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# taz.de -- Klage wegen Mordaufrufen: Gruppe „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe…
> Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, verlangt von
> Facebook die Schließung von Anti-DUH-Gruppen. Nun verliert er in zweiter
> Instanz.
Bild: DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mit seinen Anwält:innen beim Berufun…
Das Kammergericht Berlin hat die Klage auf Schließung von zwei
Facebookgruppen abgelehnt, in denen gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
und ihren Geschäftsführer Jürgen Resch gehetzt wird. Es gebe keine
rechtliche Grundlage für eine Auflösung solcher Gruppen, sagte der
Vorsitzende Richter Oliver Elzer.
„Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ heißt die größere, offene Gruppe mit �…
50.000 Mitgliedern. Die kleinere, private Gruppe heißt „Stoppt die Deutsche
Umwelthilfe JETZT“ mit über 12.000 Mitgliedern. Eine der Gruppen wurde nach
Informationen der DUH von einem Automobilmanager gegründet.
In diesen Gruppen kommt es regelmäßig zu Beleidigungen und
Tötungsfantasien. Die DUH hatte eine kleine Sammlung zusammengestellt:
„Zeigt diesem Dreckschwein die Macht des Volkes“, „Schickt den Resch … …
Nirwana“, „Ob den mal jemand zur Strecke bringt?“, „Lasst uns den unnü…
Knecht wegbomben“.
[1][Jürgen Resch] hat daher [2][gegen die Facebook-Mutter Meta
zivilrechtlich auf Löschung dieser Gruppen geklagt]. Es sei ihm nicht
zuzumuten, jeden Tag diese Foren aufzusuchen und Mordaufrufe zu melden,
damit sie anschließend von Meta gelöscht werden können.
Meta hielt dagegen, dass der Großteil der Äußerungen in den
Facebook-Gruppen zulässige Kritik an der DUH darstelle und eine Löschung
der beiden Gruppen daher unverhältnismäßig wäre.
In erster Instanz entschied im November 2023 das Landgericht Berlin und
lehnte Reschs Klage ab. Die Gruppen an sich seien nicht auf
Persönlichkeitsverletzungen ausgerichtet, sondern auf einen „sachbezogenen
Diskurs“. Die strafbaren Äußerungen stammten nicht von Administratoren der
Gruppe.
Dagegen ging der DUH-Geschäftsführer in Berufung. In den Gruppen herrsche
eine gefährliche Eigendynamik, eine Art Überbietungswettbewerb, immer
menschenverachtendere Äußerungen über ihn zu posten. Meta sei als
Host-Provider für die beiden Gruppen verantwortlich und müsse sie
schließen.
## Richter zeigt Verständnis für die Klage
Doch auch beim Berliner Kammergericht, einem Oberlandesgericht, hatte Resch
keinen Erfolg. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Auflösung ganzer
Facebook-Gruppen, entschied das Gericht. „Ich verstehe das Anliegen von
Herrn Resch“, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Elzer, „aber er ist auch
nicht rechtlos gestellt.“ Wenn er einen Mordaufruf melde, werde dieser von
Facebook gelöscht.
Auch ein Hilfsantrag Reschs wurde abgelehnt. Dabei hatte Reschs Anwältin
Juliane Schütt beantragt, dass Meta wenigstens selbst aktiv alle
Beleidigungen und Morddrohungen gegen Jürgen Resch suchen und löschen solle
– damit Resch das nicht mehr selbst machen muss. Das Kammergericht hielt
den Antrag aber für unzulässig, weil er zu spät gestellt wurde.
Das Kammergericht ließ keine Revision zum BGH zu. Dagegen kann Resch aber
noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Resch wird bei seiner Grundsatzklage unter anderem von der Organisation
Hate Aid unterstützt sowie von anderen Hass-Betroffenen wie [3][Sawsan
Chebli] (SPD) und [4][Carla von Reemtsma] (Fridays for Future).
(Az.: 10 U 190/23)
23 Dec 2025
## LINKS
[1] /Chef-der-Deutschen-Umwelthilfe/!6099160
[2] /Hate-Speech-auf-Facebook/!5923843
[3] /Sawsan-Chebli-ueber-Hass-im-Netz/!5931093
[4] /Carla-Reemtsma-Fridays-For-Future-Ja-wir-haben-enttaeuscht/!6124422
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Deutsche Umwelthilfe
Schwerpunkt Meta
Hate Speech
Urteil
GNS
DUH
Flüchtlingssommer
Sawsan Chebli
Morddrohungen
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löschen.
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