| # taz.de -- BGH-Verhandlung über rechte Schläger: Knockout 51 in Karlsruhe | |
| > Die Bundesanwaltschaft hofft noch auf eine Einstufung der | |
| > Nazi-Kampfsportgruppe als terroristische Vereinigung - wird aber wohl | |
| > enttäuscht werden. | |
| Bild: Prozessauftakt gegen drei Männer wegen der Mitgliedschaft bei Knockout 5… | |
| War die rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51 eine | |
| terroristische Vereinigung? Das Oberlandesgericht Jena hatte dies verneint. | |
| Deshalb ging die Bundesanwaltschaft in Revision, über die jetzt der | |
| Bundesgerichtshof verhandelte. | |
| Knockout 51 war eine 2019 gegründete Kampfsportgruppe für | |
| Rechtsextremisten. Sie versuchte, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und | |
| Junkies in Eisenach-West einen "Nazi-Kiez" zu etablieren. Im April 2022 | |
| wurden mehrere Mitglieder verhaftet. Im April 2025 verurteilte sie das | |
| Oberlandesgericht Jena zu Haftstrafen. Leon Ringl, der Gründer und | |
| Rädelsführer, [1][wurde zu 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.] | |
| Das OLG Jena stufte Knockout 51 zwar als kriminelle Vereinigung ein; das | |
| Ziel sei gewesen, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und "Asoziale" | |
| vorzugehen. Dagegen konnte das OLG keine "terroristische Vereinigung", | |
| deren Ziel sogar die Tötung politischer Gegner ist, erkennen. | |
| Die Bundesanwaltschaft blieb aber bei ihrer Einschätzung, Knockout 51 habe | |
| sich ab Frühjahr 2021 radikalisiert und ab da das Ziel gehabt, Linke auch | |
| zu töten. Dazu sollten linke Angriffe provoziert werden, um in | |
| vermeintlicher Notwehr zuschlagen zu können. Die Bundesanwaltschaft wollte | |
| mit ihrer Revision gegen das Jenaer Urteil erreichen, dass Knockout 51 doch | |
| als terroristische Vereinigung eingestuft wird. | |
| In Karlsruhe wies Staatsanwältin Sandra Lücke darauf hin, dass einer der | |
| Angeklagten in einem Videospiel ein Antifa-Logo als Zielscheibe nutzte. Er | |
| habe auch Gewaltphantasien geäußert, etwa, dass er gerne mit einem Pkw "in | |
| 10 bis 15 Zecken" reinfahren würde. "Das sind klare Indizien, dass das Ziel | |
| nun die Tötung des politischen Gegners ist", erklärte die Anklägerin. Die | |
| Rechtsextremisten hätten auch viel über Notwehr diskutiert, man müsse den | |
| Notwehrparagrafen 32 "ausreizen". | |
| Der Anführer Leon Ringl habe zudem an einer halbautomatischen Waffe gebaut | |
| und 300 Patronen bestellt. "Das spricht erheblich gegen eine defensive und | |
| für eine offensive Ausrichtung der Gruppe", so die Staatsanwältin. Es sei | |
| auch lebensfremd, wenn das OLG als Gruppenzweck zwar rechtswidrige | |
| Körperverletzungen annehme, bei Tötungsdelikten aber nur von rechtmäßigen | |
| (durch Notwehr gedeckten) Taten ausgehe. | |
| Die (nicht anwesenden) Angeklagten wurden durch insgesamt acht Anwälte | |
| verteidigt. Steffen Hammer fand, man solle die abgehörten Aussagen der | |
| Eisenacher Kampfsportler nicht so ernst nehmen. "Das sind derbe und | |
| überzogene Späße unter jungen Männern." Sein Kollege Andreas Wölfel meinte, | |
| vieles sei "Prahlerei und Verbalradikalismus". | |
| Außerdem hätten die Mitglieder von Knockout 51 aber auch Grund gehabt, sich | |
| gegen die Antifa zu bewaffnen und über Notwehr nachzudenken. Anwalt Hammer | |
| verwies [2][auf die (nicht nach ihm benannte) "Hammerbande"], die derzeit | |
| in Dresden vor Gericht steht und mehrfach die Kneipe von Leon Ringl | |
| überfallen habe. Anwalt Benedict Heiermann sagte: "Die hatten alle Angst um | |
| ihr Leben." | |
| Es spricht vieles dafür, dass der Bundesgerichtshof am Ende das Urteil des | |
| OLG Jena im Kern bestehen lässt. Der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer | |
| verwies darauf, dass sich das OLG-Urteil auf mehr als 50 Seiten mit der | |
| Frage beschäftigt, ob eine terroristische Vereinigung vorliegt. Mangelnde | |
| Gründlichkeit könne man dem Gericht sicher nicht vorwerfen. | |
| In der Revision geht es nur noch um Rechtsfragen. Die Beweiswürdigung des | |
| OLG muss der BGH im Prinzip akzeptieren. Er will sein Urteil am 26. Januar | |
| verkünden. | |
| Derzeit läuft vor dem OLG Jena ein Nachfolgeprozess gegen zwei weitere | |
| Mitglieder und einen Unterstützer von Knockout 51. Zwei Angeklagte | |
| [3][wurden im Oktober aus der U-Haft entlassen.] | |
| 27 Nov 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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