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# taz.de -- Rechtsextremer Personenschützer: Bodyguard von Knobloch bleibt tro…
> Als Polizist schützte er Charlotte Knobloch, in Chats befürwortete
> Michael R. „KZs für Ausländer“. Nach einem Urteil bleibt er dennoch im
> Dienst.
Bild: Charlotte Knobloch wurde jahrelang von einem Nazi beschützt. Halb so sch…
Freiburg taz | Ein polizeilicher Personenschützer, der sich in Chats über
Jahre hinweg immer wieder rassistisch und antisemitisch äußerte, kann im
Dienst bleiben und wird nur um einen Dienstgrad herabgestuft. Das entschied
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München in einem jetzt bekannt gewordenen
rechtskräftigen Urteil aus dem Februar dieses Jahres.
Besonders brisant ist der Fall, weil der Personenschützer Michael R.
zeitweise auch beim israelischen Generalkonsul und bei Charlotte Knobloch,
der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, eingesetzt war.
„Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen“, schrieb R. …
einem Chat. Nachrichten wurden mit „HH“ oder „SH“ unterzeichnet, was bei
Nazis für „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ steht. Über eine Bahnfahrt s…
er: „Nur K******* im Zug.“
Das Münchener Polizeipräsidium wollte den heute 45-Jährigen deshalb aus dem
Dienst entfernen. Doch das Münchener Verwaltungsgericht stufte ihn 2023 nur
um zwei Dienstgrade zurück. In der Berufungsinstanz urteilte der VGH
München noch milder und stufte Michael R. nur um einen Dienstgrad herunter,
vom Kriminalhauptmeister zum Kriminalobermeister. Das Urteil liegt der taz
vor.
Der VGH sah in den Chatnachrichten kein außerdienstliches Fehlverhalten,
weil es sich überwiegend um einen 1:1-Chat mit seinem zeitweise einzigen
Freund Philipp D. handelte. Äußerungen im engsten Familien- und
Freundeskreis dürften aber nicht disziplinarisch geahndet werden, so die
Richter:innen. Hier müsse sich jeder frei aussprechen können.
## Private Hitlergrüße keine Abkehr von Demokratie
Rechtlich relevant wären die Chatnachrichten nur gewesen, wenn sich daraus
eine „innere Abkehr“ Michael D.s von der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung ergeben hätte. Davon waren die VGH-Richter:innen aber nicht
überzeugt, obwohl sie die Kommunikation als „absolut verwerflich“
einstuften.
„Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer
verfassungsfeindlichen Gesinnung“, erklärten die Richter:innen, etwa wenn
in einem Chat „ein auf kurzfristige Lacher angelegter
Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenfeindlichen
Bemerkungen“ stattfand. So sei es wohl auch bei Michael R. gewesen. Mit der
Äußerung zu Charlotte Knobloch habe Michael R. seinen Ärger darüber
ausgedrückt, dass er ihren durchfallkranken Hund ausführen musste.
Für R. sprach jedoch, so der Gerichtshof, dass er sich im Dienst nie
rassistisch, antisemitisch oder extremistisch geäußert habe. Es habe auch
nie Beschwerden über ihn gegeben. Einmal habe er sogar unter Lebensgefahr
einen angeschossenen syrischen Flüchtling gerettet. Auf seinen Geräten
seien auch keine Nazi-Inhalte gefunden worden. Vor Gericht habe er Reue
gezeigt. Den Kontakt zu extremistischen Freunden habe er abgebrochen.
## R. soll nun im Innendienst eingesetzt werden
Nur eine Äußerung im Jahr 2021 sahen die Richter:innen als
Dienstpflichtverletzung an. Als in einem nicht vertraulichen Chat der
Vorschlag aufkam, KZs für Ausländer einzurichten, die sich nicht an
Coronaregeln halten, habe er geantwortet: „vernünftig wäre es, wirklich“.
Hauptvorwurf gegen R. war aber die Mitteilung von vertraulichen
dienstlichen Informationen an andere Polizisten, eine Staatsanwältin und
eine Tante. Vor allem darauf stützte sich die Disziplinarmaßnahme gegen R.
Michael R. war in den letzten viereinhalb Jahren suspendiert. Er soll nun
im Innendienst wieder eingesetzt werden.
Charlotte Knobloch sagte der taz am Mittwoch: „Das Urteil macht mich
ratlos.“ Und weiter: „Menschen, die auf den Schutz von Sicherheitskräften
angewiesen sind, müssen diesen vertrauen können. Aber wie ist das möglich,
wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird?“
3 Jul 2025
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Polizei
Charlotte Knobloch
Freistaat Bayern
Bayern
GNS
Polizeigewalt
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizeigewalt
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