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# taz.de -- Vorkaufsrecht in Berlin-Neukölln: Druck auf Investor wirkt
> Erstmals seit Jahren wurde nun für ein Haus eine Abwendungsvereinbarung
> mit einem Investor getroffen. Sollte das nicht greifen, kommt das
> Vorkaufsrecht.
Bild: Im Milieuschutzgebiet: Das Haus an der Ecke Braunschweiger Straße/Richar…
Berlin taz | Die Mieter:innen des [1][Hauses an der Ecke Braunschweiger
Straße/Richardstraße] in Neukölln können fürs Erste aufatmen. Nach der
Ankündigung des Bezirksamts Neukölln, für das Haus das Vorkaufsrecht zu
ziehen, hat sich der Investor jetzt auf eine Abwendungsvereinbarung
eingelassen. Das teilte Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) am
Mittwochabend der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit.
Das Bezirksamt wollte eigentlich das Vorkaufsrecht für das Haus wahrnehmen,
sollte sich ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft
finden, um das Gebäude zu kaufen. Mieter:innen der „RichiBrauni“ hatten
erst in der vergangenen Woche öffentlichkeitswirksam dafür demonstriert.
Unter anderem, weil der Eigentümer gegen [2][Vorgaben zum Milieuschutz]
verstoßen habe.
Auch Politiker:innen von SPD, Grünen und Linken hatten sich mit dem
Protest solidarisiert. „Dieser öffentliche Druck hat dazu geführt, dass wir
die erste [3][Abwendungsvereinbarung seit dem Urteil des
Verwaltungsgerichts] abschließen konnten“, so Jochen Biedermann.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 kann das
Vorverkaufsrecht nur noch in sehr engen Grenzen angewandt werden, etwa wenn
bauliche Mängel vorherrschen. In Berlin wurde seit dem Urteil erst zweimal
Gebrauch davon gemacht, im September [4][2023 bei einem Haus in der
Neuköllner Weichselstraße] und im Mai 2024 beim Tuntenhaus in Pankow.
## Hoffnung auf Rückkehr des Vorkaufsrechts
Dass nun eine Abwendungsvereinbarung getroffen wurde, stärkt bei einigen
die [5][Hoffnung auf eine Rückkehr des Vorkaufsrechts]. Die Neuköllner
Grünen-Fraktion forderte in diesem Zusammenhang „dauerhafte Lösungen für
alle von Verdrängung bedrohten Mieter:innen“.
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der private Investor zum Beispiel
dazu, keine Modernisierungsarbeiten oder ähnliche mietsteigernden Maßnahmen
durchzuführen. Die habe der Käufer jedoch bereits durchführen lassen, sagte
Biedermann. Und zwar illegal, denn das Haus befindet sich in einem
Milieuschutzgebiet und die Maßnahmen seien niemals genehmigt worden.
Dieser Umstand habe die Anwendung des Vorkaufsrechts erst möglich gemacht.
Vorerst ist aber erst mal der Investor am Zug, den Verpflichtungen aus der
Abwendungserklärung nachzukommen.
15 May 2025
## LINKS
[1] /Kreativer-Mieterschutz/!6077922
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[3] /Kreativer-Mieterschutz/!6077922
[4] /Verdraengung-in-Berlin/!5960224
[5] /Bewegungstermine-in-Berlin/!6065814
## AUTOREN
Marco Fründt
## TAGS
Vorkaufsrecht
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Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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