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# taz.de -- Knockout 51: Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder aufgehoben
> Die Neonazigruppe „Knockout 51“ steht seit langem im Visier von Polizei
> und Justiz. Zwei Angeklagte müssen jetzt aus der U-Haft entlassen werden.
Bild: Knockout 51 vor dem Oberlandesgericht Thüringen in Jena, 28. April 2025
afp | Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der
rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer
Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben. Der
Senat geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme nicht mehr davon
aus, dass dringenden Gründe vorlägen, die für die Mitgliedschaft von Kevin
N. und Marvin W. in einer [1][terroristischen Vereinigung] sprächen, wie
das OLG am Dienstag in Jena mitteilte.
Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche
Notwehrlagen hinaus Gewalttaten unter Inkaufnahme des Todes anderer
Menschen begangen werden sollten. Die beiden Angeklagten seien daher
„unverzüglich“ aus der Untersuchungshaft zu entlassen, in der sie sich
bereits seit Dezember 2023 befinden. Das Gericht sieht auch keine für den
Fortbestand der Untersuchungshaft nötigen Haftgründe wie Flucht- oder
Verdunklungsgefahr.
Der Generalbundesanwalt kann gegen die Beschlüsse zur Aufhebung der
Haftbefehle gegen die zwei Angeklagten Beschwerde zum Bundesgerichtshof
einlegen.
Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mitglieder und einen weiteren
Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe hatte im April begonnen.
Die Anklage wirft Kevin N. und Marvin W. ursprünglich Mitgliedschaft in
einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. N. hält die Anklage
für einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung spätestens im Jahr
2019 gemeinsam mit anderen, bereits verurteilten Männern, gegründet haben
und auch an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
## Kampf- und Schießtrainings
Marvin W. soll an Kampfsport- und Schießtrainings der rechtsextremen
Kampfsportgruppe teilgenommen haben. Ebenso wie N. soll er laut
Bundesanwaltschaft bei sogenannten Kiezstreifen dabei gewesen sein. Der
dritte Angeklagte Patrick W., Führungsmitglied der [2][NPD-Nachfolgepartei
Die Heimat], soll die Gruppe unterstützt haben.
Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 bislang als terroristische
Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst
nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen des
Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
In diesem Fall wäre ein Landgericht zuständig gewesen. Auf eine Beschwerde
der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) das
Verfahren jedoch an das OLG. Der BGH sah auch in Bezug auf eine
terroristische Vereinigung einen hinreichenden Tatverdacht.
## Auch Morde an Linksextremen geplant?
Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und
Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt
gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der
rechtsextremistischen Szene sein.
Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der
Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit
rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten
und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben.
Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest
[3][ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an].
Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der
Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung z[4][u Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt].
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
28 Oct 2025
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Rechter-Terror/!t5007732
[2] /Rechtsextreme-Partei-Die-Heimat/!5962610
[3] /Prozess-gegen-Knockout-51/!6082149
[4] /Urteil-gegen-Knockout51/!6021205
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