# taz.de -- Rechtsextremer Personenschützer: Bodyguard von Knobloch bleibt tro… | |
> Als Polizist schützte er Charlotte Knobloch, in Chats befürwortete | |
> Michael R. „KZs für Ausländer“. Nach einem Urteil bleibt er dennoch im | |
> Dienst. | |
Bild: Charlotte Knobloch wurde jahrelang von einem Nazi beschützt. Halb so sch… | |
Freiburg taz | Ein polizeilicher Personenschützer, der sich in Chats über | |
Jahre hinweg immer wieder rassistisch und antisemitisch äußerte, kann im | |
Dienst bleiben und wird nur um einen Dienstgrad herabgestuft. Das entschied | |
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München in einem jetzt bekannt gewordenen | |
rechtskräftigen Urteil aus dem Februar dieses Jahres. | |
Besonders brisant ist der Fall, weil der Personenschützer Michael R. | |
zeitweise auch beim israelischen Generalkonsul und bei Charlotte Knobloch, | |
der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, eingesetzt war. | |
„Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen“, schrieb R. … | |
einem Chat. Nachrichten wurden mit „HH“ oder „SH“ unterzeichnet, was bei | |
Nazis für „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ steht. Über eine Bahnfahrt s… | |
er: „Nur K******* im Zug.“ | |
Das Münchener Polizeipräsidium wollte den heute 45-Jährigen deshalb aus dem | |
Dienst entfernen. Doch das Münchener Verwaltungsgericht stufte ihn 2023 nur | |
um zwei Dienstgrade zurück. In der Berufungsinstanz urteilte der VGH | |
München noch milder und stufte Michael R. nur um einen Dienstgrad herunter, | |
vom Kriminalhauptmeister zum Kriminalobermeister. Das Urteil liegt der taz | |
vor. | |
Der VGH sah in den Chatnachrichten kein außerdienstliches Fehlverhalten, | |
weil es sich überwiegend um einen 1:1-Chat mit seinem zeitweise einzigen | |
Freund Philipp D. handelte. Äußerungen im engsten Familien- und | |
Freundeskreis dürften aber nicht disziplinarisch geahndet werden, so die | |
Richter:innen. Hier müsse sich jeder frei aussprechen können. | |
## Private Hitlergrüße keine Abkehr von Demokratie | |
Rechtlich relevant wären die Chatnachrichten nur gewesen, wenn sich daraus | |
eine „innere Abkehr“ Michael D.s von der freiheitlich-demokratischen | |
Grundordnung ergeben hätte. Davon waren die VGH-Richter:innen aber nicht | |
überzeugt, obwohl sie die Kommunikation als „absolut verwerflich“ | |
einstuften. | |
„Hat ein Beamter seine Äußerungen nicht ernst gemeint, fehlt es an einer | |
verfassungsfeindlichen Gesinnung“, erklärten die Richter:innen, etwa wenn | |
in einem Chat „ein auf kurzfristige Lacher angelegter | |
Überbietungswettbewerb an geschmacklosen und menschenfeindlichen | |
Bemerkungen“ stattfand. So sei es wohl auch bei Michael R. gewesen. Mit der | |
Äußerung zu Charlotte Knobloch habe Michael R. seinen Ärger darüber | |
ausgedrückt, dass er ihren durchfallkranken Hund ausführen musste. | |
Für R. sprach jedoch, so der Gerichtshof, dass er sich im Dienst nie | |
rassistisch, antisemitisch oder extremistisch geäußert habe. Es habe auch | |
nie Beschwerden über ihn gegeben. Einmal habe er sogar unter Lebensgefahr | |
einen angeschossenen syrischen Flüchtling gerettet. Auf seinen Geräten | |
seien auch keine Nazi-Inhalte gefunden worden. Vor Gericht habe er Reue | |
gezeigt. Den Kontakt zu extremistischen Freunden habe er abgebrochen. | |
## R. soll nun im Innendienst eingesetzt werden | |
Nur eine Äußerung im Jahr 2021 sahen die Richter:innen als | |
Dienstpflichtverletzung an. Als in einem nicht vertraulichen Chat der | |
Vorschlag aufkam, KZs für Ausländer einzurichten, die sich nicht an | |
Coronaregeln halten, habe er geantwortet: „vernünftig wäre es, wirklich“. | |
Hauptvorwurf gegen R. war aber die Mitteilung von vertraulichen | |
dienstlichen Informationen an andere Polizisten, eine Staatsanwältin und | |
eine Tante. Vor allem darauf stützte sich die Disziplinarmaßnahme gegen R. | |
Michael R. war in den letzten viereinhalb Jahren suspendiert. Er soll nun | |
im Innendienst wieder eingesetzt werden. | |
Charlotte Knobloch sagte der taz am Mittwoch: „Das Urteil macht mich | |
ratlos.“ Und weiter: „Menschen, die auf den Schutz von Sicherheitskräften | |
angewiesen sind, müssen diesen vertrauen können. Aber wie ist das möglich, | |
wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird?“ | |
3 Jul 2025 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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