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# taz.de -- Räumungsprozess vor dem Landgericht: Rigaer 94 wieder auf Erfolgsk…
> Das Landgericht hält die englische Eigentümerfirma für nicht
> prozessfähig. Die verhandelten Räumungsklagen dürften scheitern.
Bild: Unterstützer*innen der Rigaer Straße 94 vor dem Landgericht Berlin
Berlin taz | Im [1][juristischen Gezerre um die Rigaer Straße 94] zeichnet
sich eine weitere spektakuläre Wende ab. Bei einer Reihe von
Berufungsverfahren vor dem Landgericht am Mittwoch deutete der Vorsitzende
Richter an, die Prozessfähigkeit der englischen Eigentümerfirma Lafone
Investments Limited weiterhin nicht anzuerkennen. Verhandelt wurden
Räumungsklagen gegen überwiegend ehemalige Mieter:innen von sechs
Wohnungen in dem Hausprojekt.
Das Gericht würde damit einer Entscheidung des Kammergerichts aus dem
vergangenen Jahr widersprechen. Das höchste Berliner Gericht war davon
ausgegangen, dass die Firma ihren Verwaltungssitz in England habe und
entsprechend einer gegenseitigen Anerkennung auch in Deutschland als
juristische Person prozessfähig sei. Beobachter:innen sahen darin nach
jahrelangem juristischen Scheitern einen Durchbruch für die Eigentümer, die
nun erfolgreich Räumungsprozesse führen könnten.
Das Landgericht jedoch schloss sich vorläufig der Einschätzung des
Amtsgerichts Kreuzberg an, das die insgesamt zwölf verhandelten
Räumungsklagen in erster Instanz als unzulässig abgewiesen hatte – mit
Hinweis auf die nicht anerkannte Rechtsfähigkeit des Eigentümers in
Deutschland. „Wir tendieren dazu, den Verwaltungssitz nicht in England
anzunehmen“, so der Richter – wohl weil es keine Geschäftstätigkeit der
Briefkastenfirma in England gibt. Damit aber erfülle sie nicht die
Kriterien für eine in Deutschland anerkannte Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR), bei denen Gesellschafter unbeschränkt haften.
Für die Lafone wäre eine Transformation in eine GbR denkbar. Nur: In der
Praxis gibt es dafür kaum Vorbilder. Auch müssten dann Gesellschafter
persönlich benannt werden und vollumfänglich haften. Sollte das Landgericht
die streitigen Berufungsverfahren schlussendlich abweisen, ließe es wohl
eine Revision zu. Der Streit um die Rigaer 94 könnte dann Gegenstand beim
Bundesgerichtshof werden.
## Keine Gefahr für die aktuellen Bewohner:innen
Von den sechs Verfahren am Mittwoch richtete sich nur eines gegen zwei
Personen, die sich den Räumungsabsichten entgegenstellen – und nun
womöglich vorerst nicht mit einem Räumungstitel rechnen müssen.
In den weiteren fünf Verfahren hatten die Mietvertragsinhaber:innen, die
schon längst nicht mehr im Haus leben, [2][zuvor erklärt, sich nicht
juristisch wehren zu wollen]. Aus Angst vor Kostenrisiken und womöglich
Verwerfungen mit den aktuellen Bewohner:innen wollen sie aus dem
Vertrag heraus. Zumindest die anwesenden Beklagten in jenen fünf Verfahren
einigten sich auf Vergleiche, wonach sie die Mietverträge zurück geben.
Für die aktuellen Bewohner:innen dieser Wohnungen droht dadurch keine
Gefahr. Gegen sie müsste die Lafone eigene Räumungsklagen erneut vor dem
Amtsgericht anstrengen. Dafür aber muss sie als prozessfähig anerkannt
werden. Um heruaszufinden, wer aktuell im Besitz der Wohnungen ist, hatte
die Polizei das Haus vor zwei Wochen durchsucht.
Eine weitere Beurteilung des rechtlichen Status der Lafone steht kommenden
Mittwoch vor dem Landgericht an, wo eine Räumungsklage gegen die Hauskneipe
„Kadterschmiede“ verhandelt wird.
10 Sep 2025
## LINKS
[1] /Razzia-im-autonomen-Hausprojekt/!6106608
[2] /Autonomes-Hausprojekt-in-Berlin/!6025537
## AUTOREN
Erik Peter
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Wochenkommentar
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