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# taz.de -- Synchronsprecher gegen Stimmen-Kopie: Gericht stoppt KI-Stimmenklau
> Manfred Lehmann hat gegen einen Youtuber gewonnen, der seine Stimme per
> KI nachgeahmt hat. Das Urteil schützt erstmals auch „Kunststimmen“.
Bild: Die deutsche Stimme von Bruce Willis, Gérard Depardieu und Kurt Russel: …
Das Landgericht Berlin hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Synchronstimmen
dürften nicht mithilfe [1][von KI] imitiert und für kommerzielle Zwecke
genutzt werden. Geklagt hatte Manfred Lehmann, die deutsche Stimme von
Bruce Willis, Gérard Depardieu und Kurt Russel.
Ein Youtuber hatte mithilfe einer KI Lehmanns Stimme ohne dessen
Einwilligung [2][nachgeahmt] und für zwei Videos genutzt. Das Gericht sah
darin eine Verletzung in Lehmanns Persönlichkeitsrechten, zu denen auch das
Recht an der eigenen Stimme zähle.
Der Youtuber argumentierte, dass er lediglich nach einer „authentischen
Stimme mit heldenhaftem Klang“ gesucht und die von der [3][KI-Software]
vorgeschlagene Stimme verwendet habe.
Das Gericht urteilte hingegen, dass es nicht um eine exakte Kopie der
Stimme gehe, sondern vielmehr um die Wiedererkennbarkeit. Ein erheblicher
Teil des Publikums hielte die Stimme für Lehmann. Dies zeige sich auch in
den Kommentaren, in denen er teils namentlich genannt würde. Durch die
gezielt herbeigeführte Ähnlichkeit der Stimmen habe der Youtuber eine
„Zuordnungsverwirrung“ hervorgerufen: die Betrachter*innen könnten
denken, Lehmann habe der Verwendung seiner Stimme zugestimmt.
## Geschäftliche Intentionen
Auch die Meinungs- oder Kunstfreiheit des Youtubers wiegt laut Urteil nicht
schwerer als Lehmanns Recht an seiner eigenen Stimme. Die Videos hätten
auch einen satirischen Gehalt, der sei aber nicht von Lehmanns Stimme
abhängig. Zudem bewarb der Youtuber am Ende der Videos seinen Online-Shop,
was wiederum eher für geschäftliche als für satirische Intentionen spreche.
Es könne der Eindruck entstehen, dass Lehmann sich mit den laut Gericht
„offenbar eher rechts einzuordnenden“ Inhalten der Videos identifiziere.
Der taz sagte Lehmann, dass er den Text für den Youtuber mit knapp 250.000
Abonnent*innen nicht gesprochen hätte, da der Kanal rechtslastig sei.
„Die Klage habe ich auch nicht für mich gemacht“, sagt er. In der Branche
herrsche Sorge um die vermehrte Nutzung von KI, weshalb er ein Urteil
erwirken wollte, auf das andere Betroffene zurückgreifen können.
Laut Lehmanns Anwalt Kai Jüdemann handelt es sich um die erste
Entscheidung, die die Stimme auch vor KI-Imitationen schütze. „Die
Neuigkeit ist, dass auch die Kunststimme erfasst wird, nicht nur die
natürliche Stimme“, sagt er. Nicht nur Lehmanns eigene, private Stimme,
sondern auch seine Vertonung als Bruce Willis ist demnach geschützt.
## Es fehlt an Emotion, Timing und Authentizität
Für das Urteil sei aber auch die Bekanntheit Lehmanns relevant gewesen.
„Damit das Persönlichkeitsrecht, wie in diesem Fall, zum Zuge kommt, bedarf
es einer Identifikation der Stimme“, sagt Jüdemann. Diese sei bei
unbekannteren Sprecher*innen nicht immer gegeben. Um deren Rechte über
die Nutzung ihrer eigenen Stimme zu stärken, brauche es noch klarere
gesetzliche Regelungen, etwa im AI-Act der EU.
Er regelt, welche KI-Systeme und Nutzungen in der EU erlaubt sind und soll
einen sicheren Rechtsrahmen bieten. KI-Anwendungen sollten nicht
missbraucht werden dürfen und die Kennzeichnung von bearbeiteten Inhalten
müsse vorgeschrieben werden.
Der Verband deutscher Sprecher*innen fordert, die Erstellung sogenannter
Deepfakes, also mithilfe von KI manipulierte Darstellung einer Person und
ihrer Stimme, ohne deren Einwilligung als Straftat zu definieren und eine
einfachere Verfolgung bei Missbrauch.
## Synchronsprecher*innen fordern mehr Schutz
Im März machten deutsche Synchronsprecher*innen in einer koordinierten
Aktion auf die Gefahren von KI für die Branche aufmerksam. Dabei warnten
sie vor der vermehrten Nutzung von KI-Synchronisation, da es KI-Stimmen an
Emotion, Timing und Authentizität fehle.
Sie forderten eine europaweite Regulierung zum Schutz der Berufsgruppe. Das
gemeinsame Video erhielt auf Instagram über 450.000 Likes.
Im Fall Lehmann verurteilte das Gericht den Youtuber zur Zahlung einer
fiktiven Lizenzgebühr von 4.000 Euro. Die Höhe des Schadenersatzes ergibt
sich aus Lehmanns gängigem Honorar. Das Urteil im Fall Lehmann ist noch
nicht rechtskräftig, der beklagte Youtuber kann noch in Berufung gehen.
3 Sep 2025
## LINKS
[1] /Bewegungstermine-in-Berlin/!6109600
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## AUTOREN
Jonas Kähler
## TAGS
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
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