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# taz.de -- AGG-Reform: Update verzweifelt gesucht
> Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss dringend reformiert werden.
> Nur dann verdient es auch seinen Namen.
Bild: Menschen mit Behinderung werden im Alltag oft diskriminiert. Sie muss das…
Wenn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18. August Geburtstag
hat, wird es 19 Jahre alt. Das ist eine krumme Zahl, aber wichtig ist das
Ereignis trotzdem. Denn schon in der letzten Legislatur war geplant, das
AGG zu reformieren. Daraus sollte aber nichts werden, die damalige
Ampelkoalition stand sich selbst im Weg. Daher haben die, die sich mit dem
AGG beschäftigen, kaum ihren Augen getraut, als die [1][AGG-Reform] im
schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt wurde.
Dass [2][diese Reform nötig ist], bezweifeln jene, die damit arbeiten,
sowie die, die von Diskriminierung betroffen sind, mitnichten. Die
Rechtsdurchsetzung ist bislang zu kompliziert, die Einhaltung des Gesetzes
wird nur halbherzig eingefordert. Verbesserungsvorschläge gibt es
reichlich, Organisationen aus allen Bereichen der Gleichstellungsarbeit
haben Änderungsideen zusammengetragen. Darunter eine sogenannte
Prozessstandschaft, die spezialisierten Verbänden ermöglicht, für von
Diskriminierung Betroffene zu klagen. Arbeitgeber sind bislang zwar durch
das Gesetz verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Mitarbeitenden
Benachteiligung erleben. Wenn sie es nicht tun, passiert allerdings nichts.
Hier sind Nachbesserungen dringend notwendig.
Daher kann mit etwas gutem Willen der Regierung und der Einsicht, dass
Gleichbehandlung eine Grundlage für eine demokratische Gesellschaft
darstellt, nach dem 19. Geburtstag des AGG vielleicht nicht einfach nur der
20. Geburtstag kommen, sondern das erste Lebensjahr eines
Gleichbehandlungsgesetzes, das von Diskriminierung Betroffene umfassend
schützt. Das hieße unter anderem, dass den Betroffenen auch dann ein
gangbarer Klageweg eröffnet wird, wenn Benachteiligung von staatlichen
Institutionen ausgeht. Die Verweigerung von sogenannten angemessenen
Vorkehrungen für [3][Menschen mit Behinderungen] müsste als Benachteiligung
eingestuft werden.
Dann hätten viele einen Grund, 2027 den 1. Geburtstag eines
Antidiskriminierungsgesetzes zu feiern, das diesen Namen verdient.
18 Aug 2025
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## AUTOREN
Vera Egenberger
## TAGS
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