| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Legastheniker-Vermerke zuläs… | |
| > Drei ehemalige bayerische Schüler klagten gegen einen Legasthenie-Vermerk | |
| > in ihrem Abiturzeugnis. Erfolg hatten sie aber nur für sich selbst. | |
| Bild: Mit rote Robe wird nicht diskriminiertt | |
| Karlsruhe taz | Wenn bei Legastheniker:innen die Rechtschreibung nicht | |
| bewertet wird, muss dies grundsätzlich im Abiturzeugnis vermerkt werden. | |
| Das entschied an diesem Mittwoch [1][das Bundesverfassungsgericht] in einem | |
| Grundsatzurteil. Im Fall der drei klagenden Ex-Schüler muss der Vermerk | |
| jedoch beseitigt werden. | |
| An bayerischen Schulen leiden rund 3,4 Prozent der Schüler:innen unter | |
| Legasthenie, also unter Lese- und Rechtschreibschwäche. An den bayerischen | |
| Gymnasien beträgt der Anteil 1,8 Prozent. | |
| Am Ende der Mittelstufe müssen die bayerischen Legastheniker:innen | |
| entscheiden, ob sie in der Oberstufe und im Abitur den so genannten | |
| Notenschutz in Anspruch nehmen. Wird der Notenschutz gewählt, bleibt die | |
| Rechtschreibung unbenotet. Im Abitur wird dann aber vermerkt: „Aufgrund | |
| einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen | |
| nicht bewertet.“ Ähnliche Notenschutzregeln gibt es auch in sieben anderen | |
| Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, | |
| Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. | |
| Den Notenschutz wählen überwiegend Legastheniker:innen, die ein Studienfach | |
| mit Numerus Clausus anstreben, weil es dann auf jede Zehntel-Note ankommen | |
| kann. Die meisten Schüler:innen verzichten jedoch auf den Notenschutz, | |
| weil sie Nachteile bei der Arbeitssuche befürchten. | |
| ## Kleiner Erfolg für Kläger | |
| Die drei Kläger hatten 2010 in Bayern ihr Abitur mit guten oder sogar sehr | |
| guten Noten bestanden. Da sie Notenschutz gewählt hatten, enthielt ihr | |
| Abiturzeugnis den entsprechenden Vermerk. Da sie sich durch den Vermerk | |
| stigmatisiert fühlten, klagten sie. Der Vermerk wirke wie ein Warnhinweis. | |
| Das Bundesverfassungsgericht stellte zunächst fest, dass Legasthenie | |
| [2][eine Behinderung] ist. Für Legastheniker gelte daher die | |
| grundgesetzliche Garantie: „Niemand darf wegen seiner Behinderung | |
| benachteiligt werden.“ | |
| Den Notenschutz-Vermerk im Abitur hielten die | |
| Verfassungsrichter:innen dennoch für zulässig und sogar für | |
| „geboten“, denn er diene einem anderen Ziel mit Verfassungsrang: die | |
| Schulabschlüsse müssen so ausgestaltet werden, dass allen Schulabgängern | |
| entsprechend ihrer Leistungen und Fähigkeiten [3][die gleichen Chancen] für | |
| den Zugang zu Ausbildung und Beruf eröffnet werden. | |
| Diesem Ziel diene der Legasthenie-Vermerk, weil Zeugnisse damit | |
| aussagekräftiger und vergleichbarer werden, betonen die Richter:innen. Wenn | |
| eine eigentlich zu prüfende Teilleistung – die Rechtschreibung – nicht | |
| bewertet wird, müsse dies im Abiturzeugnis vermerkt werden. Auch in Zeiten | |
| von digitalen Rechtschreibprogrammen sei Legasthenie eine Beeinträchtigung, | |
| weil im Beruf manchmal auch handschriftlich geschrieben werden muss und es | |
| auch auf die Fähigkeit, schnell zu lesen, ankommen kann. | |
| Verhältnismäßig seien die Legasthenie-Vermerke aber nur, so das Urteil, | |
| solange die Schüler:innen selbst wählen können, ob sie den Notenschutz | |
| in Anspruch nehmen. Sie könnten dann selbst entscheiden, ob ihnen die | |
| bessere Note oder das makellose Zeugnis wichtiger sei. | |
| Die drei Kläger hatten dennoch Erfolg, weil 2010 in Bayern nur bei | |
| Legastheniker:innen im Zeugnis vermerkt wurde, wenn sie Teilleistungen | |
| nicht erbracht hatten. Bei Blinden, Tauben, Körperbehinderten und | |
| Autist:innen waren solche Vermerke jedoch nicht vorgesehen. Die drei | |
| Kläger seien deshalb verfassungswidrig diskriminiert worden, entschieden | |
| die Karlsruher Richter:innen, und die Vermerke müssen aus ihren | |
| Abiturzeugnissen entfernt werden. | |
| Bayern hat allerdings bereits 2016 sein Schulgesetz und seine Schulordnung | |
| geändert. Seitdem sind in Bayern auch für andere Behinderte Zeugnisvermerke | |
| vorgesehen, wenn Teilleistungen nicht bewertet werden. (Az.: 1 BvR 2577/15 | |
| u.a.) | |
| 22 Nov 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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