisierte eine | |
Prozessbeobachterin den Freispruch. Es stärke in Zeiten [3][zunehmender | |
rechter Umtriebe bei der Polizei] sicher nicht die Menschen, die bei | |
solchen Vorfällen nicht weghören und wegsehen, so ihre Befürchtung. | |
25 Oct 2020 | |
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## AUTOREN | |
Peter Nowak | |
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