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# taz.de -- Neues Berliner Wohnraumgesetz: Höhere Bußen für Zweckentfremdung
> Der Senat will Vermieter stärker abschrecken, die Förderung für
> Sozialwohnungen kassieren, aber zu unsozialen Preisen anbieten.
Bild: Berlins Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) will durchgreifen
Berlin taz | Eine Änderung des Berliner Wohnraumgesetzes soll Mieterinnen
und Mieter in Berlin besser schützen. Darauf hat sich der schwarz-rote
Senat in seiner jüngsten Sitzung geeinigt. Wenn private Unternehmen
Wohnungen, [1][für die sie staatliche Fördermittel kassierten],
anschließend eben nicht zur verabredeten Sozialmiete anbieten, sollen dafür
deutlich höhere Bußgelder fällig sein.
Bislang waren pro Quadratmeter ungerechtfertigt genutzter Wohnfläche 5 Euro
an die Landeskasse fällig, künftig sollen es 15 Euro und damit dreimal so
viel sein. Zudem soll sich das Bußgeld [2][für eine solche
Zweckentfremdung] von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppeln.
Laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) schreckten die
bisherigen Strafhöhen nicht ausreichend ab. Manche Vermieter hatten sie
offenbar quasi eingepreist und waren unterm Strich immer noch im Plus. „Wir
glauben, dass wir mit einer Verdreifachung in einem Bereich sind, der die
Abschreckung erhöht“, sagte Gaebler am Dienstag nach der Senatssitzung. Die
bisherige Höhe nannte er „sehr niedrig“.
Die mit der Wohnraumförderung verbundenen Vorgaben in Sachen Miethöhe zu
ignorieren, ist zwar laut Gaebler noch kein Massenphänomen. Aber man habe
gemerkt, dass Vermieter es in steigendem Maße probieren würden.
## Auch Änderungen für Mieter
In einem zweiten Teil der Gesetzesänderung nimmt der Senat hingegen das
Verhalten von Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen in den Blick. Sie
konnten seit 2015 grundsätzlich einen Mietzuschuss [3][nach dem
Wohnraumgesetz] beantragen – auch wenn sie gleichzeitig Anspruch auf
Wohngeld haben. Der Berliner Rechnungshof hatte das kritisiert.
Das soll künftig nicht mehr möglich sein: „Die Mietzuschüsse aus dem
Wohnraumgesetz können nur Menschen in Anspruch nehmen, die nicht durch
Wohngeld gefördert werden. Das heißt, die Mieterinnen und Mieter müssen
sich entscheiden“, sagte Gaebler.
14 May 2025
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/neubaufoerderung/
[2] https://www.berlin.de/sen/wohnen/rechtliches/zweckentfremdungsverbot/
[3] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoBauGBErahmen
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Schwarz-rote Koalition in Berlin
Sozialwohnungen
Mieten
Bauen
Wohnen
Mietenpolitik
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