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# taz.de -- Umgang mit Lese-Rechtsschreib-Störung: Wer bekommt wann Notenschut…
> In Hamburg kann eine eng definierte Schülergruppe erstmals Notenschutz
> bei Klausuren beantragen. Die Elternkammer kritisiert das Verfahren.
Bild: Rechtschreibfehler führen zu Punktabzug. Muss das so sein?
Hamburg taz | Wer bekommt „Notenschutz“? Darum streitet gerade Hamburgs
Elternkammer mit der Schulbehörde. Denn in diesem Schuljahr gibt es in
Hamburg erstmals die Möglichkeit, Schüler, die eine
Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) haben, bei den Noten zu schonen. Doch die
Vorgaben dafür [1][hält die Elternkammer] für einen solchen „Rückschritt�…
dass sie die „sofortige Aussetzung“ einer [2][neuen Handreichung] fordert.
Im Kern geht es darum, dass es bei der Entscheidung um eine „pädagogische
und damit schulische“ Sicht ginge und die medizinisch verankerten Begriffe
wie „[3][Legasthenie]“ und „[4][Dyskalkulie]“ nicht verwendet werden.
Ärztliche Diagnosen würden zwar, sofern vorhanden, mit einbezogen, doch sei
die schulische Überprüfung „allein entscheidend für etwaige schulische
Maßnahmen“.
Ob nun Schüler Bedarf an erleichternden Bedingungen – wie etwa dem
Schreiben mit Notebook – oder jenen Notenschutz haben, soll allein anhand
des Hamburger „Schnabeltests“ festgestellt werden. Der Name setzt sich aus
den Anfängen der Wörter „schreiben, nachdenken, anwenden, behalten,
erfolgreich lernen“ zusammen. Schüler, die bei diesem Rechtschreibtest zu
den unteren zehn Prozent gehören und die zuvor ein Jahr lang gefördert
wurden, erhalten [5][auf Antrag] „Notenschutz“.
„Das Problem ist, dass dieser Test nur bis Jahrgang 8 validiert ist“,
erklärt Michael Meerstein aus dem Vorstand der Elternkammer. Für ältere
Jahrgänge fehle der Vergleich. So könne es sein, dass ein Schüler knapp den
Schutz verfehle, obwohl er eine diagnostizierte LRS hat. Schlechte
Rechtschreibung führe bei Klausuren und im Abitur zu bis zu zwei Punkten
Abzug, also fast einer Note.
## Schulbehörde spricht von Fortschritt
Die Schulbehörde weist die Kritik zurück. „Die Regelungen sind kein
Rückschritt, im Gegenteil“, sagt Sprecher Peter Albrecht. Denn bis Sommer
2024 sei Schülern „in keinem Fall“ Notenschutz gewährt worden. Erst jetzt
sei möglich, dass „Auswirkungen von Schwierigkeiten in den Basiskompetenzen
Lesen und Rechtschreiben auf die Bewertung des fachlichen
Leistungsstandards abgemildert werden“. Den Test gebe es seit 20 Jahren,
der sei bewährt.
Meerstein, Vater von zwei betroffenen Schülern, sagt hingegen: „Eine
medizinische Diagnose ist immer umfangreicher als ein Schnabeltest. Es
macht keinen Sinn, diese zu ignorieren.“ Hamburgs Lehrerkammer wiederum
[6][kritisierte den Notenschutz], da dies keine aktive Hilfe sei. Zudem
sollte die Beantragung von den Eltern gut überlegt sein, könnte doch der
Eintrag ins Zeugnis [7][stigmatisierend sein.]
Es sind berechtigte Einwände, doch leider wehrt die Behörde sie ab, wohl
wegen der Sorge, dann würden allzu viele Erleichterungen zu Unrecht
gewährt.
Dabei wäre die Lösung doch, auf Punktabzug für Rechtschreibfehler bei allen
Schülern ganz zu verzichten. Vorausgesetzt, sie korrigieren diese nach
Rückgabe der Klausur. Das hätte pädagogischen Wert. Denn, wie heißt es so
schön, aus Fehlern kann man auch wunderbar lernen.
26 Jun 2025
## LINKS
[1] https://www.elternkammer-hamburg.de/2025/06/10/automatisch-gespeicherter-en…
[2] https://www.hamburg.de/resource/blob/1012052/4080705d3b9a6fd89fe28e94eb501a…
[3] /Legasthenie/!t5644924
[4] /Dyskalkulie-hat-fatale-Folgen/!5117379
[5] https://ker51.hamburg.de/2024/09/08/wichtige-information-zum-notenschutz/
[6] https://www.gew-hamburg.de/themen/schule/2024-07/lehrerinnenkammer-zur-gewa…
[7] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5974904
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Noten
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Eltern
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