| # taz.de -- Knockout 51: Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder aufgehoben | |
| > Die Neonazigruppe „Knockout 51“ steht seit langem im Visier von Polizei | |
| > und Justiz. Zwei Angeklagte müssen jetzt aus der U-Haft entlassen werden. | |
| Bild: Knockout 51 vor dem Oberlandesgericht Thüringen in Jena, 28. April 2025 | |
| afp | Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der | |
| rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer | |
| Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben. Der | |
| Senat geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme nicht mehr davon | |
| aus, dass dringenden Gründe vorlägen, die für die Mitgliedschaft von Kevin | |
| N. und Marvin W. in einer [1][terroristischen Vereinigung] sprächen, wie | |
| das OLG am Dienstag in Jena mitteilte. | |
| Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche | |
| Notwehrlagen hinaus Gewalttaten unter Inkaufnahme des Todes anderer | |
| Menschen begangen werden sollten. Die beiden Angeklagten seien daher | |
| „unverzüglich“ aus der Untersuchungshaft zu entlassen, in der sie sich | |
| bereits seit Dezember 2023 befinden. Das Gericht sieht auch keine für den | |
| Fortbestand der Untersuchungshaft nötigen Haftgründe wie Flucht- oder | |
| Verdunklungsgefahr. | |
| Der Generalbundesanwalt kann gegen die Beschlüsse zur Aufhebung der | |
| Haftbefehle gegen die zwei Angeklagten Beschwerde zum Bundesgerichtshof | |
| einlegen. | |
| Der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mitglieder und einen weiteren | |
| Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe hatte im April begonnen. | |
| Die Anklage wirft Kevin N. und Marvin W. ursprünglich Mitgliedschaft in | |
| einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. N. hält die Anklage | |
| für einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung spätestens im Jahr | |
| 2019 gemeinsam mit anderen, bereits verurteilten Männern, gegründet haben | |
| und auch an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll. | |
| ## Kampf- und Schießtrainings | |
| Marvin W. soll an Kampfsport- und Schießtrainings der rechtsextremen | |
| Kampfsportgruppe teilgenommen haben. Ebenso wie N. soll er laut | |
| Bundesanwaltschaft bei sogenannten Kiezstreifen dabei gewesen sein. Der | |
| dritte Angeklagte Patrick W., Führungsmitglied der [2][NPD-Nachfolgepartei | |
| Die Heimat], soll die Gruppe unterstützt haben. | |
| Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 bislang als terroristische | |
| Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst | |
| nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren lediglich wegen des | |
| Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. | |
| In diesem Fall wäre ein Landgericht zuständig gewesen. Auf eine Beschwerde | |
| der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) das | |
| Verfahren jedoch an das OLG. Der BGH sah auch in Bezug auf eine | |
| terroristische Vereinigung einen hinreichenden Tatverdacht. | |
| ## Auch Morde an Linksextremen geplant? | |
| Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und | |
| Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt | |
| gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der | |
| rechtsextremistischen Szene sein. | |
| Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der | |
| Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit | |
| rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten | |
| und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. | |
| Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest | |
| [3][ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an]. | |
| Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der | |
| Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen | |
| Vereinigung z[4][u Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt]. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
| 28 Oct 2025 | |
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