| # taz.de -- Verkehrspolitik von unten: Dürfen Berliner*innen über „Autofrei… | |
| > Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit des | |
| > Volksentscheids „Berlin autofrei“. Die Verwaltung hält ihn für | |
| > unrechtmäßig und unrealistisch. | |
| Bild: Mitglieder der Initiative im April bei der mündlichen Verhandlung vor de… | |
| Berlin dpa/taz | Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch (10.00 | |
| Uhr) sein Urteil zum Volksbegehren „Berlin autofrei“. Damit entscheidet | |
| sich, ob in der Hauptstadt eine völlig neue Verkehrspolitik Einzug hält – | |
| oder die Pläne der Bürgerinitiative gescheitert sind. | |
| Die Organisatoren wollen im Wege eines Volksbegehrens den privaten | |
| Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Das | |
| erklärte Ziel: weniger Verkehrstote, weniger Umweltschäden, mehr Sicherheit | |
| für die Berlinerinnen und Berliner. Doch der Senat hält das in einem | |
| Gesetzentwurf formulierte Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich. Er | |
| hatte daher das höchste Gericht Berlins bereits 2022 um eine Prüfung | |
| gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre. | |
| Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier | |
| Jahren fast alle Straßen im Innenstadtbereich – mit Ausnahme der | |
| Bundesstraßen – zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private | |
| Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein, das | |
| Parken nur noch auf privatem Grund erlaubt sein. Ausnahmen von dem | |
| faktischen Autoverbot soll es geben für Menschen mit Behinderung, Polizei, | |
| Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und | |
| Lieferverkehr. | |
| Die vielen frei werdenden Flächen, auf denen bisher Autos parken, sollen | |
| umgenutzt werden für Fahrradstraßen, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Auch | |
| für Busverkehr, so die Initiatoren [1][bei der mündlichen Verhandlung im | |
| April], würde es mehr Platz geben und er würde deutlich schneller werden. | |
| Insgesamt soll der Öffentliche Nahverkehr deutlich ausgebaut werden, damit | |
| die Menschen auch ohne Auto zügig überall hinkommen. Die Vertreter der | |
| Verwaltung hatten in der mündlichen Verhandlung erklärt, ein solch massiver | |
| Ausbau des ÖPNV binnen der Übergangszeit sei unbezahlbar und unrealistisch. | |
| ## Ziel: Abstimmung durchs Wahlvolk | |
| Der Verfassungsgerichtshof muss nun entscheiden, ob der Entwurf im Einklang | |
| steht mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht. | |
| Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass das Volksbegehren gegen | |
| keine dieser Bestimmungen verstößt und zulässig ist, wäre die Initiative | |
| einen wesentlichen Schritt weiter. | |
| Sie könnte dann die nächste Stufe des Volksbegehrens einleiten. Dann | |
| müssten innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben | |
| Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit | |
| rund 170.000 Menschen. | |
| Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl | |
| über den Gesetzentwurf abgestimmt wird. Der Volksentscheid wäre erfolgreich | |
| und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wähler und | |
| zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben. | |
| Die Initiative hatte im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für die | |
| Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. | |
| Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige | |
| Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete | |
| das Verfassungsgericht ein. | |
| 25 Jun 2025 | |
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