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# taz.de -- Umsetzung der GEAS-Reform: Zur Not sollen auch geflüchtete Kinder …
> Die Bundesregierung setzt die Reform des europäischen Asylsystems GEAS
> um. Doch die deutschen Beschlüsse gehen weit über die Vorgaben der EU
> hinaus.
Bild: Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen bald auch geflüchtete Kind…
Berlin taz | Noch schlimmer als nötig. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch
zwei Entwürfe beschlossen, mit denen deutsche Gesetze an die Reform des
EU-Asylsystems GEAS angepasst werden sollen, die 2026 in Kraft tritt. Die
Pläne gehen dabei noch über das hinaus, was die bereits sehr harten
EU-Beschlüsse vorschreiben.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Mittwoch, es gehe um
„Verantwortung und Verlässlichkeit, um Sicherheit und europäische
Solidarität“. Oppositionspolitiker*innen und
Menschenrechtler*innen kritisierten die Pläne dagegen als unmenschlich
und rechtswidrig.
Die GEAS-Reform, die die EU-Staaten und -Institutionen im vorigen Jahr
beschlossen, [1][sieht umfangreiche Verschärfungen vor.] So sollen
Geflüchtete an den EU-Außengrenzen künftig ein „Sicherheitsscreening“
durchlaufen und manche auch beschleunigte Asylverfahren in Haftlagern – das
betrifft auch Kinder. Dabei gelten die Betroffenen rechtlich als nicht
eingereist. Wer keinen Schutz bekommt, soll direkt abgeschoben werden.
Außerdem sieht die GEAS-Reform für Krisensituationen weitreichende
Möglichkeiten vor, humanitäre Standards abzusenken. Kritiker*innen
fürchten außerdem, dass die neuen Regeln illegale Pushbacks erleichtern,
bei denen Geflüchtete ohne Asylverfahren einfach zurückgedrängt werden.
## Haft als „Schutz“ für Kinder
Die am Mittwoch vom deutschen Kabinett beschlossenen Entwürfen sollen die
hiesige Gesetzeslage mit den EU-Beschlüssen in Einklang bringen. Allerdings
nutzt die Bundesregierung die nötigen Gesetzesänderungen [2][für weitere
Verschärfungen]. Die wohl folgenschwerste: die geplante Einführung von
sogenannten Sekundärmigrationszentren.
Die zielen auf Geflüchtete, die nach den Dublin-Regeln eigentlich dort ihr
Asylverfahren durchlaufen müssten, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben.
Auch wer in einem anderen EU-Land Schutz bekam und nun in Deutschland
erneut um Asyl bittet, soll in die Zentren müssen und von dort möglichst
direkt wieder abgeschoben werden. Praktisch dürften so fast alle
Geflüchteten, die hier ankommen, betroffen sein.
Die Idee der Zentren entspricht weitgehend [3][den Dublin-Zentren], die es
bereits in Brandenburg und Hamburg gibt. Der große Unterschied: Wo in den
existierenden Zentren nur nachts eine Anwesenheitspflicht für manche
Bewohner*innen gilt, könnten die neuen Zentren bald Gefängnissen
gleichen. Die am Mittwoch beschlossenen Entwürfe sehen die Möglichkeit vor,
Geflüchteten das Verlassen der Einrichtungen komplett zu verbieten.
Auch nicht von der EU-Reform vorgegeben: eine neue Form der
Asylverfahrenshaft, die sogar auf Kinder und Jugendliche angewendet werden
kann, wenn das deren „Schutz“ dient. Das soll gelten, wenn Elternteile oder
Betreuungspersonen in Haft sind. Wiebke Judith von Pro Asyl sagte dazu:
„Kinder schützt man nicht, indem man sie einsperrt.“ Und die
innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger,
sagte: „Zynischer geht es nicht“.
SPD-Abgeordneten, die die Beschlüsse ihrer Minister*innen am Mittwoch
verteidigten, war das Unbehagen dabei teils anzuhören. So sagte etwa der
Berichterstatter der Fraktion Hakan Demir beschwörend: „Die Koalition
achtet darauf, dass der nachvollziehbare Wunsch nach Ordnung nicht zum
Abbau der Rechte von Schutzsuchenden führt.“ Und der innenpolitische
Sprecher der Fraktion, Sebastian Fiedler, lobte den Beschluss zwar,
versprach aber auch, im parlamentarischen Verfahren „sorgfältig zu prüfen
und zu beraten“.
3 Sep 2025
## LINKS
[1] /Europaeische-Asylrechtsreform-Geas/!6003865
[2] /Deutsches-GEAS-Gesetz/!6096166
[3] /Dublin-Zentrum-in-Deutschland/!6083670
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)
Alexander Dobrindt
Flüchtlinge
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