| # taz.de -- Klage gegen Schneller-Bauen-Gesetz: Eine Frage der Verfassung | |
| > Linke und Grüne klagen gegen das Schneller-Bauen-Gesetz. Der Senat | |
| > verschaffe sich damit zu große Möglichkeiten, die Bezirke zu entmachten. | |
| Bild: Wenn sich Kräne drehen, will der Senat mitreden | |
| Die Fraktionen von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus ziehen zum | |
| Landesverfassungsgericht, um einen Passus im [1][Schneller-Bauen-Gesetz] | |
| des Senats in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. Das | |
| kündigten die Fraktionsvorsitzenden Werner Graf (Grüne) und Tobias Schulze | |
| (Linke) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag an und stützten | |
| sich dabei auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten. Im Kern geht | |
| es um das in dem Gesetz festgeschriebene Recht des Senats, | |
| Wohnungsbauvorhaben in den Bezirken bereits ab einer Größenordnung von 50 | |
| Wohnungen an sich zu ziehen. | |
| „Wir halten das für falsch und zu kleinteilig“, heißt es von Werner Graf. | |
| Stattdessen solle sich das Land „um die großen Fragen kümmern, die im | |
| Gesamtinteresse Berlins sind“. Die Bezirke hingegen sollen „in ihrem | |
| Spektrum agieren können“. Schulze sagt: „Die Willkür, Dinge an sich zu | |
| ziehen, wenn man das Gefühl hat, die Bezirke machen es nicht so, wie man | |
| selbst möchte, muss beendet werden.“ Die Verfassung müsse so ausgelegt | |
| werden, „das eine bessere Verwaltung herauskommt, nicht eine schlechtere“. | |
| Unklare Zuständigkeiten dagegen führten zum bekannten „Pingpong“, bei dem | |
| am Ende niemand zuständig sei, so Schulze. | |
| Im Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz ist | |
| geregelt, dass Bauvorhaben mit 50 Wohnungen grundsätzlich als städtisches | |
| Gesamtinteresse gelten. Diese Definition erlaubt der Landesregierung, | |
| Bauvorhaben ohne Begründung an sich zu ziehen und die Bezirke damit zu | |
| entmachten. Die Oppositionsparteien halten dem entgegen, dass laut | |
| Verfassung ein Eingriffsrecht der Landesebene nur bestehen dürfe, wenn ein | |
| „erhebliches Gesamtinteresse“ Berlins betroffen sei. Dies sei bei einer | |
| derart geringen Anzahl von Wohnungen nicht der Fall. | |
| Vom Gericht erhoffe man sich daher eine „Grenzziehung“. Laut Werner Graf | |
| könnte eine neue Schwelle bei einer Anzahl von 200 Wohnungen liegen. | |
| Entscheidend sei zudem, das auch begründet werde, warum der Senat die | |
| Landeskompetenz geltend macht. | |
| ## Geabler gibt sich gelassen | |
| Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) begründete die Grenze von | |
| 50 Wohnungen mit dem kooperativen Baulandmodell, bei dem Bauherren eben ab | |
| dieser Größe auch einen Anteil an Sozialwohnungen errichten müssen. Gaebler | |
| sagte: „Ich bin guten Mutes, dass das Verfassungsgericht nach einer | |
| eingehenden Prüfung sagt, dass das Gesetz verhältnismäßig ist und sich aus | |
| nachvollziehbaren Kriterien ableitet.“ Zugleich kritisierte er, dass einige | |
| Bezirke „sich aus schlicht nicht nachvollziehbaren Gründen Wohnungsneubau | |
| verweigern“. | |
| Immer wieder hatte der Senat zuletzt – meist größere – Bauvorhaben aus den | |
| Bezirken an sich gezogen, etwa das Projekt [2][„Urbane Mitte“ am | |
| Gleisdreickpark] oder ein Neubauvorhaben am Standort des Emmauswalds in | |
| Neukölln. [3][Kritik an der noch einfacheren Entmachtung der Bezirke durch | |
| das Schneller-Bauen-Gesetz begleitete den Gesetzgebungsprozess von Anfang | |
| an]. Doch nicht nur das: Auch Natur- und Denkmalschutzbehörden können für | |
| das Ziel, schneller zu mehr Neubau zu gelangen und dafür Planungsverfahren | |
| zu beschleunigen, leichter als bislang überstimmt werden. | |
| 11 Nov 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Senat-beschliesst-Gesetz-zum-Wohnungsbau/!6028375 | |
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| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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