# taz.de -- Anhörung zur Wahlrechtsreform: Mit dem Grundgesetz vereinbar | |
> Die Ampel will den Bundestag verkleinern. Bei der Anhörung im Ausschuss | |
> zeigt sich: Die meisten Sachverständigen haben keine Bedenken. | |
Bild: Der Bundestag soll kleiner werden: Blick in den Plenarsaal | |
BERLIN taz | Bei der Anhörung [1][zur Wahlrechtsreform], die der | |
Innenausschuss des Bundestags am Montagmittag durchgeführt hat, hielt die | |
Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf der Ampel für mit dem | |
Grundgesetz vereinbar. | |
Allein die beiden Expert*innen, die auf Vorschlag der Union Stellung | |
nahmen, formulierten verfassungsrechtliche Bedenken. Ihr Hauptproblem: dass | |
die Wahlkreisstimme, mit der die Direktkandidat*innen im Wahlkreis | |
gewählt werden, an Bedeutung verliere. Die Wahlkreisstimme werde zu Beiwerk | |
degradiert, sagte etwa die Jura-Professorin Stefanie Schmahl von der | |
Universität Würzburg. Das verletze die Unmittelbarkeit der Wahl und sei | |
verfassungsmäßig problematisch. | |
Mit dem Gesetzentwurf, den die Ampelkoalition in den Bundestag eingebracht | |
hat, soll das Parlament auf seine Richtgröße von 598 Abgeordneten begrenzt | |
werden, derzeit sind es 736. Dafür sollen Überhang- und Ausgleichsmandate | |
wegfallen. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr | |
Direktmandate holt, als sie nach dem Zweitstimmenergebnis bekommen würde. | |
Nach den Berechnungen der Ampel wären [2][von der Reform alle im Bundestag] | |
vertretenen Fraktionen gleichermaßen betroffen. | |
Schafft man die Überhang- und Ausgleichsmandate ab, kann es passieren, dass | |
jemand, der einen Wahlkreis gewonnen hat, nicht in den Bundestag einzieht. | |
Hier setzt die Kritik der Union und der von ihr geladenen Expert*innen | |
an. Die anderen acht Sachverständigen kritisierten dies nicht. Bei drei von | |
ihnen ist das nicht überraschend, sie haben an dem Gesetzentwurf der Ampel | |
mitgearbeitet. Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf, die auf | |
Vorschlag der SPD geladen war, hat das aber nicht. In der Anhörung betonte | |
sie sogar, dass sie ein anderes Konzept bevorzugt hätte. Sie sagte aber | |
auch, dass der Vorschlag der Ampel „einen gordischen Knoten“ durchschlage. | |
Er sichere die vorgesehene Größe des Bundestags und die Proportionen des | |
Wählerwillens. Beides sei jahrzehntelang nicht der Fall gewesen. | |
## Gesetzentwurf soll bis Ostern verabschiedet werden | |
Auch Uwe Volkmann von der Uni Frankfurt, der auf Vorschlag der Grünen dabei | |
war, sprach von einer „großen politischen Leistung“, die viele dem | |
politischen System nicht zugetraut hätten. Beide betonten, dass aus ihrer | |
Sicht der [3][Gesetzentwurf grundgesetzkonform] sei. Schönberger machte | |
klar, dass das deutsche Wahlrecht im Kern ein Verhältniswahlrecht sei und | |
der Gesetzgeber deshalb regeln könne, wie genau die von den Parteien | |
errungenen Sitze besetzt werden. | |
Besonders deutlich machte dies Jelena von Achenbach von der Universität | |
Gießen, die an dem Entwurf mitgearbeitet hat. „Es gibt keinen Anspruch auf | |
ein Wahlkreismandat“, so die Juristin. Entscheidend seien die gesetzlichen | |
Bestimmungen. Das jetzige Wahlrecht dürfe nicht zum Maßstab der | |
Verfassungsmäßigkeit gemacht werden. Tarik Tabbara, Professor aus Bremen | |
und von den Linken geladen, argumentierte für ein Ausländerwahlrecht, was | |
im Entwurf der Ampel nicht vorgesehen ist. Einen von der AfD | |
vorgeschlagenen Sachverständigen gab es nicht. Der Gesetzentwurf wird nun | |
parlamentarisch weiter beraten, die Ampel will ihn bis Ostern | |
verabschieden. Das ist mit einfacher Mehrheit möglich. Die CSU will dann | |
klagen. | |
6 Feb 2023 | |
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## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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