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# taz.de -- Linke Wochenzeitung verliert gegen AfD: Wer schützt hier eigentlic…
> Ein fragwürdiges Urteil gegen die Zeitung „Kontext“ gefährdet
> investigativen Journalismus – und schüttelt an den Grundpfeilern der
> Pressefreiheit.
Bild: Das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt ist ein Skandal
Da sage noch eineR, Deutschlands [1][Regionalzeitungen] würden sich wegen
der hier und da nicht mehr ganz so rosigen finanziellen Lage lieber in
verhuschter Verzagtheit üben, als klare Kante zu zeigen. „In einem
jahrelangen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter zweier
[2][AfD]-Landtagsabgeordneter hat die Kontext-Wochenzeitung kürzlich vor
Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen.
Das Urteil ist nicht nur bemerkenswert, es ist ein Skandal. Es sägt an den
Grundfesten journalistischen Arbeitens. Bleibt es bestehen, verlieren wir
alle“, schrieb letzte Woche nicht etwa Heribert Prantl in der Süddeutschen
Zeitung (was er ruhig mal machen könnte). Sondern Alexander Roth, Redakteur
beim Zeitungsverlag Waiblingen im schönen Rems-Murr-Kreis in der Nähe von
Stuttgart.
Dort wiederum erscheint Kontext (samstags als Beilage in der taz), das
Wochenblatt mit Arsch in der Hose. Der ihnen selbst jetzt nicht auf
Grundeis geht.
Worum geht es? In Rechtsstreit mit Kontext hat der ehemalige
AfD-Abgeordneten-Mitarbeiter vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen die
Zeitung gewonnen. Sie hatte über Facebook-Chats mit rassistischen und
[3][menschenverachtenden] Inhalten berichtet, die von dem AfD-Mitarbeiter
stammen sollen, und dessen Klarnamen genannt.
Der ging dagegen juristisch über mehrere Instanzen vor, und das Gericht
stellte in seinem am 27. März verkündeten Urteil nun fest, die Echtheit der
Facebook-Posts sei nicht zweifelsfrei erwiesen, diese hätten manipuliert
sein können. Da sie Kontext von eineR Hacker*in illegal per USB-Stick
zugespielt worden seien, hätte die Redaktion sehr hohe Ansprüche an die
Überprüfung der Zuverlässigkeit dieser Quelle stellen müssen. Ob sie das
getan habe, sei nicht feststellbar, da die Redaktion ihre Quelle nicht
nenne.
## Streitwert 460.000 Euro
Ja Sapperlot! Quellenschutz nennt sich das und ist das „A“ und „O“ jedes
verantwortlichen Journalismus'! „Warum muss denn der Kläger nicht beweisen,
dass die Posts manipuliert waren“, fragt die Mitbewohnerin. Das Gericht
dreht Kontext jetzt nicht nur einen Strick draus, sondern hat auch gleich
den Streitwert des Ganzen nochmal auf 460.000 Euro hochgesetzt, was für die
Kolleg*innen in Stuttgart heftig ist.
Schließlich berechnen sich daraus auch die von der Zeitung mehrheitlich zu
übernehmenden Prozesskosten, dazu kommt noch Schadensersatz. Wobei der
nicht ganz so hoch ausfiel wie vom Kläger erhofft: „Bei der Höhe der
Geldentschädigung mindernd zu berücksichtigen“ sei, dass mit Blick auf die
Facebook- Äußerungen „umgekehrt nicht feststeht, dass diese nicht von dem
Kläger stammen“. Ach, also wie jetzt?
Das Urteil ist zum Haareraufen. Quellen nennen ist nicht, was nicht nur die
nächsten Panama Papers, sondern investigative Recherchen insgesamt und
nicht nur bei Datenklau ein bisschen erschweren dürfte. Und was ist
eigentlich mit der Beweislastumkehr?
Revision ließen die Frankfurter Richter auch nicht zu, es fehle dem Ganzen
die „grundsätzliche Bedeutung“. Das ist genauso absurd wie Tatsache, dass
damit eine sieben Jahre alte Prophezeiung der SZ in Erfüllung gehen dürfte.
Damals schrieb das Blatt anlässlich des erstes Verhandlungstags Anfang
August 2018, das Verfahren könnte sich hinziehen: „Beim Bundesgerichtshof
wäre man mit dem Streit dann etwa im Jahr 2025 angekommen.“ Spätestens dann
berichten bitte wieder alle!
18 Apr 2025
## LINKS
[1] /Madsack-zentralisiert-Lokalzeitungen/!6016359
[2] /Soziologe-ueber-AfD-Erfolg/!6068511
[3] /Der-Bullshit-Wort-Check-Folge-10/!vn6021954/
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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