| # taz.de -- Hammerskin-Verbot aufgehoben: Die Justiz nicht unterschätzen | |
| > Zwei von Nancy Faesers Verboten von rechtsextremen Vereinen sind vor | |
| > Gericht gescheitert. Nicht wegen des Inhalts, sondern wegen föderaler | |
| > Zuständigkeiten. | |
| Bild: Nancy Faeser ist nicht mehr Innenministerin, personelle Konsequenzen wird… | |
| In ihrer Amtszeit als Innenministerin hat Nancy Faeser drei | |
| rechtsextremistische Organisationen verboten: [1][den Compact Verlag], die | |
| „Hammerskins Deutschland“ und die religiös-völkische „Artgemeinschaft�… | |
| Zwei der drei Verbote wurden inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht | |
| aufgehoben, an diesem Mittwoch das Hammerskin-Verbot. Und es könnte so | |
| weitergehen. Am 28. Januar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über das | |
| Verbot der Artgemeinschaft. | |
| Personelle Konsequenzen wird es keine geben. Nancy Faeser ist nicht mehr | |
| Innenministerin, sondern SPD-Obfrau im Unterausschuss für auswärtige | |
| Kulturpolitik. Ihr Nachfolger als Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) | |
| kann sagen, dass er mit Faesers Fehlschlägen nichts zu tun hat. | |
| Aber kann man aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts etwas | |
| lernen? Inhaltlich wohl nicht. Das Verbot scheiterte nicht aus inhaltlichen | |
| Gründen. Eine Organisation, die Nazi-Propaganda verbreitet und die | |
| Überlegenheit der „weißen Rasse“ propagiert, kann in Deutschland verboten | |
| werden. Daran gibt es keinen Zweifel. | |
| Beanstandet wurde vom Gericht nur, dass es den verbotenen Verein | |
| „Hammerskins Deutschland“ gar nicht gibt, sondern selbständige regionale | |
| Hammerskin-Chapter, für die aber die Landes-Innenminister:innen zuständig | |
| wären. So ist das im Föderalismus. | |
| Und dieses Problem wurde auch nicht aus Schlampigkeit übersehen. Nach | |
| Informationen der Amadeu-Antonio-Stiftung sollten die Hammerskins bereits | |
| im Jahr 2000 verboten werden, gemeinsam mit dem ähnlichen Netzwerk „Blood | |
| and Honour“. Doch der Verfassungsschutz warnte damals, dass es „keinen | |
| ‚Gesamtverein‘ der Hammerskins in Deutschland gibt“ und somit ein | |
| bundesweites Verbot nicht möglich sei. Diese Warnung wurde 23 Jahre befolgt | |
| – bis Nancy Faeser kam. | |
| Zu glauben, die Gerichte werden schon kuschen, wenn es gegen | |
| Rechtsextremisten geht, ist kurzsichtig. Die Justiz legt auch dann – oder | |
| besser: gerade dann –, wenn es gegen Leute geht, die man für extremistisch, | |
| verrückt oder gefährlich hält, Wert auf die Einhaltung der Regeln – auf | |
| Zuständigkeiten, Verfahrensvorschriften und den Schutz der Grundrechte. Und | |
| das ist gut. | |
| Für ein AfD-Verbotsverfahren lässt sich daraus nichts Verbindliches | |
| ableiten. Aber auch dort entscheidet am Ende ein Gericht: das | |
| Bundesverfasssungsgericht. Und dort dürfte man den Schutz von verfemten | |
| politischen Gegnern eher noch ernster nehmen. | |
| 20 Dec 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Rechtsextreme-Medien/!6093012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Nancy Faeser | |
| Justiz | |
| Rechtsextremismus | |
| Justiz | |
| Rechtsextremismus | |
| Schwerpunkt Jürgen Elsässer | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Bundesverwaltungsgericht zu Hammerskins: Skinhead-Bruderschaft wieder erlaubt | |
| Die „Hammerskins“ können erneut legal agieren. Die Richter kippten das | |
| Verbot des Dachverbandes. Der Grund: Dessen Existenz war nicht nachweisbar. | |
| Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Hammerskins doch nicht verboten | |
| Die Rechtsextremen dürfen weitermachen. Damit scheitert bereits die zweite | |
| Verfügung von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Was sie falsch gemacht | |
| hat. | |
| Rechtsextremes Magazin von Elsässer: Compact wird verboten | |
| Seit Jahren verbreitet das Compact Magazin rechtsextreme | |
| Verschwörungsmythen und Russland-Propaganda. Nun wird es verboten. |