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# taz.de -- Messungen der Umwelthilfe: Klimakiller strömt aus dem Gasnetz
> Umweltschützer haben Emissionen des extrem klimaschädlichen Methan bei
> der Energieinfrastruktur dokumentiert. Teils wird das Gas bewusst
> ausgeblasen.
Bild: Quelle von Methan-Emissionen: Gasförderanlage in Niedersachsen
Hamburg taz | Bunte Bilder verraten es: Die norddeutsche Gasinfrastruktur
setzt an vielen Stellen das starke Treibhausgas Methan frei. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) und die Clean Air Task Force (CATF) haben mit einer
Spezialkamera Pipelines, Verdichter, Förder- und Speicheranlagen gefilmt
und damit an vielen Stellen dokumentiert, dass dort das Gas austritt – als
wesentlicher Bestandteil des Heizgases.
„Die Gasindustrie hat ihre eigenen Emissionen nicht im Griff“, sagte
DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bei der Präsentation der
Ergebnisse am Mittwoch vor der Presse, „das zeigen unsere Aufnahmen.“
Müller-Kraenner pocht deshalb darauf, die im vergangenen Jahr in Kraft
getretene Verordnung der EU zur Verminderung des Methan-Ausstoßes
tatsächlich umzusetzen und nicht gleich wieder zu verwässern.
Was Methan so gefährlich macht, schildern EU-Parlament und -Rat in der
Einleitung zu der Verordnung. „Methan ist für ein Drittel der
Klimaerwärmung verantwortlich“, heißt es gleich im ersten Satz. Zwar bleibt
es nicht so lange in der Atmospäre wie das bedeutendste Treibhausgas CO2 –
doch in einem Zeitraum von 20 Jahren ist sein Effekt 80-mal größer als der
von CO2.
Die DUH und die CATF besichtigten vom 2. bis 5. Juni 26 Gas-Anlagen in
Deutschland. Bei 17 Anlagen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg
dokumentierte Théophile Humann-Guilleminot von der CATF Methanemissionen,
an drei Standorten zusätzlich das Abfackeln des Gases.
## Betreiberfirmen widersprechen der Umwelthilfe
Die höchste Ausblasung, die CATF jemals dokumentiert hat, filmte
Humann-Guilleminot an der Verdichterstation von Open Grid Europe (OGE) in
Wardenburg. Das sei „genau die Art von großflächigem Methanausstoß, den
die EU-Methanverordnung eigentlich verhindern soll“, sagte
Humann-Guilleminot bei der Pressekonferenz, „und dennoch geschah er:
routinenmäßig und unkontrolliert“.
OGE widerspricht: Die Verdichterstation sei für Bauarbeiten am Netz außer
Betrieb gesetzt und mit Stickstoffgas befüllt worden. Zur
Wiederinbetriebnahme wurde der Stickstoff mit Erdgas aus der Leitung
gedrückt, wobei sich beide Gase vermischten, was die DUH aufgezeichnet
habe.
„[1][Nach der europäischen Verordnung zur Reduzierung der Methanemissionen]
(Art. 15 Abs. 3j 2024/1787 EU-Verordnung) ist bei der Inbetriebsetzung von
Anlagen, wie der NETRA-Verdichterstation Wardenburg, eine Ausspülung eines
derartigen Gemisches technisch unvermeidbar und rechtlich zulässig“, teilt
OGE mit. „Wir reduzieren uns aber auch hier auf das unvermeidbare Minimum.“
Die 200 Kubikmeter freigesetzen Erdgases entsprächen einem Zehntel des
jährlichen Erdgasverbrauchs eines Einfamilienhauses.
Auch die Firma Exxon Mobile, an deren Produktionsanlagen Gasemissionen
festgestellt wurden, verwies auf „notwendige und unvermeidbare“ Ausnahmen,
die von der Verordnung geregelt seien. Seit der Veröffentlichung der
Verordnung vor einem Jahr habe Exxon intensiv gemessen sowie Leckage- und
Reparaturprogramme an den eigenen Anlagen gefahren. Die Erkenntnisse der
DUH seien nicht objektivierbar. Exxon werde diese intensiv prüfen.
## Umwelthilfe hofft auf Methanverordnung
Zur Kritik der DUH am Gaskavernenspeicher im ostfriesischen Etzel teilte
die Eigentümerfirma Storag mit, bislang seien keine Emissionsgrenzwerte
überschritten worden. Das werde auf dem Kavernenfeld und den
Betriebsanlagen regelmäßig gemessen.
Die am [2][Kavernenspeicher] Lesum bei Bremen beobachtete Freisetzung ist
laut dem Betreiber Storengy „auf einen bauartbedingten,
sicherheitstechnischen Vorgang zurückzuführen, der bei Inbetriebnahme der
Anlage den sicherheitstechnischen Standard darstellte“. Storengy habe
bereits eine technische Lösung ins Werk gesetzt, um die Emissionen
zukünftig zu vermeiden. Storengy untersuche und repariere seine Anlagen
regelmäßig nach den Vorgaben der Methan-Verordnung.
Zu der Verordnung ließ die DUH bei der [3][Fachanwältin Cornelia Ziehm] ein
Gutachten erstellen. Demzufolge [4][sieht die Methan-Verordnung] nicht nur
Überwachungs-, Berichts- und Reparaturpflichten sowie Verbote vor. Sie
etabliere darüber hinaus „ein eigenständiges Beschwerdeinstrument für die
Zivilgesellschaft“. Dabei reiche es schon, die bloße Möglichkeit eines
Verstoßes gegen die Verordnung geltend zu machen.
[5][DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner hofft] sehr, dass die aktuelle
Verordnung ihre Zähne zeigen kann. Mit Investitionen gegen den
Methanausstoß lasse sich „kurzfristig mit überschaubarem Aufwand“ etwas
gegen den Klimawandel tun.
25 Jun 2025
## LINKS
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1787
[2] /Energieversorgung-in-Deutschland/!6029627
[3] /Forschungsreaktor-in-Garching/!6015062
[4] /EU-Energieminister-entscheiden-am-Montag/!6091287
[5] /Umstrittene-Rede-bei-Freie-Bauern-Demo/!6078605
## AUTOREN
Gernot Knödler
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Ernten.
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