| # taz.de -- Sozialleistungen während Corona: Gericht hält Bürgergeld für au… | |
| > Waren die Sozialleistungen für Arbeitslose in der Corona-Pandemie trotz | |
| > hoher Inflation ausreichend und korrekt bemessen? Das Bundessozialgericht | |
| > sagt ja. | |
| Bild: Der Gesetzgeber habe ausreichend auf die Inflation reagiert, urteilt das … | |
| epd | Die Höhe des Bürgergeldes im Jahr 2022 war trotz massiver | |
| Preissteigerungen wegen der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekrieges nach | |
| Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber | |
| habe einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von | |
| Sozialleistungen und habe mit der Anpassung der Regelbedarfe ab 2023 und | |
| der im Juli 2022 gewährten Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ausreichend | |
| schnell auf hohe [1][Preissteigerungen] reagiert, urteilten am Dienstag die | |
| Kasseler Richter. ([2][AZ: B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 | |
| R]) | |
| Die drei Kläger rügten, dass die im Jahr 2022 vorgesehenen | |
| Hartz-IV-Leistungen, das heutige Bürgergeld, in verfassungswidriger Weise | |
| zu niedrig waren und das menschenwürdige Existenzminimum [3][mit den | |
| Geldern nicht abgedeckt haben]. Sie verwiesen darauf, dass es wegen der | |
| Covid-19-Pandemie und des Überfalls Russlands auf die Ukraine massive | |
| Preiserhöhungen insbesondere bei Lebensmitteln und Energie gegeben und | |
| nicht [4][ausreichend vom Regelbedarf] abgedeckt worden. Beklagte waren die | |
| Jobcenter Brandenburg an der Havel und Neckar-Odenwald sowie das Jobcenter | |
| im Kreis Borken. | |
| ## Streit über 53 Euro | |
| Im ersten Verfahren rechnete die Klägerin, eine Mutter von drei | |
| minderjährigen Kindern, vor, dass zwischen Januar 2021 und September die | |
| regelbedarfsrelevanten Preise um 11,89 Prozent und bis Oktober 2022 um | |
| 12,97 Prozent gestiegen seien. Wegen der Preissteigerung machte sie für den | |
| Monat Oktober weitere 53 Euro geltend. Tatsächlich hatte sie als | |
| Alleinerziehende 449 Euro monatlich nach der Regelbedarfsstufe 1 erhalten. | |
| Das Jobcenter verwies auf die vom Gesetzgeber im Juli 2022 gewährte | |
| Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Preissteigerungen seien damit abgedeckt | |
| worden. Zwar seien Lebensmittel teurer geworden, andere Bedarfe wie etwa | |
| Kino oder Verkehr in Form des 49-Euro-Tickets seien geringer ausgefallen, | |
| so das Gericht. | |
| ## Klage über zu späte Anhebung der Zahlungen | |
| Im zweiten Verfahren rügte der alleinstehende Kläger, dass der Gesetzgeber | |
| viel zu spät auf die Teuerungen reagiert hatte. Ähnlich argumentierte auch | |
| im dritten Fall ein klagendes Ehepaar. Sie machten einen um rund 115 Euro | |
| höheren Regelbedarf pro Person geltend. Dass die Preissteigerungen ab 2023 | |
| teilweise berücksichtigt worden sind, helfe ihnen wegen ihres Rentenbezugs | |
| seit Dezember 2022 nicht mehr, argumentierten die Kläger. | |
| Das BSG urteilte, dass die Hilfeleistungen „nicht evident unzureichend“ | |
| waren. Die Höhe des Arbeitslosengelds-II sei nicht in verfassungswidriger | |
| Weise zu niedrig gewesen. Zwar müsse der Gesetzgeber fortwährend und | |
| zeitnah prüfen, ob der Regelbedarf das Existenzminimum wirklich korrekt | |
| abbildet. Der Gesetzgeber habe angesichts der Preissteigerungen ab Januar | |
| 2023 den Bedarf aber neu angepasst. Mit der im Juli 2022 gewährten | |
| Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro habe er zudem seine „Reaktionspflicht“ | |
| auf die inflationsbedingten Preissteigerungen erfüllt und zeitnah reagiert, | |
| so das Gericht. | |
| 2 Dec 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Wieder-staerkere-Geldentwertung/!6120549 | |
| [2] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025_30.html | |
| [3] /Inflation-und-steigende-Preise/!6116607 | |
| [4] /Buergergeld/!6123184 | |
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