# taz.de -- Auftakt zu Neonazi-Prozess in Berlin: Mutmaßliche Schläger auf de… | |
> Nach der Prügelattacke auf SPD-Mitglieder im Dezember in | |
> Berlin-Lichterfelde stehen vier Jugendliche aus der ostdeutschen | |
> Neonazi-Szene vor Gericht. | |
Bild: Gesinnung „auch mit Gewalt“ zum Ausdruck bringen: Neonazis am 14. Dez… | |
Berlin taz | Vor dem Amtsgericht Tiergarten begann am Mittwoch der Prozess | |
gegen vier aus der ostdeutschen Neonazi-Szene stammende Jugendliche. Sie | |
sollen Mitte Dezember vergangenen Jahres an einem [1][Angriff auf | |
SPD-Mitglieder nahe dem S-Bahnhof Lichterfelde Ost im Bezirk | |
Steglitz-Zehlendorf] beteiligt gewesen seien. Zugerechnet werden sie der | |
gewaltbereiten Gruppierung „Deutsche Jugend Zuerst“ (DJZ) aus Halle Saale. | |
Angeklagt sind die Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren unter anderem | |
wegen schwerer Körperverletzung und tätlichem Angriff gegen | |
Vollstreckungsbeamte. Die „offen zur Schau gestellten rechtsextremen | |
Weltanschauungen“ habe die Tatverdächtigen verbunden, heißt es in Anklage. | |
Die Angegriffenen – die SPD-Fraktionschefin in der | |
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, Carolyn Macmillan, und | |
ihr Mann – hatten zuvor Wahlkampf für die Sozialdemokrat:innen im | |
Ortsteil Lichterfelde gemacht. Vor Gericht gaben sie an, die Attacke habe | |
sich ereignet, als der Wahlkampfstand bereits abgebaut und sie gerade in | |
einen Bus einsteigen wollten. | |
Zunächst seien ihnen ihre roten SPD-Wollmützen vom Kopf gezogen worden, die | |
sie an dem Tag trugen. Dabei sollen die Angreifer sie wiederholt als | |
„Zecken“ beleidigt haben. Ein Zeuge will auch „Heil Hitler“-Rufe gehört | |
haben. Die vier Tatverdächtigen hätten Macmillians Mann geschubst und | |
geschlagen. Als dieser zu Boden ging, sollen sie gemeinsam auf ihn | |
eingetreten haben. Ein Angreifer soll dabei Springerstiefel getragen haben, | |
bei denen die Sohlen durch Nägel verstärkt sind. | |
## Angriff auch auf Polizisten | |
Carolyn Macmillian kam mit leichten Verletzungen davon. Ihr Mann erlitt | |
Blessuren im Gesicht, Prellungen und Schürfwunden. Auch zwei eingreifende | |
Polizisten seien attackiert und verletzt worden. Einer sei rassistisch | |
beleidigt und mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt worden. Ein | |
weiterer erlitt einen Bruch der Mittelhand. Die Verletzten wurden später in | |
einem Krankenhaus ambulant behandelt. | |
Die vier Beschuldigten waren an jenem 14. Dezember aus Halle in | |
Sachsen-Anhalt angereist und [2][auf dem Weg zu einer rechtsextremen | |
Demonstration in Friedrichshain und Lichtenberg], die unter dem Slogan „Für | |
Recht und Ordnung: Gegen jeden Linksextremismus“ lief und an dem sich rund | |
60 überwiegend junge Neonazis beteiligten. | |
Augenzeug:innen berichteten, dass die Männer damals in einer Gruppe | |
von acht bis zwölf Personen unterwegs waren. Nach dem Angriff kamen drei | |
der vier nun vor Gericht stehenden Neonazis in Untersuchungshaft, der | |
17-Jährige wurde aufgrund seines Alters verschont. | |
## Drei Angeklagte schweigen, einer gibt Reue vor | |
Zum Prozessauftakt am Mittwoch schwiegen drei der vier mutmaßlichen | |
Angreifer zu den Anklagepunkten. Nur einer von ihnen gab gegenüber dem | |
Gericht an, dass die Vorwürfe „im Wesentlichen“ zuträfen. Sein Ziel sei es | |
gewesen, seine Gesinnung „auch mit Gewalt“ zum Ausdruck zu bringen, lässt | |
er durch seinen Verteidiger wissen. Der 19-Jährige gibt sich geläutert. | |
In der Untersuchungshaft habe er über sein Verhalten nachgedacht und | |
beschlossen, „politisch andere Wege einzuschlagen“. Insbesondere vom Mittel | |
der Gewalt wolle er „abschwören“. Zwar entschuldigte er sich auch bei dem | |
verletzten Ehemann von Macmillan. Von Reue war bei ihm dennoch wenig zu | |
spüren. Als die Anklage verlesen wird, kann er sich das Grinsen kaum | |
verkneifen. | |
Ein Urteil könnte bereits Ende Mai gesprochen werden. Drei der Angeklagten | |
gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Für sie kommt ein Strafmaß nach | |
Jugendstrafrecht in Betracht, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Wird | |
Jugendstrafrecht angewendet, fallen die Strafen in der Regel milder aus. | |
Für den 17-jährigen Tatverdächtigen gilt noch das Jugendrecht. | |
7 May 2025 | |
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## AUTOREN | |
Nicolai Kary | |
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