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# taz.de -- Verfolgung von Naziverbrechen: Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. i…
> Als 96-Jährige kam Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord im KZ
> Stutthof vor Gericht. Das Urteil gegen sie war vergangenes Jahr
> rechtskräftig geworden.
Bild: Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F., am 20. 12. 2022 noch im Sitzungss…
Itzehoe dpa | Die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilte frühere
KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot. Sie sei am 14. Januar im Alter von 99
Jahren gestorben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.
Das Landgericht Itzehoe hatte F. am 20. Dezember 2022 wegen Beihilfe zum
Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer
Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der
Bundesgerichtshof [1][bestätigte das Urteil am 20. August vergangenen
Jahres].
Im Herbst 2021 hatte sich der Prozessbeginn gegen F. verzögert, weil sie
vor dem ersten Termin von ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war.
Das Gericht ließ die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft
nehmen.
## Schreibtischarbeit als Beihilfe
Irmgard F. war [2][als 18- bis 19-jährige Frau zwischen Juni 1943 und April
1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei
Danzig] beschäftigt. Fast die gesamte Korrespondenz des Lagers ging nach
Überzeugung der Gerichte über ihren Schreibtisch. Sie war eine enge
Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.
Der Sekretärin wurde die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen
Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer
angelastet. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des
Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000
Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.
## F. wusste über das Geschehen im Lager Bescheid
Durch ihre Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers
bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Auch
unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord
angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl
physische als auch psychische Beihilfe geleitet, erklärte der
Bundesgerichtshof.
Die Bundesrichter gingen [3][aufgrund der Feststellungen des Landgerichts
Itzehoe davon aus], dass Irmgard F. sehr genau über das Geschehen im Lager
Bescheid wusste. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil
des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden
Zustand der Gefangenen.
## Keine neutrale Arbeit als Sekretärin
Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die
Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre
treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, so dass ihre
Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.
8 Apr 2025
## LINKS
[1] /Urteil-gegen-KZ-Sekretaerin-bestaetigt/!6028441
[2] /Historisches-Urteil-gegen-NS-Verbrecher/!6031505
[3] /Verurteilung-von-frueherer-KZ-Sekretaerin/!603155
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