# taz.de -- Klagen zum Wahlrecht: BSW scheitert in Karlsruhe | |
> Die Partei von Sahra Wagenknecht scheitert mit zwei Verfassungsklagen zum | |
> Bundeswahlgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese als | |
> unzulässig. | |
Bild: Gescheitert: Sarah Wagenknecht | |
Karlsruhe afp/dpa | Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei | |
Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des | |
Bundeswahlrechts gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
verwarf diese nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Das BSW beklagte | |
demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei | |
knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur | |
Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln. (Az. 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25) | |
„Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf | |
Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet“, erklärte das | |
Verfassungsgericht zur Begründung. Das BSW war der Bundestagswahl am 23. | |
Februar mit 4,98 Prozent knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und | |
hatte den Parlamentseinzug verpasst. | |
Bereits im März hatte das Verfassungsgericht [1][mehrere Eilanträge der | |
Partei abgewiesen], mit denen diese eine Neuauszählung der Stimmen noch vor | |
der Bekanntgabe es amtlichen Ergebnisses erreichen wollte. Das Vorgehen war | |
ungewöhnlich. Einsprüche gegen das Bundestagswahlergebnis werden in der | |
Regel nach Vorlage des amtlichen Ergebnisses beim Bundestag eingereicht. | |
Dieses tat das BSW inzwischen, das Wahlprüfverfahren dort läuft aktuell. | |
Parallel ging die Partei vor dem Verfassungsgericht mit zwei Organklagen | |
zur Ausgestaltung des Bundeswahlrechts vor. Diese wies das Gericht nun ab. | |
Mit Blick auf die Forderung nach Einführung eines Rechtsbehelfs zum Zweck | |
der Stimmenneuauszählung bei knappem Scheitern an der Sperrklausel habe das | |
BSW ein Unterlassen des Gesetzgebers nur „behauptet“, erklärten das | |
Gericht. | |
## Spielraum bei der Ausgestaltung | |
Tatsächlich habe der Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe gar nicht | |
beraten oder abgelehnt. Das habe das BSW auch nicht vorgetragen. Ansonsten | |
sei verfassungsrechtlich ohnehin „nicht ersichtlich“, woraus sich eine | |
entsprechende konkrete Handlungsverpflichtung des Bundestags ergeben | |
sollte. | |
Demnach gibt das Grundgesetz nur die Grundzüge des Wahlrechts vor und lässt | |
dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung weiten Spielraum. Vorgaben mit Blick | |
auf Reformen seien dem Bundestag nur mit zwingenden verfassungsrechtlichen | |
Begründungen zu machen. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Zur | |
Klärung von Vorwürfen der Falschauszählung von Stimmen gebe es bereits das | |
Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsverfahren, fügte das Verfassungsgericht an. | |
Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteieinreihenfolge auf den | |
Bundestagsstimmzetteln gingen hingegen an der geltenden Rechtslage vorbei | |
und seien „sachlich unzutreffend“. Die Partei verlange letztlich lediglich | |
eine Reihenfolge, „die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich | |
herangezogenen Parteien“. Die Argumentation der Klägerin, sie werde in | |
ihrer Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund „unverständlich“. | |
## Tiefer Fall | |
Das BSW hatte feststellen lassen wollen, dass der Bundestag eine spezielle | |
Regelung für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel hätte vorsehen müssen, die | |
das Bündnis nicht mit „alten und neuen Kleinst- und Splitterparteien | |
gleichsetzt“. Es bestünden keine hinreichend sachlichen Gründe für eine | |
„Verbannung“ des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich, hatte die Partei | |
argumentiert. | |
Das nach Parteigründerin Wagenknecht benannte BSW war durch eine Abspaltung | |
von der Linken entstanden, durch den Übertritt von Abgeordneten war es | |
daher auch im alten Bundestag als Gruppe vertreten. In Umfragen erreichte | |
das BSW zeitweilig beträchtlichen Zuspruch, ein Einzug in den Bundestag | |
schien zwischenzeitlich fast sicher. [2][Vertreten ist die Partei auch in | |
mehreren ostdeutschen Landtagen.] In [3][Thüringen und Brandenburg regiert | |
sie mit]. | |
3 Jun 2025 | |
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