Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil gegen Letzte Generation: Flughafen-Blockade wird teuer
> Das Landgericht Hamburg verurteilt Klimaschützer der Letzten Generation
> auf Schadensersatz für Lufthansa. Sie hatten sich auf das Rollfeld
> geklebt.
Bild: Mussten für Stunden am Boden bleiben: Flugzeuge auf dem Hamburger Flugha…
Die Klimaaktivisten, die sich vor zwei Jahren auf dem Rollfeld des
Hamburger Flughafens festgeklebt hatten, müssen mehreren Fluggesellschaften
Schadenersatz zahlen. Das Hamburger Landgericht hat sie außerdem
verpflichtet, ähnliche Aktionen künftig zu unterlassen – andernfalls werde
ein Ordnungsgeld verhängt. So steht es im kürzlich ergangenen Urteil (Az.
325 O 168/24).
Zehn Angehörige der [1][Gruppe Letzte Generation] hatten sich zu Beginn der
Sommerferien 2023 frühmorgens zum Gelände des Flughafens Zutritt verschafft
und sich [2][auf dem Vorfeld einer Piste festgeklebt]. Daraufhin wurde der
Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt. Zur gleichen Zeit klebten
sich Aktivisten der Gruppe auch auf dem Gelände des Düsseldorfer Flughafens
fest. Sie begründeten ihren Protest mit der „Planlosigkeit und dem
Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise“.
In dem Zivilprozess machte Eurowings, ein Tochterunternehmen der
Lufthansa-Gruppe, den Schadenersatz für sich selbst und andere
Fluggesellschaften geltend. Ersetzt werden sollen die Entschädigungen, die
an Passagiere für die ausgefallenen Flüge bezahlt wurden, entgangener
Gewinn und umsonst verbrauchter Treibstoff. Das Gericht bewilligte dafür
eine Summe von gut 400.000 Euro.
Das Gericht verurteilte die Aktivisten außerdem dazu, sämtliche Schäden zu
ersetzen, die der Klägerin und weiteren Fluggesellschaften aufgrund der
Blockadeaktion in Zukunft entstehen werden, und stellte fest, dass die
Schadenersatzansprüche aus einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten
Handlung resultieren“, heißt es in der Urteilsbegründung. Sich einer
Zahlung durch eine Privatinsolvenz zu entziehen, ist damit nicht möglich.
## Bis zu zwei Jahre Ordnungshaft drohen
Sollten sich die jetzt – allerdings noch nicht rechtskräftig – Verurteilten
entgegen der Warnung des Gerichts erneut an einer Blockade beteiligen,
droht ihnen ein Ordnungsgeld, das bis zu 250.000 Euro betragen kann oder
eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
Im Einzelnen untersagt hat das Gericht, „den Flugbetrieb der Klägerin und
der weiterem Luftfahrtunternehmen durch unerlaubtes Betreten oder Befahren
sicherheitsrelevanter Bereiche oder durch Festkleben auf einem durch sie
genutzten Flughafengelände zu beeinträchtigen“.
Das Gericht würdigte zwar, dass die Aktivisten sich für ein „nicht nur
legitimes, sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in
ihrer heutigen Form unabdingbares Ziel“ eingesetzt hätten. Allerdings
hätten sie [3][für ihren Protest eine Art der Durchführung gewählt, die den
legalen Geschäftsbetrieb der Luftfahrtunternehmen unangemessen
beeinträchtigt] und dabei strafrechtliche Grenzen bewusst überschritten
habe.
Für die 400.000 Euro Schadenersatz haften die Aktivisten
gesamtschuldnerisch, das heißt: Wenn einer nicht zahlen kann, müssen die
Übrigen das tragen. Dazu kommen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie
die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Neben diesem Verfahren läuft eine Klage des Hamburger Flughafens, der
150.000 Euro [4][Schadenersatz] fordert. Er veranschlagt entgangene Start-
und Landegebühren, Material- und Arbeitskosten für die Reparatur eines
durchschnittenen Zaunes sowie für das Vorfeld, auf dem sich die Klimakleber
festgeklebt hatten. „Wir mussten die rausfräsen“, sagte eine Sprecherin des
Flughafens.
## Strafrechtliche Folgen gibt es auch
Auch strafrechtlich hat die Blockade Folgen. Eine der Angeklagten aus dem
Zivilverfahren muss 90 Tagessätze à 20 Euro, also 1.800 Euro bezahlen. Sie
wurde wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt. Nach
Auskunft der Gerichtspressestelle läuft ein weiteres Verfahren mit sechs
Angeklagten.
Wegen der Häufung von Blockaden an Flughäfen in den vergangenen Jahren hat
das [5][Bundeskabinett mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz vergangene Woche
einen neuen Straftatbestand beschlossen]: Das schiere Eindringen auf ein
Flughafengelände soll künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit,
sondern als Straftat gelten. Dafür droht dann eine Freiheitsstrafe von bis
zu zwei Jahren, bei einer Gefährdung der Luftverkehrssicherheit sogar bis
zu fünf Jahre.
Gegen das aktuelle Hamburger Urteil können die Angeklagten nun Berufung
einlegen. Erst mal müssten die Betroffenen das Urteil aber verdauen, sagt
Katja Schreiner, die im Widerstandskolletiv aktiv ist. Das ist eine der
beiden Gruppen, in die sich [6][die Letzte Generation mittlerweile
strategisch aufgeteilt] hat, die andere heißt Neue Generation. Zum Urteil
sagt Schreiner: „Umgekehrt wäre angemessener: wenn die Fluggesellschaften
den Leuten Schadensersatz zahlen würden, die unter den Klimaschäden
leiden.“
Unterstützung könne man den Angeklagten nur begrenzt gewähren. Schreiner
verweist auf den Verein [7][Rückendeckung für eine aktive
Zivilgesellschaft] (RAZ), mit dem die Bewegung versuche, wenigstens gute
Anwälte zu bezahlen. Allerdings liefen derzeit unzählige Verfahren gegen
Klimaaktivisten.
26 Nov 2025
## LINKS
[1] /Pro-und-Contra-Letzte-Generation/!6054505
[2] /Flugausfaelle-in-Hamburg-und-Duesseldorf/!5943822
[3] /Klimaprotest-der-Letzten-Generation/!5977730
[4] /Letzte-Generation-vor-Gericht/!5920037
[5] /Aenderungen-des-Luftsicherheitsgesetzes/!6131170
[6] /Evolution-der-Klimaproteste/!6068812
[7] https://raz-ev.org/
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Klima
Neue Generation
Justiz
Klage
Schadensersatz
Lufthansa
Flughafen Hamburg
Reden wir darüber
Social-Auswahl
Drohnen
Neue Generation
Weltklimakonferenz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes: Von Ordnungswidrigkeit zu Straftat
Schwarz-Rot plant, Flughafenproteste zu kriminalisieren. Und die Bundeswehr
soll per Luftsicherheitsgesetz Drohnen abwehren dürfen.
Klima-Proteste: Tausende Strafverfahren gegen Letzte Generation
Bisher wurden gegen die Letzte Generation in Berlin 5.700 Strafverfahren
eingeleitet. Mehr als 2.700 wurden eingestellt, doch es gab auch
Verurteilungen.
COP30 in Brasilien: Grüne Bühne, schwarzer Boden
Brasilien als COP30-Gastgeber stellt sich als Vorreiter der Energiewende
dar. Gleichzeitig fördert die Regierung immer mehr Öl. Mit ernsten Folgen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.