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# taz.de -- Hammerskin-Verbot aufgehoben: Die Justiz nicht unterschätzen
> Zwei von Nancy Faesers Verboten von rechtsextremen Vereinen sind vor
> Gericht gescheitert. Nicht wegen des Inhalts, sondern wegen föderaler
> Zuständigkeiten.
Bild: Nancy Faeser ist nicht mehr Innenministerin, personelle Konsequenzen wird…
In ihrer Amtszeit als Innenministerin hat Nancy Faeser drei
rechtsextremistische Organisationen verboten: [1][den Compact Verlag], die
„Hammerskins Deutschland“ und die religiös-völkische „Artgemeinschaft�…
Zwei der drei Verbote wurden inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben, an diesem Mittwoch das Hammerskin-Verbot. Und es könnte so
weitergehen. Am 28. Januar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über das
Verbot der Artgemeinschaft.
Personelle Konsequenzen wird es keine geben. Nancy Faeser ist nicht mehr
Innenministerin, sondern SPD-Obfrau im Unterausschuss für auswärtige
Kulturpolitik. Ihr Nachfolger als Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)
kann sagen, dass er mit Faesers Fehlschlägen nichts zu tun hat.
Aber kann man aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts etwas
lernen? Inhaltlich wohl nicht. Das Verbot scheiterte nicht aus inhaltlichen
Gründen. Eine Organisation, die Nazi-Propaganda verbreitet und die
Überlegenheit der „weißen Rasse“ propagiert, kann in Deutschland verboten
werden. Daran gibt es keinen Zweifel.
Beanstandet wurde vom Gericht nur, dass es den verbotenen Verein
„Hammerskins Deutschland“ gar nicht gibt, sondern selbständige regionale
Hammerskin-Chapter, für die aber die Landes-Innenminister:innen zuständig
wären. So ist das im Föderalismus.
Und dieses Problem wurde auch nicht aus Schlampigkeit übersehen. Nach
Informationen der Amadeu-Antonio-Stiftung sollten die Hammerskins bereits
im Jahr 2000 verboten werden, gemeinsam mit dem ähnlichen Netzwerk „Blood
and Honour“. Doch der Verfassungsschutz warnte damals, dass es „keinen
‚Gesamtverein‘ der Hammerskins in Deutschland gibt“ und somit ein
bundesweites Verbot nicht möglich sei. Diese Warnung wurde 23 Jahre befolgt
– bis Nancy Faeser kam.
Zu glauben, die Gerichte werden schon kuschen, wenn es gegen
Rechtsextremisten geht, ist kurzsichtig. Die Justiz legt auch dann – oder
besser: gerade dann –, wenn es gegen Leute geht, die man für extremistisch,
verrückt oder gefährlich hält, Wert auf die Einhaltung der Regeln – auf
Zuständigkeiten, Verfahrensvorschriften und den Schutz der Grundrechte. Und
das ist gut.
Für ein AfD-Verbotsverfahren lässt sich daraus nichts Verbindliches
ableiten. Aber auch dort entscheidet am Ende ein Gericht: das
Bundesverfasssungsgericht. Und dort dürfte man den Schutz von verfemten
politischen Gegnern eher noch ernster nehmen.
20 Dec 2025
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nancy Faeser
Justiz
Rechtsextremismus
Justiz
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Jürgen Elsässer
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